Praxisübernahmevertrag: Herr Dr. Manfred Wiesler ist Allgemeinmediziner mit einer gut gehenden Arztpraxis in einer norddeutschen Kleinstadt. Nach vielen erfolgreichen Jahren als Arzt plant er nun seinen Ruhestand und eine Praxisabgabe durch einen Praxisverkauf. Als geeignete Kandidatin für eine Praxisübergabe hat er die junge Ärztin Frau Dr. Franziska Mooshuber ausgemacht, die sich auf ihre neue Aufgabe sehr freut.

Spezialist auf dem Gebiet Medizinrecht
Christian Wagner
Fachanwalt für Medizinrecht

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Wann ist eine Praxisübernahme überhaupt sinnvoll?

Eine Praxisübernahme lohnt sich keineswegs bei jeder Praxis.
Lohnt sich die Praxisübernahme? Diese Frage lässt sich nicht immer mit einem Ja beantworten.

„Für den Praxisübernahmevertrag orientieren wir uns einfach an meinem alten“, sagt Dr. Wiesler. Das hält die junge Ärztin aber ebenso wenig für gut wie die Idee, für den Übernahmevertrag ein Muster aus dem Internet nahezu vollständig zu kopieren. Es gibt gute Gründe dafür zu sagen: Frau Dr. Mooshuber hat recht. Der Praxisübernahmevertrag ist wichtig und sollte für die individuelle Übergabe exakt passen. Insbesondere im Konfliktfall kann das entscheidend sein. Frau Dr. Mooshuber kennt Herrn Dr. Wiesler seit vielen Jahren und ist sich sicher, dass Sie durch die Praxisübernahme eine wirtschaftlich gesunde Arztpraxis mit einem guten Patientenstamm und einem relativ modernen Praxisinventar erhält. Je eher das bezweifelt werden muss, desto eher müsste sie aber auch den Sinn der Praxisübernahme anzweifeln.

Bei einer schlecht geführten Praxis mit einem veralteten Inventar und einem kleinen und tendenziell unzufriedenen Patientenstamm rückt die Neugründung als Alternative schnell in den Vordergrund, sofern für die neu gegründete Praxis eine Kassenzulassung möglich ist. Falls nicht bleibt nur eine Wartezeit oder doch die Praxis-Übernahme. Dem potenziellen Verkäufer solch einer Praxis könnte man im Extremfall nur raten, aus seiner Arzt- oder Zahnarztpraxis das Inventar zu verkaufen, das sich noch verkaufen lässt, und die Praxis ansonsten zu schließen. Sind sich Käufer und Verkäufer dagegen grundsätzlich einig, muss der Kaufpreis im Praxisübernahmevertrag für beide Seiten passen.

Herr Dr. Wiesler und Frau Dr. Mooshuber sollten sich hier keineswegs auf ihr Bauchgefühl verlassen. Das haben sie auch nicht getan. Im Rahmen einer intensiven Prüfung ermittelten Fachleute einen realistischen Kaufpreis für die Arztpraxis. Und da er aus Sicht von Frau Dr. Mooshuber nicht überhöht und aus der von Herrn Dr. Wiesler hoch genug ist, ist die Praxisübernahme für beide Seiten eine gute Sache.

Warum reichen bei einem Praxisübernahmevertrag Muster nicht aus?

Für den Praxisübernahmevertrag sind Muster aus dem Internet meistens nicht ausreichend.
Manche Ärzte wählen für den Praxisübernahmevertrag Muster aus dem Internet. Aber Vorsicht: Sie reichen i. d. R. nicht aus.

Das Internet ist voll von Vorlagen für Ärzte. So finden Sie dort u. a. für den Mietvertrag einer Arztpraxis Muster. Rund um die Praxisübergabe gibt es für die Übernahmevereinbarung Muster. Sie können für den Vorvertrag einer Praxisübernahme Muster und für einen Übernahmevertrag mit einem Arbeitnehmer ebenfalls Muster nutzen. Muster, Muster, Muster … soweit das Auge reicht. Für den Praxisübernahmevertrag sind diese Muster oft kostenlos. Als Downloadangebot erhält man solch einen Mustervertrag für den Praxisverkauf etwa bei einem Steuerberater, bei Rechtsanwälten oder ähnlichen Fachleuten. Solche Musterverträge regeln die Übergabe der Patientendaten, Haftungsbegrenzungen, Rückkehrverbote und auch als Kaufvertrag fürs Inventar sind diese Muster kostenlos erhältlich.

Wer braucht für den Praxisübernahmevertrag denn noch einen Fachanwalt für Medizinrecht? Vorsicht! Gerade bei einem Übertragungsvertrag sind Muster problematisch. Jede Praxis und jede Übergabesituation ist einmalig. Beim Mietvertrag für Praxisräume ist eine Vorlage möglicherweise noch so formuliert, dass Sie sie weitgehend übernehmen könnten. Aber zumindest sollten sie ihn prüfen lassen. Ein pauschaler Vertragsentwurf für den Verkauf einer Zahnarztpraxis oder von irgendeiner anderen Arztpraxis wird dem individuellen Fall aber nie gerecht. Deshalb kann die Verwendung eines Praxisübernahmevertrag-Musters im Streitfall schnell teure Konsequenzen haben: für Sie als Käufer, aber auch als Verkäufer.

Eignen sich Altverträge als Mustervertrag für den Praxisverkauf?

Ein Mann zerreißt einen Vertrag, weil sich Altverträge oder ein Mustervertrag für den Praxisverkauf nicht eignen.
Altverträge als Mustervertrag für den Praxisverkauf? Meistens ist das keine gute Idee.

Es gilt also: Beim Praxisübernahmevertrag sind selbst Muster einer Ärztekammer nicht ohne eine Individualisierung durch einen Fachanwalt geeignet. Auch der Praxisübernahmevertrag der Ärztekammer wird dem Einzelfall nicht gerecht. Dr. Wieslers alter Praxisübernahmevertrag, mit dem er einst die Praxis übernommen hat, eignet sich als Mustervertrag für den Praxisverkauf ebenfalls nur bedingt. In der Regel ist er veraltet und berücksichtigt wichtige neue Regelungen nicht. Sie betreffen z. B. den Datenschutz für Patientendaten bei der Praxisübernahme. Hier definiert die seit dem 25. Mai 2018 anzuwendende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wichtige Pflichten, die es im Praxisübernahmevertrag zu berücksichtigen gilt.

Was muss eine Praxisübernahme-Checkliste enthalten?

Bei einer Praxisübernahme ist eine Checkliste das geeignete Instrument, um nichts zu vergessen.
Bei jeder Praxisübernahme ist eine Checkliste sinnvoll, die alle wesentlichen zu erledigenden Punkte enthält.

Ob es um die Praxisübernahme bei einem Zahnarzt geht, um den Praxisverkauf in der Physiotherapie, der Radiologie oder um irgendeinen anderen Fachbereich: Viele Schritte sind für eine erfolgreiche Übernahme nötig. Mithilfe einer Praxisübernahme-Checkliste vergessen Sie keinen wichtigen Punkt. Falls Sie ohne solch eine Checkliste eine Arztpraxis übernehmen, können schnell Fehler oder Lücken entstehen. Eine Praxisübernahme- oder Praxisübergabe-Checkliste sollte auf Punkte eingehen, die im Praxisübernahmevertrag für eine Zahnarztpraxis oder andere Arztpraxis wichtig sind. So sollte man den Praxisübergabevertrag um eine Liste ergänzen, die Angaben zum Praxisinventar und zu dessen Wert beinhaltet. Zudem muss der Umgang mit Daten von Patienten dem Datenschutzgesetz genügen: Das sollte ebenso ein Inhalt im Praxisübergabevertrag sein.

Zusätzlich gehören weitere Aufgaben in die Checkliste zur Praxisübernahme. So sollten Sie als Verkäufer die Öffentlichkeit – um nur eine Möglichkeit zu nennen – über die Praxisübergabe durch eine Anzeige in der Zeitung informieren. Nimmt man beispielsweise die Praxisübergabe in der Physiotherapie, könnten Sie als Praxisverkäufer etwa den Grund für Ihren Rückzug als Physiotherapeut nennen und zugleich Ihren Nachfolger vorstellen. Nutzen Sie die Praxisübergabe und die Anzeige für ein Dankeschön an Ihre Patienten, bei dem Sie zugleich um Vertrauen für Ihren Nachfolger werben.

Bei einer Praxisübergabe müssen Sie auch Ihre Mitarbeiter über den Inhaberwechsel informieren. Schließlich bekommen die einen neuen Arbeitgeber und müssen die Gelegenheit haben, dem Übergang des Arbeitsverhältnisses zu widersprechen. Allgemein gilt: Gestalten Sie Ihre Checkliste so, dass sie zu Ihrem Leitfaden für die individuelle Praxisübergabe wird. Eine vorgefertigte Praxisübergabe-Checkliste kann Ihnen helfen, bleibt aber immer unvollkommen. Deshalb sollten Sie sie mithilfe einer Fachperson ergänzen. Schließlich sind jeweils andere Punkte wichtig, ob nun eine Physiotherapie-Praxis zur Übernahme steht, ob ein Inhaberwechsel nach Praxisvermittlung bei einem Zahnarzt oder bei anderen Medizinern geplant ist.  

Was sollte unbedingt in einem Praxisübergabevertrag stehen?

Einige Inhalte sind unverzichtbar in einem Praxisübergabevertrag.
Die passenden Inhalte im Praxisübergabevertrag sind wichtig. Deshalb sollte man ihn gemeinsam mit Fachleuten individuell gestalten.

Grundsätzlich unterscheiden sich die wesentlichen Inhalte im Praxisübergabevertrag bzw. Praxisübernahmevrtag nicht, ob nun eine Physiotherapie-Praxis zum Verkauf steht, ein Praxisübernahmevertrag unter Psychotherapeuten abgeschlossen wird oder irgendeine andere medizinische Praxis den Besitzer wechselt. Zu einem Praxisübergabevertrag gehören u. a.:

  • die bereits erwähnte Liste des Praxisinventars, sofern der Nachfolger es übernehmen kann und möchte
  • Inhalte zum datenschutzkonformen Umgang mit Patientendaten
  • eine exakte Darlegung, dass Vertragsgegenstand die Übernahme der Praxis und nicht alleine der Kassenzulassung ist
  • die Festlegung des Umgangs mit Forderungen und Verbindlichkeiten sowie mit eventuell auftretenden Haftungsansprüchen, die vor der Praxisübernahme entstanden sind
  • Regeln zur Fortführung des Mietverhältnisses für die Praxisräume
  • eine Auflistung weiterer Verträge, die vom neuen Inhaber der Praxis ggf. weitergeführt werden, z. B. Versicherungen und Kreditverträge

Auflisten sollte der Praxisübergabe- bzw. Praxisübernahmevertrag auch Regeln, die bei der Praxisübernahme die Verträge der Mitarbeiter mit der Arztpraxis betreffen. Wichtig ist hier ein Übergang der Arbeitsverhältnisse, der den Anforderungen aus dem Paragrafen 613a BGB genügt. Ein zusätzlicher Abschnitt im Praxisübergabevertrag muss sicherstellen, dass der Datenschutz für Patientendaten bei der Praxisübernahme gewahrt bleibt. Zu allerletzt das Wichtigste: der Kaufpreis. Er muss natürlich ebenfalls ein Vertragsgegenstand sein.

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Sind weitere Vertragsinhalte für den Praxisverkauf bei Zahnarzt oder Arzt relevant?

Beim Praxisverkauf ist für den Zahnarzt oder Arzt eine sorgfältige Analyse des Vertrags wichtig.
Der Praxisverkauf ist bei Zahnarzt oder Arzt ein großes Projekt. Den dafür entworfenen Vertrag sollte man sorgfältig durchlesen und von Experten bewerten lassen.

Der Praxisverkauf bei Zahnarzt oder Arzt ist mit einigen Risiken verbunden, die der Praxisübergabevertrag für die Zahnarztpraxis oder Praxis ebenfalls berücksichtigen kann. So bietet beispielsweise die Zahnärztekammer Niedersachsen einen Praxiskaufvertrag als Muster zum Download an, der einerseits Regeln für die Berufsunfähigkeit des Verkäufers vor dem Übertragungszeitpunkt enthält. Andererseits berücksichtigt der Praxisübergabevertrag der Zahnärztekammer auch den Fall, dass der Käufer vor der Übernahme verstirbt. Er fordert deshalb, dass der Käufer eine Lebensversicherung in Höhe des Kaufpreises abschließt.

Ein weiterer sinnvoller und häufig genutzter Inhalt eines Praxisübergabe- bzw. Praxisübernahmevertrags ist eine Konkurrenzschutzklausel für den Arzt, der die Praxis kauft. Sie verhindert, dass der Verkäufer innerhalb eines Zeitraums X nach dem Verkauf eine neue Praxis in der Nähe seiner alten eröffnet und dem Käufer damit schadet. Wie die beteiligten Parteien beim Inhaberwechsel einer Arzt- oder Zahnarztpraxis die Übernahme der Kosten für den Vertrag aufteilen, kann ebenfalls ein Vertragsgegenstand sein. Und nicht zuletzt ist eine salvatorische Klausel im Praxisübernahmevertrag wichtig. Durch sie wird nicht der gesamte Vertrag ungültig, wenn einzelne Klauseln oder Bestimmungen unwirksam sind oder werden.

Wieso ist bei einer Übernahmevereinbarung der Mietvertrag wichtig?

Praxisübernahmevertrag: Nicht vergessen, bei einer Übernahmevereinbarung ist der Mietvertrag ebenfalls wichtig.
Wichtig ist bei einer Praxisübernahme auch eine Übernahmevereinbarung für den Mietvertrag, den der bisherige Praxisbesitzer mit dem Vermieter abgeschlossen hat.

In einer Übernahmevereinbarung ist der Mietvertrag relevant, weil bei einem Praxisverkauf neben dem Käufer und dem Verkäufer fast immer mindestens eine dritte Person involviert ist: der Vermieter. Als Käufer sollten Sie die Gewissheit haben, dass er Sie als Nachmieter akzeptiert und dass eine gute Chance auf ein lange andauerndes Mietverhältnis gegeben ist. Es bleibt die Frage, wie die Übernahmevereinbarung den Mietvertrag am besten integriert. Möglich ist das z. B. mit einem Paragrafen, der den Eintritt des Käufers mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag beschreibt und zudem angibt, dass das Einverständnis des Vermieters dafür vorliegt.

Ist ein Vorvertrag für die Praxisübernahme sinnvoll?

Bisweilen ist ein Vorvertrag für die Praxisübernahme sinnvoll.
In manchen Fällen ist ein Vorvertrag für eine Praxisübernahme sinnvoll. Er wird vor dem eigentlichen Praxisübernahmevertrag abgeschlossen.

Mit einem Vorvertrag für die Praxisübernahme entsteht für die Vertragspartner das einklagbare Recht darauf, den Praxisübernahmevertrag zu einem späteren Zeitpunkt miteinander abzuschließen. Der Vertrag ist damit verbindlicher als ein sogenannter „letter of intent“, der zumindest im engeren Sinne nur eine gemeinsame Absichtserklärung darstellt. Ein Vorvertrag für die Praxisübernahme kann für den Käufer beispielsweise in der Allgemeinmedizin beim Praxisverkauf in einem gesperrten Planungsbereich ein Instrument sein, sich die Option auf eine begehrte Praxis vor dem kassenärztlichen Zulassungsverfahren zu sichern. Umgekehrt kann der Vorvertrag einem Verkäufer einer Praxis in einer aus ärztlicher Sicht weniger attraktiven Region dazu dienen, einen potenziellen Nachfolger bereits vor Abschluss eines Praxisübergabevertrags enger an sich und an die Praxis zu binden. Ob ein Vorvertrag aber wirklich sinnvoll ist, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden und wird unter Fachleuten zumindest kontrovers diskutiert.

Praxisübernahmevertrag: Wie wird der Kaufpreis einer Arztpraxis berechnet?

Praxisübernahmevertrag: Professionelle Wertermittlung bestimmt den Kaufpreis einer Arztpraxis.
Der Kaufpreis einer Arztpraxis besteht immer aus dem materiellen und dem immateriellen Wert der Praxis.

Ob nun eine Physiotherapiepraxis zum Verkauf steht oder die Praxisübernahmevertrag eine Psychotherapie-Praxis betrifft: Der Kaufpreis für die Arztpraxis besteht grundsätzlich aus zwei wichtigen Komponenten. Da ist zum einen der materielle Wert des Praxisinventars und zum anderen der sogenannte „good will“. Er setzt sich aus immateriellen Werten wie dem Renommee der Praxis und dem Patientenstamm zusammen. Zur qualifizierten Wertermittlung vor dem Aufsetzen des Praxisübernahmevertrags gibt es die „Richtlinie zur Bewertung von Arztpraxen“ der Bundesärztekammer (Ärztekammer-Methode). Eine Alternative ist die modifizierte Ertragswert-Methode. Sie stellt den Einnahmen einer Praxis deren Kosten gegenüber. Für die Wertermittlung sollte der Steuerberater den Arzt und die Fachpersonen mit allen relevanten Kennzahlen zur Arztpraxis wie deren Umsatz und Gewinn versorgen, damit sich ebenso schnell wie gründlich ein realistischer Kaufpreis für diese Arztpraxis berechnen lässt.

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Welche Rolle spielen Steuerberater für Ärzte bei Praxisübernahmen?

Bei Praxisübernahmen sind Steuerberater für Ärzte wertvolle Hilfe.
Bei der Praxisübergabe leisten Steuerberater für Ärzte wertvolle Dienste.

Medizinische Fachanwälte sorgen dafür, dass ein Praxisübernahmevertrag rechtskonform ist. Eine andere Funktion haben die Steuerberater für Ärzte, aber auch ihre Arbeit ist bei einer Praxisübergabe sehr wichtig. Einerseits liefern sie für den Praxisübernahmevertrag und die Ermittlung des Kaufpreises relevante betriebswirtschaftliche Kennzahlen der Arztpraxis. Das gilt insbesondere dann, wenn sie nicht nur die Steuererklärung der Ärzte übernehmen, sondern auch in die Buchführung der Arztpraxis involviert sind. Andererseits können sie sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer bei der Steuer-Optimierung helfen. Das betrifft beim Verkäufer, der seine Arztpraxis oder Zahnarztpraxis und das Inventar verkaufen möchte, etwa die Versteuerung der Einnahmen durch den Praxisverkauf. Beim Käufer geht es darum, was sich nach dem Praxiskauf steuerlich absetzen lässt.

Natürlich verursacht ein Steuerberater Kosten durch seine Beratung. Aber die Investition lohnt sich und Ärzte bleiben nicht auf ihr sitzen. In seiner Steuererklärung kann ein Arzt die Kosten der Steuerberatung problemlos absetzen, sodass die Arbeit der Steuerberater für Ärzte nicht zu einer kostenintensiven Sache wird. Das bedeutet letztlich: Kosten für die Steuerberatung? Gibt es. Aber sie sind dank der Absetzbarkeit kaum relevant.

Thema: Datenschutz bei Patientendaten in der Praxisübernahme?

Datenschutz für Patientendaten bei der Praxisübernahme ist oberstes Gebot.
Datenschutz ist insbesondere für Patientendaten bei der Praxisübernahme oberstes Gebot.

Der Datenschutz bei den Patientendaten ist in der Praxisübernahme ein wichtiges Thema, denn ohne eine Einverständniserklärung können Patientendaten bei der Praxisübernahme nicht an den Nachfolger übergeben werden. Die Relevanz des korrekten Umgangs mit Daten zeigt sich bereits im Praxisalltag, etwa in der Physiotherapie. Hier kann man u. a. mit einem vorgegebenen Muster einer Einwilligungserklärung den Datenschutz in der Physiotherapie-Praxis so umsetzen, dass eine rechtskonforme Datenverarbeitung möglich wird. Bei der Praxisübernahme ist die Patientenkartei ein wichtiger Teil der veräußerten Praxis. Der vorhandene Patientenstamm trägt i. d. R. nicht unwesentlich zu ihrem Wert und Erfolg bei.

Um datenschutzkonform zu arbeiten, greifen Nachfolger nicht nur in der Allgemeinmedizin und der Physiotherapie nach Praxisverkauf häufig auf das sogenannte Zwei-Schrank-Modell zurück. In einem Schrank befinden sich dann die noch nicht von Patienten freigegebenen Daten, im anderen diejenigen, deren Inhaber bereits ihr Einverständnis für die Datenweitergabe erklärt haben. Dieses Modell lässt sich natürlich mit passender Hardware auch ohne Schränke in einer digitalisierten Praxis anwenden. Und auch für die hier notwendige Einverständniserklärung zu den Patientendaten sind Muster erhältlich und durchaus nützlich. Seit einiger Zeit wird allerdings in Rechtskreisen diskutiert, ob das Zwei-Schrank-Modell in Zeiten der Datenschutzgrundverordnung noch ausreicht. Das vereinbarte Prozedere sollte im Praxisübernahmevertrag festgehalten werden.

Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann Sie in dieser heiklen Frage individuell beraten.

Sollten Sie den Datenschutz bei Patientendaten in der Praxisübernahme ignorieren, kann das teuer werden. Kümmern Sie sich deshalb um einen rechtssicheren Prozess. Und klären Sie auch, wie es mit den Aufbewahrungs- und Löschfristen bei den Daten aussieht. Eine nicht beachtete Aufbewahrungsfrist für Karteikarten kann einen Zahnarzt in Schwierigkeiten bringen. Bei einer ignorierten Aufbewahrungsfrist für Röntgenbilder hat derselbe Zahnarzt ebenfalls ein Problem. Und was für den Zahnarzt gilt, gilt für alle anderen Mediziner ebenfalls.

Weshalb ist bei Praxisübernahme ein Schreiben an die Patienten sinnvoll?

Bei einer Praxisübernahme sollte ein Schreiben an Patienten erfolgen.
Bei einer Praxisübernahme sollte ein Schreiben die Patienten informieren. Das sorgt von Anfang an für Vertrauen.

Stoßen Sie Ihre Patienten nicht vor den Kopf, indem Sie sie bei einer Praxisübergabe vor vollendete Tatsachen stellen. Das kann zu einem Vertrauensverlust führen. Sie verhindern das, indem Sie vor einer Praxisübernahme ein Schreiben an die Patienten senden. Informieren Sie als Praxisinhaber im Anschreiben die Patienten über die Praxisübernahme. Wie in der Zeitungsanzeige zur Praxisübergabe nennen Sie dabei die Gründe Ihres Entschlusses und stellen Ihren Nachfolger vor. Das schafft Vertrauen und erhöht zugleich die Chance, dass Patienten das Muster einer Einwilligungserklärung zum Datenschutz in der Zahnarztpraxis oder Arztpraxis unterschreiben und Ihrem Nachfolger damit eine regelkonforme Patientenübernahme und Übernahme von Daten sichern.

Praxisübernahmevertrag: Was beinhaltet der 613a BGB?

Praxisübernahmevertrag: 613a BGB Informationspflicht gegenüber Mitarbeitern.
Paragraf 613a des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) definiert Pflichten gegenüber Arbeitnehmern bei einem Betriebswechsel.

Eine Praxisübernahme ist ein Betriebsübergang nach 613a BGB. Der Paragraf 613a BGB regelt in diesem Fall für Arbeitsverhältnisse die Rechte und Pflichten. Davon abweichende Absprachen im Praxisübernahmevertrag sind unzulässig. So verlangt Paragraf 613a BGB eine Erklärung an die Mitarbeitenden Ihrer Praxis, wenn Sie sie verkaufen. Die Mitteilung sollte u. a. Informationen über „den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Übergangs“ sowie „die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer“ beinhalten. Einige Rechtsanwälte bieten für derartige Informationen laut 613a BGB ein Musterschreiben an. Und während für den Praxisübernahmevertrag Muster nur bedingt einsetzbar sind, können Sie diese Musterschreiben oft weitgehend übernehmen.

Wichtig: Eine Kündigung aufgrund von Praxisabgabe und Praxisverkauf ist unwirksam. Als Käufer können Sie aber bei einer Praxisübernahme einen Mitarbeiter zum Gespräch bitten, um individuelle Vereinbarungen auszuhandeln. Gerade ältere Mitarbeiter nutzen den Verkauf der Arztpraxis bisweilen, um eine Abfindung bei der Praxisübernahme auszuhandeln und selbst aufzuhören.

Für den Praxisübergabevertrag hat die ganze Sache ebenfalls Relevanz: Aufgrund der Regeln für den Betriebsübergang in 613a BGB sollte der Praxisübernahmevertrag auch die mit der Praxis verbundenen Arbeitsverhältnisse auflisten, um dadurch Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Weshalb muss bei einem Praxisübernahmevertrag auch die Ärztekammer informiert werden?

Praxisübernahmevertrag: Ärztekammer beachrichtigen. Paragraf 24 der Musterberufsordnung..
Paragraf 24 der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte beinhaltet eine Informationspflicht gegenüber der Ärztekammer.

Laut Paragraf 24 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärzte (MBO-Ä) sollen Ärzte „alle Verträge über ihre ärztliche Tätigkeit vor ihrem Abschluss der Ärztekammer vorlegen, damit geprüft werden kann, ob die beruflichen Belange gewahrt sind. Hier geht es nicht zuletzt um Patienten-Sicherheit. Deshalb ist auch der Praxisübernahmevertrag der Ärztekammer vorzulegen.

Bildquellen zum Ratgeber „Praxisübernahmevertrag: Nur gut geplant, ist wirklich gut!“

Beitragsbild: ©iStock / yacobchuk, Bild 1: ©iStock / Ivan Pantic, Bild 2: ©iStock / filadendron, Bild 3: ©iStock / BrianAJackson, Bild 4: ©iStock / Aslan Alphan, Bild 5: ©iStock / busracavus, Bild 6: ©iStock / Nikada, Bild 7: ©iStock / ridvan_celik, Bild 8: ©iStock / PeopleImages, Bild 9: ©iStock / MistikaS, Bild 10: ©iStock / Stadtratte, Bild 11: ©iStock / guvendemir, Bild 12: ©iStock / Orbon Alija, Bild 13: ©iStock / skynesher, Bild 14: ©iStock / Talaj

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