Apothekenrecht Kosmetikrecht: Paul kommt aus einer echten Medizinerfamilie. Er und seine Schwester Marie sind mit ihrem Pharmazie– bzw. Medizinstudium durchaus in die Fußstapfen ihrer Eltern getreten. Aber dabei verfolgen sie doch ganz andere Ziele. Paul muss sich als angehender Apotheken-Besitzer aktuell mit dem Apothekenrecht auseinandersetzen. Paul ist mittlerweile seit drei Jahren in einer Apotheke in Augsburg angestellt, jetzt möchte er selbst eine Apotheke übernehmen.
Seine Schwester Marie hat nach der Approbation mit der Herstellung einer eigenen Pflegeserie begonnen und bekommt es jetzt mit dem Kosmetikrecht zu tun. Sie ist sich noch nicht ganz schlüssig darüber, wohin sie ihr weg als Medizinerin führt. Aber sie hat während verschiedener Labortätigkeiten Geschmack an der Kosmetikbranche entwickelt und sogar eine eigene Pflegecreme entwickelt. Jetzt überlegt sie, wie sie ihr kosmetisches Mittel vertreiben kann und welche Vorschriften der Kosmetikverordnung zu beachten sind.
Apothekenrecht Kosmetikrecht: EG-Richtlinien und EU-Verordnung erfordern Rechtsberatung
Auf dem Gebiet des in Deutschland geltenden Apothekenrechts ist Paul noch kein echter Experte. Daher ist er auf die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Apothekenrecht bzw. Arztrecht oder Arzthaftungsrecht angewiesen. Das im Apothekenrecht zu befolgende Fremdbesitzverbot oder die 5 Säulen des Apothekenrechts sind ihm ein Begriff. Aber viele wichtige Fragen, ob etwa der Versand von Arzneimitteln vom Apothekenrecht gedeckt ist, verlangen eine Rechtsberatung im Bereich Apothekenrecht. Ebenso die Frage nach der Rechtsform einer Apotheke, ob Paul nach dem Apothekenrecht verpflichtet ist, eine OHG zu gründen.
Auf Marie und ihre Pflegecreme warten ähnliche Hürden, die es zu überwinden gilt. Ist ihre Creme als kosmetisches Mittel einzustufen? Und welche Vorschriften nach der EU-Kosmetikverordnung muss sie gemäß Kosmetikrecht beachten? Da sie beabsichtigt, ihr Produkt auch international in den Verkehr zu bringen, kommt es beim Kosmetikrecht in der EU auch auf die EG-Richtlinien bzw. Inhalte der EG-Verordnung an. Auf jeden Fall will Marie es ihrem Bruder gleichtun. Um die versteckten Fallstricke bei der Herstellung von Kosmetik mitsamt der Inhaltsstoffe sicher umgehen zu können, will sie sich auf jeden Fall von einem Anwalt für Kosmetikrecht beraten lassen. Denn auf keine Fall will Marie irgendwann einmal einen Anwalt für Medizinstrafrecht konsultieren müssen.
Was bedeutet das Fremd- bzw. Mehrbesitzverbot nach dem Apothekenrecht?
Bevor wir uns die Bedeutung des Fremdbesitzverbotes im Apothekenrecht für Paul genauer anschauen, lohnt ein Blick auf das Rechtsgebiet als solches. Das Apothekenrecht hat nach Definition die Aufgabe, die ordnungsgemäße und kontrollierte Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten durch Apotheken sicherzustellen. Dies ist den Apothekern gemäß der vom Bundesverfassungsgericht 1958 festgeschriebenen Niederlassungsfreiheit nach dem Apothekenrecht überall in Deutschland erlaubt (Apotheken-Urteil).
So wie man im Apothekenrecht allgemein eine Einschränkung der Berufsfreiheit der Apotheker sehen kann, so schränkt auch das Mehrbesitzverbot die Ausübung ein. Auch wenn das Mehrbesitzverbot 2004 etwas gelockert wurde, darf der Apotheker neben einer Hauptapotheke höchstens drei weitere Filialen betreiben. Diese müssen von ihm selbst geführt werden oder von einem von ihm bestimmten verantwortlichen Apothekenleiter. Zudem ist vorgeschrieben, dass sich die Filialen in räumlicher Nähe zur Hauptapotheke befinden müssen.
Da Paul noch keine Pläne hat, weitere Filialen zu eröffnen, sieht er sich daher mehr mit dem sogenannten Fremdbesitzverbot konfrontiert. Dies besagt, dass nur der Apotheker Inhaber der Apotheke sein darf. Denn dadurch wird zum einen die persönliche Verantwortung, aber auch die Haftung des Apothekers betont. Eine GmbH oder AG sind als Inhaber somit ausgeschlossen. Ebenso die Inhaberschaft durch eine Kapitalgesellschaft, deren Vorgaben rein gewinnorientiert ausgerichtet sind. Demzufolge dürfen Apotheken nur in der Rechtsform einer OHG bzw. einer GbR nach dem Apothekenrecht betrieben werden.
Was bedeuten die 5 Säulen des Apothekenrechts?
Der Vergleich hält im wahrsten Sinne stand: Ähnlich wie die Säulen des „Parthenon“ stellen auch die 5 Säulen des Apothekenrechts immer noch eine stabile Basis dar. Und genau wie beim Akropolis-Tempel sind die Spuren der Zeit dennoch sichtbar geworden – die Säulen wurden leicht brüchig. Genauer gesagt kann man heute nur noch von vier Säulen sprechen.
Welche sind nun die 5 Säulen des Apothekenrechts?
- Niederlassungsfreiheit. Erfüllt der Standort, an dem die Apotheke betrieben werden soll, die Voraussetzungen des Apothekengesetzes, kann sich der Apotheker nach dem aktuellen Apothekenrecht überall in Deutschland niederlassen.
- Öffentliche Aufgabe und Kontrolle. Neben dem wirtschaftlichen Interesse des Apothekers übernimmt der Staat die Aufgabe, die Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln zu überwachen.
- Persönliche Leitung der Apotheke durch den Apotheker. Der Apotheker hat eine sogenannte Präsenzpflicht, welche lediglich durch Krankheit oder Urlaub unterbrochen werden darf.
- Fremdbesitzverbot. Nach dem Apothekenrecht darf nur eine Apothekerin oder ein Apotheker die Leitung übernehmen (s. o.).
- Mehrbesitzverbot. Diese Säule ist gehörig am Wackeln. Auch wenn die Erweiterung des Apothekenbetriebes für Paul noch nicht ansteht, so darf er bei Bedarf bis zu drei weiteren Filialen eröffnen. Dies war bis 2004 nicht möglich.
Ist der Versand von Arzneimitteln vom Apothekenrecht gedeckt?
Je mehr sich Paul mit der Übernahme der Apotheke beschäftigt, desto umfangreicher erscheint ihm die Fülle an Rechtsvorschriften aus dem Apothekenrecht. Ihm ist deswegen jedoch nicht bange. Denn er weiß, dass er sich demnächst nach einem Rechtsanwalt für Apothekenrecht bzw. Medizinrecht oder Arzthaftungsrecht umsehen wird. Wie er erfahren hat, ist das Arzthaftungsrecht auch für Apotheker anwendbar.
Paul würde gern wissen, ob der Versand von Arzneimitteln nach dem Apothekenrecht erlaubt ist. Ebenfalls wie das Mehrbesitzverbot wurde im Jahr 2004 auch das Versandhandelsverbot aufgehoben. Gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 43 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Gemäß § 11a des Apothekengesetzes (ApoG) ist der Apotheker verpflichtet, eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen. Dabei hat der Versand „zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb“ zu erfolgen.
Darf Paul Werbung für seine Apotheke schalten? Ja, denn bereits ein Jahrzehnt zuvor wurden entsprechende Verbote aufgehoben. Seitdem gilt, dass sich ein Apotheker als Kaufmann auf Werbung verlassen können muss, will er die Wirtschaftlichkeit der Apotheke nicht gefährden. Das sind gute Nachrichten für Paul! Selbstverständlich will er alles von einem Rechtsanwalt für Apothekenrecht überprüfen lassen. Aber die Versand- und Werbeerlaubnis stimmen ihn erst einmal positiv.
Dürfen wir Ihnen bei Ihren Fragen zum Apothekenrecht oder Kosmetikrecht weiterhelfen? Buchen Sie hier einfach den nächsten Termin bei uns. Wir unterstützen Sie gerne!
Wobei hilft der Rechtsanwalt für Apothekenrecht?
Apothekenrecht Kosmetikrecht: Nach erster, eigener Recherche über das Apothekenrecht ist Paul fest entschlossen, die Hilfe eines Fachanwalts für Apothekenrecht bzw. Arzthaftungsrecht in Anspruch zu nehmen. Denn bei den anstehenden Schritten rund um die Apothekenübernahme will er von Anfang an auf der rechtssicheren Seite stehen. So kann er zumindest in dieser Hinsicht schon einmal einen reibungslosen Start hinlegen.
Einige rechtliche Aspekte hat Paul bereits in Erfahrung gebracht. Wobei kann ihn ein Rechtsanwalt für Apothekenrecht oder gar Arzthaftungsrecht noch unterstützen?
Der Anwalt für Apothekenrecht leistet wertvolle Hilfe bei Vertragsangelegenheiten: Allein im Arzneimittelrecht gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, die die Arzneimittelabgabe oder -herstellung betreffen. Da Paul die Übernahme einer Apotheke ins Auge gefasst hat, müssen zudem sämtliche Vertragsangelegenheiten überprüft werden. Auch bei sogenannten Retaxationen könnte Paul auf die Hilfe eines Anwalts für Arztrecht bzw. Apothekenrecht angewiesen sein. Unter einer Retaxation versteht man ein Regressverfahren von gesetzlichen Krankenversicherungen gegen Apotheker, etwa bei Verstößen gegen die Abgabe von Arzneimitteln.
Was regelt das Kosmetikrecht?
Pauls Schwester Marie ist von ihrer selbst hergestellten Pflegecreme restlos überzeugt und möchte ergänzend zu dem Produkt eine komplette Pflegeserie auf den Markt bringen. Die gute Qualität ihrer duftenden und pflegenden Creme wurde ihr von Freunden und Arztkollegen bereits bestätigt. Auch sie weiß allerdings, dass mit diesen kosmetischen Mitteln eine ganze Fülle an Vorschriften aus dem Kosmetikrecht auf sie zukommt.
Das Kosmetikrecht regelt laut Definition die stoffliche Zusammensetzung, die Kennzeichnung, die Bewerbung, den Vertrieb und die Überwachung von kosmetischen Mitteln. Bevor Marie kosmetische Mittel wie Cremes, Lotionen oder Seifen mit ihrem Start-up-Unternehmen vertreiben kann, muss sie sich u. a. sowohl mit der in Deutschland geltenden Kosmetikverordnung als auch mit der EU-Kosmetikverordnung auseinandersetzen.
Als rechtliche Grundlagen des Kosmetikrechts gelten die EU-Kosmetikverordnung, aber u. a. auch die Claims-VO oder das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). In der Claims-VO sind gemeinsame Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln festgelegt.
Weitere Bereiche, die das Kosmetikrecht u. a. regelt:
- Apothekenrecht Kosmetikrecht: Abgrenzungsfragen zu kosmetischen Mitteln und Arzneimitteln
- Wie sind kosmetische Mittel zu kennzeichnen?
- Welche Pflichtangaben müssen gemacht werden?
- Wer sind die Verantwortlichen gemäß der EU-Kosmetikverordnung?
- Sind alle Fragen bzgl. der Haftung im Kosmetikrecht geklärt?
Marie weiß, dass sie bei der Herstellung und dem Vertrieb von kosmetischen Mitteln vor einer Herkulesaufgabe steht. Vor allem weiß sie aber, dass sie zur Bewältigung aller rechtlichen Fragen die Unterstützung eines Anwalts für Kosmetikrecht in Anspruch nehmen wird.
Apothekenrecht Kosmetikrecht: Wie sind kosmetische Mittel definiert?
Die EU-Kosmetikverordnung beschreibt kosmetische Mittel gemäß § 2 Abs. 1 a der EG-Kosmetik-Verordnung als Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in der Mundhöhle angewendet zu werden.
Dabei ist es die ausschließliche Aufgabe der kosmetischen Mittel, Haut, Behaarung, Nägel, Lippen, äußere intime Regionen bzw. Zähne und Mundschleimhäute
- zu reinigen,
- zu schützen ,
- in ihrem Aussehen zu verändern,
- zu parfümieren,
- in gutem Zustand zu halten oder
- den Körpergeruch zu beeinflussen.
Der Anwendungsbereich kosmetischer Mittel ist damit weniger in der Vermeidung oder Behandlung von Krankheiten als vielmehr in der Steigerung des Wohlbefindens zu sehen. Wenn sie zudem das Selbstwertgefühl verbessern, kann ihre Wirkung sogar einen positiven, physiologischen Effekt besitzen.
Was besagt die Kosmetikverordnung in Deutschland?
Die Kosmetikverordnung (Kosmetik-VO) in Deutschland dient als Rechtsverordnung der Überwachung des Verkehrs mit kosmetischen Mitteln. Mit dem Inkrafttreten der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 im Jahr 2012 wurden sämtliche Rechtsvorschriften für Europa vereinheitlicht. Da EU-Verordnungen nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen, sondern direkt im jeweiligen Mitgliedsstaat gilt, war die Neufassung der deutschen Kosmetikverordnung im Grunde überflüssig. Allerdings sind darin nur noch jene Bereiche geregelt, die nicht bereits in der EU-Verordnung enthalten sind wie z. B. Fragen zur Mindesthaltbarkeit.
Folgende Punkte werden ebenfalls in der deutschen Kosmetikverordnung geregelt:
- Anzeigepflicht (z. B. Ort der Herstellung)
- Kennzeichnung der Produkte in deutscher Sprache
- Verstöße (Strafen, Bußgelder) werden national sanktioniert
- Auch nicht vorverpackte kosmetische Mittel müssen gekennzeichnet werden
Marie hat einen Entschluss gefasst. Selbstverständlich will sie an ihrer Pflegeserie mit allen kosmetischen Mitteln festhalten und diese baldmöglichst auf den Markt bringen. Aber sie hat eingesehen, dass sie zur Einhaltung dieser Vielzahl von Rechtsvorschriften einen auf Kosmetikrecht spezialisierten Anwalt konsultieren muss.
Wobei hilft der Rechtsanwalt für Kosmetikrecht?
Vor allem, wenn man bei der Herstellung der Kosmetik Inhaltsstoffe verwendet, die auch in der Pharmazie eingesetzt werden, ist eine rechtzeitige, rechtliche Abklärung erforderlich. Ebenso sind bereits bei der Herstellung der kosmetischen Mittel Haftungsfragen zu klären. Denn oft sind bei der Herstellung der Grundstoffe gleich mehrere Hersteller beteiligt.
Wenn es schließlich um den Vertrieb der Kosmetika geht, ist auch hier der Rat eines Rechtsanwalts für Kosmetikrecht gefragt. Sollen die kosmetischen Mittel exklusiv über Apotheken vertrieben werden? Wurde an die Vertriebsbindung der Vertragshändler gedacht? Marie raucht schon der Kopf, wenn sie daran denkt, was sie alles zu bedenken hat. Der Gedanke, diese noch unbeantworteten Fragen an einen Experten, einen Rechtsanwalt für Kosmetikrecht abzugeben, kann sie aber sofort beruhigen. So kann sie unbesorgt die Expertin für kosmetische Mittel bleiben. Und sich auf den Ausbau ihrer Pflegeserie konzentrieren.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema „Apothekenrecht oder Kosmetikrecht“ haben, freuen wir uns, Sie dabei unterstützen zu dürfen.
Bildquellen zum Ratgeber „Das Wichtigste zum Apothekenrecht und Kosmetikrecht – das müssen Sie wissen!“
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