Was Ärzte zum Arzthaftungsrecht und Medizinstrafrecht wissen müssen
Was Ärzte zum Arzthaftungsrecht und Medizinstrafrecht wissen müssen.

Arzthaftungsrecht und Medizinstrafrecht: Von Arzthaftungsrecht hat der Orthopäde Theo bisher nur in seinem Medizinstudium oder von Kollegen gehört. Er selbst hatte mit dem Thema noch keine Berührung. Das könnte sich allerdings nun ändern. Denn Theo wurde in seiner Münchener Praxis ein cremefarbener Briefumschlag ausgehändigt. Absender des Schreibens ist ein auf Medizinrecht bzw. Medizinstrafrecht spezialisierter Anwalt.

Wie sich herausstellt, hat dieser das Mandat eines ehemaligen Patienten übernommen, bei dem Theo eine Knie-OP vorgenommen hatte. Der Patient leidet nach eigener Auskunft an einer Infektion des Kniegelenks. Er sei von Schmerzen geplagt und leide sogar an einer leichten Versteifung des Gelenks. Im Anwaltsschreiben wird Theo vorgeworfen, den Patienten nicht ausreichend über die möglichen Folgen der Operation aufgeklärt zu haben. Theo weiß indes, dass die Vorwürfe haltlos sind. Nun sieht er sich allerdings gezwungen, rechtlichen Beistand aufzusuchen. Da Theo sofort Begriffe wie Medizinrecht und Arzthaftung in den Sinn kommen, will er sich nach einem Anwalt für Arzthaftungsrecht bzw. Arztrecht umsehen.  

Was wird im Arzthaftungsrecht eigentlich genau behandelt? Dieser Frage wollen wir in diesem Ratgeber nachgehen. Da Theo für den Fall weiterer Forderungen gewappnet sein will: Was kann er gegen Schadensersatzforderungen bzw. Schmerzensgeldzahlungen unternehmen?

Auch wenn sich Theo sicher ist, dass er sich bei der Patientenbehandlung nichts hat zuschulden kommen lassen, so will er sich anwaltlich genau beraten lassen. Denn neben Behandlungsfehlern, müssen sich Ärzte z. B. gegen den Vorwurf wehren, für Aufklärungs- und Dokumentationsfehler verantwortlich zu sein. Wie ist im Arzthaftungsrecht die Beweislage und was besagt die Beweislastumkehr? Zudem werfen wir einen Blick auf das Medizinstrafrecht und beleuchten einzelne Fälle. Abschließend erörtern wir die Arbeit eines Anwalts für Medizinstrafrecht und zeigen auf, wie der Fachanwalt dem Arzt helfen kann.

Was bedeutet Arzthaftungsrecht?

Bedeutung Arzthaftungsrecht
Was Arzthaftungsrecht genau bedeutet.

Arzthaftungsrecht und Medizinstrafrecht: Beim ersten Mal tut’s immer weh! Aber was für Theo Neuland bedeutet, ist für viele Ärzte Normalität geworden. Schadensersatzforderungen gegen den behandelnden Arzt sind nicht nur keine Seltenheit, sie nehmen sogar zu. Arbeiten die Ärzte heutzutage weniger gewissenhaft und was „schulden“ sie dem Patienten eigentlich?

Was also bedeutet Arzthaftungsrecht? Das Arzthaftungsrecht behandelt die zivilrechtliche Verantwortlichkeit, wenn ärztliche Sorgfaltspflichten verletzt wurden. So kommt es vor, dass sich der Arzt gegen Forderungen des von ihm behandelten Patienten wehren muss. Wenn der Patient demnach einen Anwalt aufsucht, um gegen den behandelnden Arzt vorzugehen, so wird in einem ersten Schritt meist Einsicht in die Patientenakte verlangt. Sollte sich der Patient bzw. sein Anwalt für Arzthaftungsrecht gute Chancen auf einen Prozess ausrechnen, können im nächsten Schritt Forderungen wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld erhoben werden.

Schuldet der Arzt dem Patienten die Heilung? Der Arzt schuldet dem Patienten keinen Behandlungserfolg an sich. Die Verantwortung für die Heilung kann und muss der Arzt nicht übernehmen, dafür können zu viele andere Faktoren entscheidend sein. So spielen etwa die persönliche Gesundheitskonstellation des Patienten oder dessen individuelles Verhalten vor und nach der Behandlung eine große Rolle.

Arzthaftungsrecht und Medizinstrafrecht: Was schuldet der Arzt durch den Behandlungsvertrag?

Der Arzt und der Patient schließen gemäß § 630a Abs. 2 BGB einen Behandlungsvertrag. Danach schuldet der Arzt eine Behandlung, die den bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards entspricht. Das Arzthaftungsrecht kommt daher immer dann zum Zuge, wenn dem Arzt die Nichteinhaltung dieser Standards vorgeworfen wird. Solche Fehler können sein:

  • Behandlungsfehler,
  • Aufklärungsversäumnisse,
  • Dokumentationsfehler,
  • und sonstige Pflichtverstöße im Bereich Arzthaftungsrecht wie z. B. Diagnose- und Befunderhebungsfehler.

Frei formuliert ist von einem „groben Behandlungsfehler“ auszugehen, wenn dieser Fehler aus objektiver Sicht kaum nachvollziehbar erscheint bzw. er dem Arzt schlicht nicht unterlaufen darf. Liegt ein solch grober Behandlungsfehler vor, so hat dies Auswirkungen auf die Beweislast im Verfahren.

Ist jeder Behandlungsfehler ein Fall für das Arzthaftungsrecht?

wichtig für Ärzte
Das erledigt der Anwalt beim Arzthaftungsrecht.

Theo ist wegen der Vorwürfe des Patienten nicht bange. Denn er weiß, dass er ihn vor dem Eingriff umfassend aufgeklärt hat. Dennoch ist er aufgrund des Anwaltsschreibens verpflichtet, sich an seine Berufshaftpflichtversicherung zu wenden. Diese stellt normalerweise einen Rechtsanwalt zur Verfügung. Allerdings steht es Theo frei, sich selbst um einen Anwalt für Arzthaftungsrecht bzw. Medizinrecht zu kümmern. In dem Fall setzt sich dieser mit Theos Versicherung in Verbindung und bittet um das Mandat.

Gerichtsverfahren sind zu vermeiden – für beide Parteien! Haftungsprozesse dauern lange. Sie sind belastend und können sich auch gern über Jahre hinziehen. Das ist vor allem für den weiterhin praktizierenden Arzt eine Belastungsprobe, die er lieber vermeiden würde. Um den „eigentlichen“ Gerichtsprozess und dadurch entstehende Kosten zu vermeiden, kann im Rahmen der Zivilverfahren ein Verfahren vor den Schlichtungsstellen der Ärztekammern vorausgeschickt werden.

Welche sonstigen Aufgaben übernimmt der Anwalt für Arzthaftungsrecht?

Unabhängig von einer erzielten Einigung bleibt der Klageweg aber weiterhin offen, den der Arzt im Fall notgedrungen beschreiten müsste. Aus den gleichen Gründen wird oft versucht, entweder Ansprüche außergerichtlich zu klären oder gerichtliche Vergleichsverhandlungen zu erzielen. Das Arzthaftungsrecht unterliegt im Übrigen der Verjährung von drei Jahren – allerdings erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Patient Kenntnis von einem Behandlungsfehler erlangt hat.

Was kann der Anwalt sonst noch für Theo tun? Nun, er kann ihm dabei helfen, nicht nur den Behandlungsverlauf zu rekonstruieren, sondern sich auch auf medizinische Detailfragen zu konzentrieren. Daneben werden sämtliche Dokumentationen sowohl von Behandlungen als auch Besprechungen im Detail gesammelt. Darüber hinaus übernimmt der Anwalt die Vertretung vor Gutachterkommissionen (Bayern), in selbständigen Beweisverfahren und vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Übrigens: Einen Fachanwalt für Arzthaftungsrecht gibt es gar nicht, nur den Fachanwalt für Medizinrecht.

Sie benötigen Hilfe beim Thema Arzthaftungsrecht? Buchen Sie hier einfach den nächsten Termin bei uns. Wir unterstützen Sie gerne!

Arzthaftungsrecht bei Behandlungsfehler – was ist zu beachten?

Behandlungsfehler
Das Arzthaftungsrecht und die Behandlungsfehler.

Wie bereits erwähnt, schuldet der Arzt dem Patienten die (ihm bestmögliche) Behandlung, welche dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse des jeweiligen Fachbereichs entspricht. Wenn dem Arzt ein Fehler in diesem Sinn unterläuft, hat er u. U. seine Pflichten aus dem Behandlungsvertrag verletzt. Ist genau diese Pflichtverletzung auch ursächlich für den dem Patienten entstandenen Schaden, kann der Arzt schadenersatzpflichtig sein.

Das Arzthaftungsrecht kommt bei einem Behandlungsfehler in folgenden Beispielsfällen in Betracht:

  • Ein Diagnosefehler kann die Arzthaftung begründen.
  • Der Arzt unterlässt die gebotene Erhebung von Befunden. (Befunderhebungsfehler)
  • Therapeutische Maßnahmen werden nicht korrekt angewandt. (Therapiefehler)
  • Verkehrssicherungspflichten wurden verletzt.
  • Organisationsfehler waren ursächlich für den erlittenen Schaden.

Daneben können sogenannte Aufklärungsfehler die Arzthaftung auslösen. Da viele ärztliche Eingriffe den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllen, muss der Patient der Maßnahme nicht nur zustimmen, sondern auch über Nutzen und mögliche Folgen aufgeklärt werden, Theo hat den Patienten natürlich ebenfalls ausführlich über den Eingriff aufgeklärt. Um sich abzusichern, hat er vom Patienten eine Einwilligungserklärung unterschreiben lassen. Somit ist Theo zwar gezwungen, sich rechtlich mit dem Anwalt des Patienten auseinanderzusetzen. Aber er ist dennoch beruhigt, da er den erforderlichen Nachweis bringen kann.

Auch in der fehlerhaften Dokumentation ärztlicher Unterlagen kann eine Pflichtverletzung liegen. Um solche Dokumentationsfehler zu vermeiden, muss der Arzt sämtliche Dokumente, die für die Behandlung angefertigt wurden, in einer Patientenakte festzuhalten. Hierzu zählen u. a.:

  • Diagnosen
  • Befunde
  • Therapeutische Maßnahmen
  • Untersuchungsergebnisse

Da diese Dokumentationen Beweiszwecken dienen können, sollte sich auch die vom Patienten unterschriebene Einwilligungserklärung darin enthalten.

Wann gilt beim Arzthaftungsrecht die Beweislastumkehr?

Beweislastumkehr
Hier gilt beim Arzthaftungsrecht die Beweislastumkehr.

Grundsätzlich gilt, dass der Patient den Behandlungsfehler beweisen muss. Daneben muss zusätzlich der Beweis erbracht werden, dass genau dieser Behandlungsfehler ursächlich für die Schädigung der Gesundheit war. Beim Arzthaftungsrecht kann jedoch auch die Beweislastumkehr gelten. Was sind hierfür die Voraussetzungen und hat auch Theo seine Unschuld selbst zu beweisen?

Will der Patient Schadensersatzansprüche gegen den Arzt geltend machen, muss er die Voraussetzungen dafür begründen bzw. das Verschulden des Arztes nachweisen. Hierfür wird der Patient bzw. sein Anwalt ein medizinisches Gutachten bemühen müssen. Ergänzend sei erwähnt, dass auch im Arzthaftungsrecht das Recht besteht, den Sachverständigen wegen Befangenheit ablehnen zu lassen. Wie Theo erfahren hat, leistet der Anwalt für Arzthaftungsrecht wertvolle Hilfe, wenn es beispielsweise darum geht, die Gutachterkommission anzurufen, extra fachspezifische Sachverständigengutachten einzuholen oder etwa Krankenkassen miteinzubeziehen.

Das Arzt-Patienten-Verhältnis im Patientenrechtegesetz: Die dem Patienten obliegende Beweislast endet allerdings dann, wenn es ihm gelingt, einen groben Behandlungsfehler nachzuweisen. In dem Fall ergibt sich gemäß § 630h Abs. 5 BGB eine Beweislastumkehr. Durch das (Artikel-)Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) von 2013 ist das Arzthaftungsrecht auch im Gesetz geregelt. Der Arzt muss danach beweisen, dass die Behandlung eben nicht zum Gesundheitsschaden des Patienten geführt hat.

Selbst wenn Theo den Schadensersatzansprüchen seines ehemaligen Patienten gegenüber ohnehin entspannt bleiben darf – auch von Seiten der Gerichte droht wenig Gefahr. Denn grobe Behandlungsfehler werden äußerst selten angenommen.

Arzthaftungsrecht und Medizinstrafrecht: Was ist Medizinstrafrecht?

Was zum Medizinstrafrecht gehört
Was zum Medizinstrafrecht gehört.

Arzthaftungsrecht und Medizinstrafrecht: Das Medizinstrafrecht ist allein deshalb von besonderer Bedeutung für Ärzte, da die hieraus resultierenden Folgen direkte Auswirkungen auf die Berufsausübung haben können. Denn bereits eine gerichtlich verhängte Geldstrafe kann den Entzug der Approbation nach sich ziehen! Damit es nicht so weit kommt, übernimmt der Rechtsanwalt für Medizinstrafrecht in seiner individuellen Beratungsleistung einen speziellen Verantwortungsbereich. Laut Definition behandelt das Medizinstrafrecht weit mehr Bereiche als das Arztstrafrecht, denn es umfasst das gesamte Gesundheitswesen und geht somit darüber hinaus.

Das Medizinstrafrecht und die Presse: Nicht zu unterschätzen ist in strafrechtlich relevanten Fällen im Medizinrecht die mediale Aufmerksamkeit. Werden Vorfälle dieser Art publik, wird das Medizinstrafrecht in besonderem Maße wahrgenommen. Für den betroffenen Arzt kann dies, vor allem was seine Reputation betrifft, weitreichende Konsequenzen haben. Gleiches gilt natürlich auch für das Ansehen von Krankenhäusern oder sonstigen Einrichtungen im Medizinwesen, wenn eine Verteidigung in Strafverfahren erforderlich ist.

Im Grunde liegt in jedem ärztlichen Eingriff eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB. So sieht das zumindest die „herrschende Meinung“ in der Juristerei und ebenso die Rechtsprechung. Allerdings ist dieser Eingriff durch die vorher erteilte Einwilligung des Patienten gerechtfertigt. Daher kann sich Theo auch hinsichtlich der strafrechtlichen Beurteilung seiner Behandlung zurücklehnen. Denn er hat den Patienten nicht nur umfassend über den Eingriff und über die möglichen Folgen informiert. Er ist zudem im Besitz der Patienteneinwilligung.

Welche Fälle behandelt das Medizinstrafrecht?

Fälle aus dem Medizinstrafrecht
Fälle aus dem Medizinstrafrecht.

Beim Medizinstrafrecht handelt es sich weniger um einen extra kodifizierten Rechtsbereich, in dem ein spezielles Strafrecht für Ärzte und sonstige Beteiligte des Gesundheitssystems gelten würde. Vielmehr gelten für alle Fälle mit strafrechtlichem Charakter die Vorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Arzneimittelgesetzes (AMG).

Bekanntere Fälle aus dem Medizinstrafrecht behandeln Themen wie die fahrlässige Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung. Denn diese Straftatbestände können sich als Folgen ärztlicher Behandlungsfehler darstellen. Auch die Diskussion um die gemäß § 216 StGB strafbare Sterbehilfe ist im Rechtsgebiet Medizinstrafrecht aufgrund des großen medialen Interesses weiterhin in Erinnerung.

Und plötzlich wird der Arzt strafrechtlich belangt … Daneben ist das Wirtschaftsstrafrecht mit Bezug zur medizinischen Praxis zu nennen. Strafbare Handlungen wie z. B. Betrug bzw. Abrechnungsbetrug, Korruption oder auch Untreue können dem Arzt vorgeworfen werden. Dabei können Ärzte bei gewissenhafter Beachtung und Befolgung sämtlicher Rechtsvorschriften plötzlich unverschuldet im Fokus der Justiz stehen.

Wie beruhigend, dass das Medizinstrafrecht mitsamt seinen Fällen und Lösungen nicht Gegenstand der aktuellen Vorwürfe ist.

Arzthaftungsrecht und Medizinstrafrecht: Wie kann dem Arzt ein Anwalt für Medizinstrafrecht helfen?

So hilft der Anwalt für Medizinstrafrecht
So hilft der Anwalt für Medizinstrafrecht.

Arzthaftungsrecht und Medizinstrafrecht: Wird die Behandlung durch den Arzt Gegenstand einer strafrechtlichen Untersuchung, ist der Anwalt für Medizinstrafrecht gefordert. Kommt es zu einem Strafverfahren, ist für eine fundierte Argumentation bei der Verteidigung neben einer umfangreichen Expertise vor allem die Erfahrung des beauftragten Anwalts unerlässlich, der sich mit Medizinstrafrecht und den einhergehenden Problemen bzw. Delikten bestens auskennt.

Auch wenn es den „Fachanwalt für Medizinstrafrecht“ als solchen nicht gibt, sollte ein Anwalt für Medizinrecht im Arzthaftungsrecht oder auch im Vertrags- bzw. Sozialrecht erfahren sein. Wird gegen einen Arzt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ist dieser gut beraten, einen Rechtsanwalt mit umfassenden Beratungsleistungen sowohl in der medizinisch-fachlichen als auch im strafrechtlichen Bereich aufzusuchen. Denn erst die Kombination dieser Fachbereiche sorgt, gepaart mit dem nötigen Fingerspitzengefühl, für eine aussichtsreiche Verteidigung.

Theo will sich daher aus gegebenem Anlass, aber auch vorsorglich nach einer geeigneten Kanzlei für Medizinstrafrecht in München umsehen. Sicher ist sicher. Und auch wenn er wegen der erhobenen Schadensersatzforderungen keine schlaflosen Nächte befürchtet, so darf er doch eine Sache unter keinen Umständen verlieren: seine ärztliche Approbation.

Sie haben Fragen zum Arzthaftungsrecht bzw. Medizinstrafrecht? Wir beraten Sie gern.

Bildquellen zum Ratgeber „Arzthaftungsrecht und Medizinstrafrecht: Was Ärzte wissen müssen“

Bild 1: ©iStock / blackred, Bild 2: ©iStock / PeopleImages, Bild 3: ©iStock / sturti, Bild 4: ©iStock / FangXiaNuo, Bild 5: ©iStock / SDI Productions, Bild 6: ©iStock / blueshot, Bild 7: ©iStock / Opla, Bild 8: ©iStock / sturti, Headerbild: ©iStock / DNY59

Das könnte Ihre Kontake interessieren...

Teilen Sie jetzt auf