Alles Wissenswerte über das Krankenhausrecht
Das sollte man über das Krankenhausrecht wissen.

Krankenhausrecht: Man kann sich kaum ein verantwortungsvolleres und gemeinnützigeres Projekt vorstellen als den Bau eines Krankenhauses. Lange bevor es jedoch zu den eigentlichen medizinischen Behandlungen kommen kann, müssen zahlreiche Rechtsvorschriften des Krankenhausrechts beachtet werden. Zum Beispiel der Bau einer Klinik selbst muss nach rechtlichen Gesichtspunkten geprüft und schließlich genehmigt werden. Daher steht das komplexe Krankenhausrecht und seine verschiedenen Rechtsgrundlagen von Anfang an im Fokus der Krankenhausbetreiber bzw. -träger.

Das Planungsrecht und die Finanzierung sind dabei essenziell wichtige Themen im Krankenhausrecht, über die sich jeder Krankenhausträger im Vorfeld der Planungen Gedanken machen muss. Zwischen welchen Krankenanstalten und Krankenhausträgern ist nach dem Krankenhausrecht zu unterscheiden? Bei den Krankenhausträgern ist der Trend zu deutlich mehr Privatisierungen deutlich zu erkennen: Gut ein Drittel der deutschen Krankenhäuser sind heutzutage in privater Hand. Diese und einige andere (Rechts-)Gebiete wollen wir Ihnen in diesem Ratgeber über das Krankenhausrecht näher erläutern. Dazu gehört beispielsweise auch die Frage, welche Auswirkungen die Landeskrankenhausgesetze haben. Oder: Was genau ist unter der dualen Krankenhausfinanzierung zu verstehen?

Das Krankenhausrecht umfasst außerdem die wichtigen Teilbereiche Arbeitsrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht oder Haftungsrecht in einem Krankenhaus, um nur ein paar der wichtigsten Vorschriften zu nennen, mit denen ein Krankenhausträger sich auseinanderzusetzen hat. Darüber hinaus erwähnen wir die Bedeutung des Kommunalrechts für den Betrieb einer Klinik. Zum Schluss kommen wir beim Thema Krankenhausrecht auf die arbeitsrechtlichen Bedingungen zu sprechen und erörtern hierbei die einzelnen Positionen eines Klinikdirektors, Chefarztes, Oberarztes und Assistenzarztes. Dabei wollen wir die Frage beantworten, welche Aufgaben von den einzelnen Ärzten eigenverantwortlich übernommen werden. Zu guter Letzt werfen wir noch einen Blick auf die verschiedenen Arztgehälter.

Was bewirken Landeskrankenhausgesetze?

Das regeln Landeskrankenhausgesetze
Das regeln Landeskrankenhausgesetze.

Landeskrankenhausgesetze haben im Rahmen des Krankenhausrechts in erster Linie die bedarfsgerechte, stationäre bzw. teilstationäre Versorgung der Patienten im Blick. Dafür soll ein flächendeckendes System von Krankenhäusern bereitgestellt werden, welche sowohl leistungsfähig als auch wirtschaftlich eigenverantwortlich fungieren und funktionieren. Unter einem Krankenhaus versteht man laut Definition eine Einrichtung, die Krankheiten, Leiden oder Verletzungen der zu versorgenden Patienten dadurch feststellt und heilt, indem jederzeit einsetzbare, ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen genutzt werden können.

Die Landeskrankenhausgesetze regeln nach dem Krankenhausrecht ansonsten die Förderung der Krankenhäuser, wobei u. a. die Themen Krankenhausplanung und Investitionskostenförderung Berücksichtigung finden. Wie gesagt ist das Krankenhausrecht in seiner Gesamtheit als komplex anzusehen. Auch die Landeskrankenhausgesetze tangieren viele juristisch relevanten Bereiche: So spielt neben dem Krankenhausrecht das Medizinrecht ebenso eine größere Rolle wie das Vertragsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Geht es um die Wirtschaftlichkeit des Krankenhauses, ist das Heranziehen eines Fachanwalts für Steuerrecht unbedingt zu empfehlen.

Zudem ist die DSGVO im Krankenhaus zu beachten. Die Klinikleitung hat stets den Schutz der Patientendaten zu wahren. Denn andernfalls können im Krankenhausrecht empfindliche Strafen, sogar bis zu drei Jahren Haft, drohen.

Welche Arten von Krankenanstalten gibt es?

Die verschiedenen Arten von Krankenanstalten
Die verschiedenen Arten von Krankenanstalten.

Wie bereits erwähnt ist eine Krankenanstalt bzw. ein Krankenhaus nach Definition eine Einrichtung, die den Gesundheitszustand von Patienten feststellt und überwacht. Eine Krankenanstalt dient dazu, Krankheiten vorzubeugen, sie zu verbessern oder ganz zu heilen. Daneben nimmt man operative Eingriffe und Entbindungen vor.

In Deutschland unterscheidet man nach dem Krankenhausrecht folgende Arten von Krankenhäusern bzw. Krankenanstalten:

  • Universitätskliniken
  • Allgemeinkliniken
  • Fachkliniken
  • Belegkrankenhäuser
  • Praxiskliniken
  • Tageskliniken

Als Krankenhausträger ist man heute beim Bau oder der Übernahme einer Klinik von der Beratung erfahrener Experten abhängig. Zur Frage „Worauf müssen wir achten?“ gehört die Umfeldanalyse beim Krankenhaus mit dazu. Hier werden interne und externe Einflussfaktoren auf das Projekt „Krankenhaus“ gesammelt und ausgewertet. Ebenso wichtig ist der Fachanwalt für Medizinrecht, der die rechtliche Bewertung zu allen relevanten Themen des Krankenhausrechts (DSGVO, Verbringung u. a.) vornimmt.

Welche Krankenhausträger gibt es?

Krankenhausrecht: Die drei Arten der Krankenhausträger
Die drei Arten der Krankenhausträger.

Der Trend geht eindeutig zur Privatisierung: Denn die meisten Krankenhäuser sind mittlerweile in privater Hand. Unter Berücksichtigung des Krankenhausrechts kann Krankenhausträger nach § 2 Nr. 1 KHG (Krankenhausgesetz) jede natürliche und juristische Person sein, die ein Krankenhaus betreibt. Auch wenn die Anzahl der privaten Krankenhausträger in Deutschland in den letzten Jahren zugenommen hat, so ist ihr Anteil an der Bettenkapazität noch etwas niedriger als die der anderen Krankenhausträger. Insgesamt gibt es nach dem Krankenhausrecht drei Arten von Krankenhausträgern:

  1. öffentliche Krankenhausträger – z. B. Körperschaften, Anstalten oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts
  2. freigemeinnützige Trägerschaften – z. B. soziale Vereinigungen, karikative Organisationen oder kirchliche Krankenhausträger
  3. private Krankenhausträger – sonstige natürliche oder juristische Personen, Tätigwerden mit Gewinnerzielungsabsicht (gesetzliche Grundlage ist § 30 GewO)

Im Jahr 2019 gab es in Deutschland insgesamt 1.914 Krankenhäuser und 494.326 Betten.

Welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten?

Rechtsgrundlagen, die für ein Krankenhaus gelten
Rechtsgrundlagen, die für ein Krankenhaus gelten.

Beim Krankenhausbetrieb sind Themen wie Planung, Versorgung oder die Krankenhausfinanzierung zu berücksichtigen und intensiv zu behandeln. Das umfassende Krankenhausrecht regelt dabei sämtliche, rechtlich relevanten Beziehungen und Verbindungen der jeweiligen Beteiligten. Auch wenn das Krankenhausrecht im Grunde genommen kein eigenes Rechtsgebiet darstellt, sind die Rechtsgrundlagen, welche die Wirtschaftlichkeit einer Klinik regeln, vielfältig.

Im Bereich Pflege klärt z. B. das Haftungsrecht die Verantwortungen seitens der Pflegekräfte und regelt den Rechtsrahmen ihrer pflegerischen Praxis. Nicht nur in diesem Bereich ist anwaltliche Beratung von großem Nutzen. Denn sowohl bei Fragen im (internationalen) Steuerrecht als auch vor allem im Vertragsrecht sollte ein Fachanwalt für Medizinrecht konsultiert werden.

Schließlich gilt es im Krankenhausrecht auch das Kommunalrecht – es gibt durchaus Unterschiede zwischen beispielsweise Bayern und Nordrhein-Westfalen – zu beachten, wenn der Bau einer Klinik bzw. eines Ärztezentrums den kommunalrechtlichen Vorschriften, etwa von Landkreisordnungen, entsprechen muss.

Sie haben Fragen zum Krankenhausrecht? Wir beraten Sie gern.

Wie funktioniert die Krankenhausfinanzierung?

Krankenhausrecht: So funktioniert die Krankenhausfinanzierung
So funktioniert die Krankenhausfinanzierung.

Obwohl es um Einrichtungen geht, die vornehmlich kranke Menschen stationär untersuchen und heilen – auch bei Krankenhäusern muss eine solide Finanzierung die Basis der Wirtschaftlichkeit bilden. Und die gehört beim Thema Krankenhausrecht nun mal dazu. Wenn man die Krankenhausfinanzierung einfach erklärt, dann umfasst das sogenannte duale Prinzip auf der einen Seite die laufenden Betriebskosten wie Personalkosten oder Ausgaben für Hilfsmittel und Materialien. Während die andere Hälfte der dualen Krankenhausfinanzierung die Investitionskosten eines Krankenhauses betrifft. Damit fußt die Krankenhausfinanzierung in Deutschland auf der Grundlage einer doppelten Finanzierung.

Im Plan eines Krankenhausneubaus sind nach Krankenhausrecht die Standortfestlegung, Gebäudeplanung und baurechtliche Zulässigkeit bzw. bauliche Umsetzung bedeutende Eckpfeiler für das Zustandekommen und die Finanzierung des Projekts. Gleichzeitig gehören zu diesen Zeitpunkten das Umwelt-, das (Bau-)Planungsrecht und das Baurecht auf den Plan. Diese rechtlichen Hürden im Krankenhausrecht gilt es zu meistern, um die bauliche Realisierbarkeit erfolgreich zu gestalten.

Im Rahmen der Krankenhausfinanzierung wird dabei eine „zukunftsfähige Krankenhausversorgung“ genau unter die Lupe genommen. Nach einer entsprechenden Studie der Bertelsmann Stiftung sollen danach Überkapazitäten abgebaut werden, um somit die Qualität der Behandlungen erhöhen zu können.

Krankenhausrecht: Was sind die Vorteile der dualen Krankenhausfinanzierung?

Die duale Krankenhausfinanzierung und ihre Vorteile
Die duale Krankenhausfinanzierung und ihre Vorteile.

Gemäß der dualen Krankenhausfinanzierung stützt sich nach dem deutschen Krankenhausrecht die Finanzierung der deutschen Krankenhäuser auf zwei Säulen. Durch dieses im Jahr 1972 installierte System wurde im Zusammenhang mit dem Krankenhausrecht die lange geltende monistische Krankenhausfinanzierung abgelöst. Danach lag die Entscheidungs- und Finanzierungsverantwortung in einer Hand, nämlich auf Seiten der Krankenkassen. Inzwischen werden die folgenden beiden Posten durch die duale Krankenhausfinanzierung aufgeteilt:

  1. Investitionskosten, die z. B. den Neubau eines Krankenhauses oder die Anschaffung neuer Geräte garantieren, werden durch die Bundesländer finanziert.
  2. Betriebskosten wie z. B. die Gehälter der Mitarbeiter oder medizinische Behandlungen, werden von den Krankenkassen übernommen.

Durch die duale Krankenhausfinanzierung können Krankenhauskapazitäten als öffentliches Gut angesehen werden, sodass gemäß dem Krankenhausrecht gleichzeitig eine wohnortnahe medizinische Versorgung gewährleistet ist.

Was ist beim Planungsrecht zu beachten?

Das gilt es beim Planungsrecht zu beachten
Das gilt es beim Planungsrecht zu beachten.

Mark Twain sagte: „Das Geheimnis des Erfolges ist anzufangen.“ Damit hat er zwar unbestritten recht, dennoch schadet es nicht, vor dem Anfangen einen gut durchdachten Plan in der Tasche zu haben. Wer demzufolge als Klinikbetreiber oder Krankenhausträger plant, ein Krankenhaus zu bauen, der kommt beim Krankenhausrecht ziemlich schnell mit dem Planungsrecht in Berührung. Während das Planungsrecht bzw. das im vorliegenden Fall relevante Bauplanungsrecht die Voraussetzungen für die Bebauung und Nutzung von Grundstücken regelt, behandelt das Bauordnungsrecht auf Länderebene, wie im Einzelnen gebaut werden darf (Sicherheitsbestimmungen, Schutzeinrichtungen, Brandschutz etc.).

Dann wäre da beim Krankenhausrecht zudem das Leistungsrecht zu nennen, das nach Definition die Teilhabe der gesetzlich Krankenversicherten an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen regelt. Daneben spielt das Leistungserbringungsrecht eine Rolle, wonach die Rechtsbeziehungen zwischen Leistungsträgern (z. B. gesetzliche Krankenkassen) und Leistungserbringer (Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte, Apotheken u. a.) ausgestaltet sind. Diese Rechtsbeziehungen werden im Sozialrecht geregelt. Spätestens bei der Berücksichtigung des Planungsrechts wird noch einmal die Komplexität des Krankenhausrechts deutlich.

Krankenhausrecht: Welche Besonderheiten gelten beim Krankenhaus im Arbeitsrecht?

Die Besonderheiten des Arbeitsrechts im Krankenhaus
Die Besonderheiten des Arbeitsrechts im Krankenhaus.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist im Krankenhausrecht das Krankenhaus ebenso wie die Arztpraxis ein spezieller Bereich. Viele verschiedene Gesetze kommen hier zum Tragen. Die in Krankenhäusern geltenden Tarifverträge und Arbeitsschutzregelungen beispielsweise können dies belegen. Das Arbeitsrecht im Krankenhaus als Teilbereich des umfassenden Krankenhausrechts betrifft in erster Linie die Klinikleitung. Zu den Aufgaben eines Klinikdirektors etwa gehört die Verantwortung, die wirtschaftlichen und strukturellen Belange des Krankenhauses stets im Blick zu behalten.

Wenn es um Personalfragen geht, muss der Krankenhausträger in Person des Klinikdirektors im Rahmen des Krankenhausrechts auch arbeitsrechtlich bedeutende Entscheidungen treffen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es um die Besetzung oder Entlassung eines Oberarztes, Chefarztes oder eines leitenden Oberarztes geht. Das Krankenhausrecht und das anzuwendende Arbeitsrecht stehen demzufolge dann besonders im Fokus, wenn Bewegung ins Personalkarussell kommt – insbesondere bei Stellenangeboten für den Chefarzt oder den Assistenzarzt.

Benötigt ein Klinikdirektor eine medizinische Ausbildung?

Krankenhausrecht: Der Klinikdirektor als Geschäftsführer
Der Klinikdirektor als Geschäftsführer.

Nein, der Klinikdirektor bzw. der Geschäftsführer einer Klinik benötigt, um seine Aufgaben wahrnehmen zu dürfen, keine medizinische Ausbildung. Eine derartige Rechtsvorschrift findet sich in der Gesamtheit des Krankenhausrechts nicht. Natürlich gilt auch hier wie in vielen ähnlich gelagerten Fällen: Eine fachnahe Qualifikation kann sich nur vorteilhaft auswirken.

Je mehr der Klinikdirektor demnach aus dem Gesundheitsbereich kommt, im besten Fall in den Genuss einer medizinischen Ausbildung gekommen ist, desto geeigneter wird er für diese verantwortungsvolle Position sein. Auch wenn sich die zentralen Aufgaben seiner Arbeit auf weitaus mehr Gebiete erstreckt als das Medizinische selbst. Das Gehalt eines Klinikdirektors bewegt sich ungefähr zwischen 130.000 und 180.000 Euro pro Jahr. Das Gehalt eines Stellvertreters des Klinikdirektors liegt dementsprechend knapp darunter.

Krankenhausrecht: Welche Aufgaben übernimmt ein Chefarzt?

Der Chefarzt und seine Aufgaben
Der Chefarzt und seine Aufgaben.

Bleiben wir gleich bei den Gehältern: Der Chefarzt ist der Topverdiener im Krankenhaus. Allerdings kann auch das Gehalt eines Chefarztes je nach medizinischem Fachbereich erheblich schwanken. Im Durchschnitt beträgt es knapp 300.00 Euro. Mitentscheidend für die Höhe des Gehaltes sind sowohl der Fachbereich, in dem der Chefarzt arbeitet, als auch die Größe des Krankenhauses.

Das relativ hohe Gehalt hat jedoch eine „Vorgeschichte“ bzw. seine Berechtigung. Denn um die Frage zu beantworten „Wie wird man Chefarzt?“ muss man eine lange medizinische Karriereleiter verfolgen. Nach dem Medizinstudium folgen die Positionen Assistenzarzt, Facharzt und Oberarzt, die jeweils mehrere Jahre andauern. Als Chefarzt trägt er die Verantwortung für alle angestellten Ärzte und zugleich für die Versorgung der Patienten gemäß dem Krankenhausrecht. Sein eigener Anteil an medizinischen Tätigkeiten als (Chef-)Arzt beträgt nur noch etwa ein Drittel seiner Arbeitszeit. Chefarzt-Stellenangebote findet man über ein breites Online-Angebot bzw. über Personalvermittler und Medical Headhunter.

Kann ein Oberarzt zugleich Chefarzt sein?

So wird man Oberarzt
So wird man Oberarzt.

Um Oberarzt zu werden, muss der Arzt mit Approbation mehrere Stufen der medizinischen Laufbahn erklimmen. Wie wird man eigentlich Oberarzt? Ist der junge Arzt über die Stationen Assistenzarzt und Facharzt schließlich Oberarzt geworden, so muss er diese Position über mehrere Jahre ausfüllen und kann sich erst danach auf den Posten eines Chefarztes bewerben. Nein, ein Oberarzt übernimmt demzufolge in einer Klinik andere Aufgaben als der Chefarzt und kann daher nicht zugleich dessen Stellung einnehmen.

Der Oberarzt hat oftmals die Verantwortung für mehrere Stationen gleichzeitig und übernimmt dabei sowohl medizinische und organisatorische Aufgaben. Und was verdient ein Oberarzt? Das Gehalt eines Oberarztes beträgt im Schnitt knapp 150.000 Euro.

Im Rahmen des Krankenhausrechts bietet der Anwalt für Medizinrecht bei Fragen zum individuellen und kollektiven Krankenhausarbeitsrecht Unterstützung.

Krankenhausrecht: Welche Verantwortung hat ein Assistenzarzt?

Krankenhausrecht: Was macht ein Assistenzarzt?
Ein Assistenzarzt übernimmt bereits Verantwortung.

Der Assistenzarzt ist ein Arzt, der sich in einer medizinischen „Sandwichposition“ wiederfindet. Längst als Arzt nach mehrjährigem Medizinstudium approbiert, befindet er sich im Krankenhaus in permanenter Weiterbildung. In dieser Funktion werden Assistenzärzte zwar von einem Facharzt (Oberarzt, Chefarzt) angeleitet und geführt, sie übernehmen aber dennoch bereits Verantwortung. Zu diesen Bereichen zählen sowohl Operationen wie auch die selbstständige Durchführung von Visiten. Allerdings können auch Fachärzte Assistenzärzte sein.

Das Gehalt des Assistenzarztes beläuft sich im Schnitt auf ca. 60.000 Euro. Auf Assistenzarzt-Stellenangebote können sich Ärzte u. a. mit der Kopie der Approbationsurkunde in ganz Deutschland z. B. über zahlreiche Online-Portale bewerben. Assistenzarzt-Stellenangebote finden sich deutschlandweit bei zahlreichen Online-Portalen. Der Assistenzarzt muss seine Bewerbung u. a. mit der Kopie der Approbationsurkunde einreichen.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema „Krankenhausrecht“ haben, freuen wir uns, Sie dabei unterstützen zu dürfen.

Bildquellen zum Ratgeber „Alles Wissenswerte über das Krankenhausrecht“

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