Chefarztvertrag: Paul hat es geschafft, ihm liegt ein Chefarztvertrag vor. Er ist seit ein paar Jahren leitender Oberarzt einer Frankfurter Klinik. Jetzt hatte er mit seiner Bewerbung Erfolg, seine Arztkarriere trägt endlich saftige, reife Früchte: Die Klinik hat Paul einen neuen Arbeitsvertrag als Arzt vorgelegt, den Chefarztdienstvertrag. Die Vorteile im Vergleich zur bisherigen Anstellung liegen klar auf der Hand. Denn neben dem höheren Chefarztgehalt ist die Beförderung zum Chefarzt eine Bestätigung seines bisherigen ärztlichen Engagements.
Seine Frau und seine beiden Kinder unterstützen ihn bei der Wahrnehmung seiner beruflichen Aufgaben. Wohlwissend, dass der Ehemann und Vater auch mal 60 – 70 Stunden pro Woche in der Klinik verbringen muss. Denn trotz seiner verantwortungsvollen Position ist Paul weiterhin Angestellter der Klinik, also Arbeitnehmer. Sollte er darüber hinaus ärztliche Behandlungen durchführen wollen, so benötigt er hierfür von der Klinik eine Nebentätigkeitserlaubnis. So sieht es der Chefarztvertrag üblicherweise vor, darüber weiß Paul bereits Bescheid.
Ebenfalls ist im Chefarztvertrag die Entwicklungsklausel geregelt. Auch hierüber hat er sich schon als leitender Oberarzt informiert. Sonstige Vertragsbestandteile, die für ihn von Bedeutung sein können, sind ihm allerdings nicht geläufig. Diesbezüglich ist Paul eher unsicher. Denn er hat auch gehört, dass der Chefarztvertrag meist in Form eines Vertragsmusters daherkommt, welches von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vorformuliert ist. Daher fragt sich Paul: Worauf muss ich als angehender Chefarzt denken, wenn ich in die Vertragsverhandlungen mit der Klinik gehe?
Wann ist eine Privatliquidation angebracht?
In diesem Ratgeber wollen wir außerdem der Frage nachgehen, ob und wann der Chefarzt eine Privatliquidation erstellen darf. Denn bei der Privatliquidation geht es um Abrechnungen von Wahlleistungen. Auch dieses Thema werden wir genauer erläutern. Insgesamt ist das Chefarztrecht juristisch gesehen ein weites Feld. In einem ist sich Paul daher jetzt schon sicher: So sehr er sich auf die Berufung als Chefarzt freut – er wird nicht umhinkommen, sich im Bereich Medizinrecht beraten zu lassen. Dafür will er unbedingt einen Anwalt für Medizinrecht aufsuchen.
Chefarztvertrag: Welchen Arbeitsvertrag sollte ein Chefarzt haben?
Der Chefarztvertrag ist ein Dienstvertrag, der alle Rechte und Pflichten regelt, die sich aus dem Dienstverhältnis zwischen dem Krankenhausträger und dem Chefarzt ergeben. Um dieses Dienstverhältnis möglichst genau zu beschreiben und um Missverständnisse vermeiden zu können, sollte die Vertragsgestaltung detailgenau geregelt werden.
Demzufolge sollte Paul vor dem Unterzeichnen des Arbeitsvertrages bzw. Anstellungsvertrages als Arzt vor allem darauf achten, dass für seinen Chefarztvertrag nicht einfach ein Muster verwendet wurde. Der oft verwendete DKG-Chefarztvertrag ist ein solcher Standardvertrag. Sollte Paul ein derartiger Mustervertrag vorgelegt werden, so ist er gut beraten, diesen genau zu überprüfen. Denn für den Chefarzt enthalten Musterverträge oftmals eher nachteilige Klauseln bereit. Sie sind erfahrungsgemäß eher arbeitgeberfreundlich orientiert. Wenn Paul demnächst Chefarzt wird, geht es jedoch auch um seine Rechte, die er wahren und nach seinen Vorstellungen bestmöglich umgesetzt haben möchte.
Neben den individuell zu bestimmenden Rechten und Pflichten, die sich auch nach den beim Krankenhausträger vorliegenden Voraussetzungen ergeben, spielt für den Chefarzt das Gehalt natürlich eine übergeordnete Rolle. Daneben muss die Frage der Nebentätigkeitsklausel beantwortet werden. Auch hier ist ein Nebentätigkeitsklausel-Muster zu vermeiden. Des Weiteren ist vertraglich darauf zu achten, in welcher Form dem Chefarzt eine Beteiligung an betrieblichen Entscheidungen zukommt. Bei der Formulierung „im Benehmen“ (mit dem Chefarzt) ist der Krankenhausträger etwa verpflichtet, den Chefarzt so einzubinden, dass eine möglichst einvernehmliche Lösung herauskommt.
Was macht ein Chefarzt?
Mit der Unterzeichnung des Chefarztvertrages wird das Vertragsverhältnis zwischen dem Chefarzt und dem Krankenhausträger besiegelt. Paul wäre als Chefarzt zwar fachlich weisungsunabhängig, aber dennoch gemäß §§ 611 ff. BGB „im klassischen Sinn“ Arbeitnehmer. Dennoch sollte er ein gesteigertes Interesse besitzen, beim Chefarztvertrag zu verhandeln und die Vertragsinhalte mitzugestalten, sodass auch seine Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Wie bereits erwähnt, wird als Vorlage häufig ein Standardvertrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) verwendet. Für Paul wäre dies wohl die ungünstigere Variante im Vergleich zur vorteilhafteren Vertragserstellung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht. Dies gilt vor allem dann, wenn im Chefarztvertrag die Privatliquidation zu regeln ist. Die Fragen, wann eine Privatliquidation möglich ist und ob der Chefarzt sie selbst stellen kann, behandeln wir ebenfalls in diesem Artikel.
Was bedeutet eigentlich der Begriff „im Benehmen“? Als Chefarzt möchte Paul bei übergeordneten Entscheidungen ungern übergangen werden. Vielmehr liegt ihm daran, bei bedeutsamen Entscheidungsprozessen mitwirken zu können. Der Unterschied zwischen Einvernehmen und Benehmen liegt im Grad der Beteiligung bei betrieblichen Entscheidungen. Während der Krankenhausträger bei der Formulierung „im Benehmen“ zur erläuternden Kontaktaufnahme seitens des Chefarztes verpflichtet, ist, muss beim Einvernehmen sogar eine Willensübereinstimmung der Vertragsparteien vorliegen.
Welche Funktion hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft?
Wie bereits erwähnt verwenden viele Krankenhäuser als Chefarztdienstvertrag das Muster der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Aber welche sonstigen Aufgaben übernimmt die DKG? Die DKG ist ein Bundesverband für 28 Mitgliedsverbände von Krankenhausträgern. Sie ist Mitglied im Bundesausschuss und zudem Vertragspartner des GKV-Spitzenverbandes. Darüber hinaus gestaltet sie das Vergütungssystem im Krankenhaus wie z. B. bei der Umsetzung des Fallpauschalengesetzes oder der Qualitätssicherung im stationären Bereich. Als „Stimme der Krankenhäuser“ übernimmt sie somit politische Aufgaben, sie unterstützt daneben aber auch die wissenschaftliche Forschung. Dabei werden ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt.
Da der Trend im Zuge der Gesundheitsreformen der letzten Jahre zu immer knapperen Ressourcen der Krankenhäuser führt, kommt es mittelfristig darauf an, die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser zu erhalten. Die DKG setzt sich daher verstärkt dafür ein, diese Leistungsfähigkeit gerade in der Patientenversorgung zu sichern.
Wieso ist eine Nebentätigkeitserlaubnis wichtig?
Anhand einer Nebentätigkeitserlaubnis in Form einer Nebentätigkeitsklausel legen die beiden Vertragsparteien Krankenhausträger und Chefarzt fest, welche sonstigen ärztlichen Aufgaben der Arzt neben seinem Hauptarbeitsverhältnis nachgehen darf. Dazu zählen beispielsweise das Erstellen eines medizinischen Privatgutachtens, diverse Unterrichtstätigkeiten oder Vorträge bei Seminaren.
Durch den Chefarztvertrag werden die Rechte und Pflichten des Chefarztes bestimmt. Die Nebentätigkeitserlaubnis würde Paul vertraglich das Recht einräumen, den genannten Nebenjobs nachgehen zu dürfen. „Wichtig“ ist eine Nebentätigkeitserlaubnis allein schon deswegen, weil der Chefarzt das vom Krankenhaus gezahlte Gehalt um die zusätzlich vergüteten Tätigkeiten anheben kann. Zum anderen bietet sich für den Chefarzt zusätzlich die Möglichkeit, sein Renommee auf wissenschaftlicher Ebene zu erhöhen.
Die Frage, ob der Chefarzt seine Nebentätigkeiten ausüben darf, ist in den meisten Fällen zu bejahen. Denn die Klinik als Hauptauftraggeber kann eine Nebentätigkeit nur dann untersagen, wenn ihre „berechtigten Interessen“ beeinträchtigt werden. Dies wäre dann der Fall, wenn das Hauptarbeitsverhältnis aus zeitlichen Gründen nicht mehr ordentlich wahrgenommen werden kann.
Wie hoch ist ein Chefarztgehalt?
Paul ist sich darüber im Klaren, dass sein Chefarztgehalt um einiges höher ausfallen wird als sein bisheriges Gehalt als Oberarzt. Dies ist insofern auch nachvollziehbar und gerechtfertigt, da er als zukünftiger Chefarzt nicht nur in seiner Fachabteilung die endverantwortliche Leitung übernehmen wird. Neben der größeren Verantwortung spielt auch der erhöhte Zeitaufwand eine Rolle, wenn es darum geht, den Verdienst eines Chefarztes vertraglich zu vereinbaren. Innerhalb der Klinik wird Paul als Chefarzt Top-Verdiener sein.
Mit welchem Betrag darf Paul also rechnen? Das kommt darauf an – und zwar auf ihn selbst. Denn noch als Leitender Oberarzt war sein Gehalt nach den Tarifverträgen der Klinik zu bestimmen. Als Chefarzt ist sein Verdienst im Grunde private Verhandlungssache und wird in etwa das Doppelte seines vorherigen Gehaltes betragen. Auch wenn die Spannbreite der Einkommen groß ist, so ist nach dem Kienbaum-Vergütungsreport (2019) das durchschnittliche Chefarztgehalt bei ca. 300.000 € anzusiedeln.
Chefarztvertrag: Was versteht man unter einer Privatliquidation?
Unter einer Privatliquidation versteht man laut Definition die Abrechnung von Zusatzleistungen durch den Arzt. Hierzu zählen sogenannte Wahlleistungen im Krankenhaus, die aufgrund von Vereinbarungen erbracht und mit dem Patienten selbst abgerechnet werden (siehe Kapitel: „Was sind Wahlleistungen?“). Für Paul stellt die Möglichkeit der Privatliquidation für Chefärzte eine Neuerung dar. Denn zur bisher erhaltenen festen Vergütung kommt beim Chefarztgehalt noch eine variable Vergütung hinzu.
Räumt der Krankenhausträger durch die Vereinbarung im Chefarztvertrag Paul ein Liquidationsrecht ein, so kann er dadurch diese zusätzliche variable Vergütung in Anspruch nehmen. Da die hieraus entstehenden Einnahmen zudem einen Großteil seiner Gesamtvergütung ausmachen, wird Paul die Bedeutung der Privatliquidation schnell deutlich werden. Außerdem können auch über die Wahlleistungen hinausgehende Leistungen wie ambulante Operationen vom Liquidationsrecht des Chefarztes mitumfasst sein.
Entstanden ist das Recht zur Privatliquidation aus der wirtschaftlichen Not seitens der Krankenhäuser. Da den Krankenhausärzten keine hohen Gehälter gezahlt werden konnten, wurde besonders qualifizierten Ärzten die Möglichkeit gegeben, Privatpatienten gegenüber selbst abzurechnen. Darüber hinaus können Chefärzte auch einen Bonus erhalten, wenn sogenannte Zielvereinbarungen erreicht werden. Der DKG-Mustervertrag sieht hierfür z. B. folgende Ziele vor:
- Einführung neuer Behandlungsmethoden
- Einsparung von Sach- und Personalkosten
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Beteiligung an Strukturmaßnahmen
Wann darf der Chefarzt eine Privatliquidation erstellen?
Da wir uns beim Chefarztvertrag außerhalb tariflich geregelter Arbeitsverträge befinden, ist dem Chefarzt in Abrechnungsfragen gestattet, was er vertraglich mit dem Krankenhausträger vereinbart. Die Privatliquidation durch die Chefärzte kann dabei in zwei verschiedenen Versionen vonstattengehen. Steht dem Chefarzt ein eigenes, unmittelbares Liquidationsrecht zu, kann er seine erbrachten Leistungen direkt gegenüber dem Patienten abrechnen. Werden bei der Leistungserbringung die medizinisch-technischen Mittel und Einrichtungen des Krankenhauses genutzt, so muss der Arzt ein Nutzungsentgelt entrichten.
Da der Trend allerdings in den letzten Jahren in eine andere Richtung geht, muss sich auch Paul darauf einstellen, nicht mehr in den Genuss dieser „Abrechnungsfreiheiten“ zu kommen. Denn heute findet mehr und mehr die Privatliquidation im Namen des Krankenhausträgers, die sogenannte Liquidationsbeteiligung, statt. Diese Privatliquidation ist zudem Bestandteil des Vertragsmusters, das die DKG zur Verfügung stellt. Die Alternative zur eigenen Privatliquidation heißt Beteiligungsvergütung. Danach wird der Chefarzt prozentual an den Liquidationserlösen des Krankenhauses beteiligt.
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Chefarztvertrag: Was sind Wahlleistungen?
Die im vorigen Kapitel genannte Beteiligungsvergütung für den Chefarzt ist mittlerweile das geläufigere Modell, wenn Abrechnungen von Zusatzleistungen wie den Wahlleistungen erfolgen. Aber was genau sind eigentlich Wahlleistungen? Kurz gesagt sind Wahlleistungen solche Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind. Dies können entweder eine bestimmte Unterkunft im Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer), eine Chefarztbehandlung oder medizinische Wahlleistungen wie ein spezielles Implantat oder besondere Behandlungsmethoden sein.
Während medizinisch notwendige Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, müssen die Kosten für die Wahlleistungen im Krankenhaus vom Patienten selbst bezahlt werden. Diese Wahlleistungen im Krankenhaus können demzufolge auch nur dann berechnet werden, wenn eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung zwischen dem Krankenhausträger und dem Patienten abgeschlossen wurde.
Gemäß § 2 KHEntgG (Krankenhausentgeltgesetz) sind Wahlleistungen Leistungen des Krankenhausträgers. Dieser ist somit berechtigt, die Privatliquidation auszuüben. Neben dem Liquidationsrecht durch den Chefarzt und der Beteiligungsvergütung ist auch eine Kombination beider Abrechnungen möglich: Danach besitzt der Chefarzt das Liquidationsrecht, muss jedoch sämtliche Einnahmen an den Krankenhausträger abtreten und erhält im Gegenzug eine prozentuale Beteiligung.
Warum sollte der Chefarztvertrag eine Entwicklungsklausel beinhalten?
In einem Chefarztvertrag dient die Entwicklungsklausel aus arbeitsrechtlichen Gründen dem Schutz des Chefarztes und ist daher in erster Linie für ihn selbst vorteilhaft. Denn ohne eine solche Klausel könnte es passieren, dass ihm gekündigt werden müsste. Was genau hat es damit auf sich?
Ein wirksam zwischen Krankenhausträger und Chefarzt abgeschlossener Chefarztvertrag regelt das Arbeitsverhältnis beider Parteien grundsätzlich in sämtlichen Details. Nun kann es vorkommen, dass der Krankenhausträger organisatorische und strukturelle Änderungen im Krankenhausbetrieb vornehmen muss. In diesen Fällen muss es folglich möglich sein, dass der Krankenhausträger einseitig Vertragsänderungen vornimmt, um sinnvolle Maßnahmen auch tatsächlich durchführen zu können. Andernfalls müsste dem Chefarzt gegenüber womöglich eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, sollten sich die Umstrukturierungen zu einschneidend auf dessen Wirkbereich auswirken.
Demzufolge liegt in der Entwicklungsklausel ein vorweggenommenes Einverständnis des Chefarztes in die Änderungen durch den Krankenhausträger. Auf der anderen Seite ist die Klausel an besondere Bedingungen geknüpft. Der Krankenhausträger muss etwa darlegen, dass die vorzunehmenden Änderungen sachlich und wirtschaftlich auch tatsächlich geboten sind.
Was ist Medizinrecht?
Über jeden (Arbeits-)Vertrag sollte ausführlich gesprochen, diskutiert und auch verhandelt werden. Aber niemals hätte Paul als angehender Chefarzt gedacht, dass das Medizinrecht mal von übergeordneter Bedeutung für ihn werden würde. Eigentlich wollte er den Chefarztvertrag „nur“ gründlich durchlesen und dann unterschreiben. Nachdem er sich aber mit Arztkollegen und befreundeten Rechtsanwälten ausgetauscht hat, weiß er, dass er vor der Unterzeichnung seines Chefarztvertrags einen Anwalt benötigt. Und zwar einen Fachanwalt für Medizinrecht.
Was wird im Medizinrecht behandelt? Ganz allgemein geht es im Medizinrecht um die Rechtbeziehungen zwischen Arzt und Patient und deren rechtliche Ausgestaltung. Gleichzeitig wird auch das Rechtsverhältnis der Ärzte untereinander, die Regelungen den (Zahn-)Arztberuf betreffend und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten behandelt.
Vom Medizinrecht mitumfasst sind auch folgende Bereiche:
- Arzthaftungsrecht,
- Medizinstrafrecht,
- Berufsrecht,
- Pflegerecht,
- Gesellschaftsrecht der Heilberufe,
- Gebührenrecht für Ärzte
- … und das – nicht nur für Paul relevante – Vertragsarztrecht.
Betrachtet man die Bandbreite des Medizinrechts, lässt sich für einen Arzt die Notwendigkeit eines Fachanwalts für Medizinrecht leicht erahnen – nicht nur, wenn es um Beratungs- und Formulierungshilfen beim Chefarztvertrag geht. Für Paul steht damit längst fest, dass er sich nach einem Anwalt für Medizinrecht wird umsehen müssen.
Chefarztvertrag: Was macht ein Anwalt für Medizinrecht?
Einen Anwalt für Medizinrecht zu finden, ist gar nicht so schwer. Allerdings ist das Aufgabenspektrum, das eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Medizinrecht übernehmen kann, recht umfangreich. Und so ist zu beachten, dass verschiedene Anwälte innerhalb des Medizinrechts wiederum thematische Schwerpunkte haben können.
Den Fachanwalt für Medizinrecht gibt es seit 2004. Der Katalog der Fachanwaltordnung (FAO) gibt einen guten Überblick über die Vielfalt der medizinrechtlichen Themenbereiche. Dazu zählen das Recht der medizinischen Behandlung, das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, Berufsrecht der Heilberufe, Vertrags- und Gesellschaftsrecht der ärztlichen Heilberufe, Vergütungsrecht der Heilberufe, Krankenhausrecht, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht und Apothekenrecht.
Das Medizinrecht behandelt sämtliche Rechtsfragen die Gesundheit und die Medizin betreffend. Daher muss auch der Fachanwalt für Medizinrecht für das entsprechende Portfolio der Rechtsberatung breit gefächert aufgestellt sein. Neben der Wahrung von Patientenrechten kümmert sich der Anwalt für Medizinrecht beispielsweise auch um Angelegenheiten des Arzthaftungsrechts. Aber auch die Themen Organspende, Sterbehilfe, die Transplantationsmedizin oder Schwangerschaftsabbrüche können Gegenstand eines medizinrechtlichen Mandats sein.
Wieso ist Chefarztrecht wichtig?
Wie Paul erfahren durfte, gehört der Chefarztvertrag zu den eher komplexeren Vertragswerken. Insbesondere das Chefarztrecht ist ein Rechtsgebiet, das angehende Chefärzte wie Paul als Rechtslaie schnell überfordert. Da es jedoch aus seiner Sicht wichtig ist, die Vertragsverhandlungen „parteilich“ zu führen, will er mithilfe eines Rechtsanwalts für Medizinrecht besser informiert sein.
Denn die zu klärenden Vertragsinhalte reichen nicht nur von den Regelungen zur Vergütung des Chefarztvertrages über die Vereinbarungen der Beteiligungsvergütung bis hin zu der Frage, ob dem Chefarzt ein direktes Liquidationsrecht eingeräumt wird. Hier eine Auswahl weiterer relevanter Fragen, bei denen es um die Gestaltung des Chefarztvertrages geht:
- Regelung der Dienstaufgaben
- Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im Chefarztvertrag
- Einhaltung der Arbeitszeiten im Fachbereich des Chefarztes
- u. v. m.
Paul ist weiterhin fest entschlossen, die Anstellung als Chefarzt anzutreten. Seine Vorfreude auf die neuen Aufgaben und Herausforderungen ist riesig. Gleichzeitig weiß er jetzt, worauf es bei einem Chefarztvertrag ankommen kann. Bevor er diesen privatrechtlichen (Chefarzt-)Dienstvertrag unterschreibt, will er sich erst einmal umfassend informieren. Die beste Beratung verspricht er sich natürlich von einem Fachanwalt für Medizinrecht.
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Fachanwalt für Medizinrecht
Christian Wagner
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