Praxisübernahme und Due Diligence Prüfung
Nach einer Due-Diligence-Prüfung kann der Arzt die Praxisübernahme beruhigt besiegeln.

Praxisübernahmen: Noch vor kurzem lag für Dr. Julius Weber eine Praxisübernahme und Due Diligence in weiter Ferne. Unmittelbar nach seinem Medizinstudium hatte er bereits ein konkretes Berufsziel. Er wollte als Internist an einer renommierten Klinik angestellt sein. Jetzt, nach jahrelanger Tätigkeit als Klinikarzt, ist er bereit für den Schritt in die Selbstständigkeit. Denn sein Freund hat ihm erzählt, wie er eine Praxis für Physiotherapie übernommen hat. Inzwischen hat Dr. Weber erfahren, wie eine Praxisvermittlung abläuft und was im Vorfeld eines Praxisübernahmevertrages alles geregelt werden muss, um eine Praxisnachfolge auf sichere Füße zu stellen.

Der Gedanke an eine eigene Praxisübernahme hat ihn nicht mehr losgelassen. Mittlerweile sucht er in den KV-Börsen seiner Region nach einer geeigneten Praxis. Darüber hinaus informiert sich Dr. Weber, welche Ärzteversicherungen und Praxisversicherungen für ihn von Bedeutung sind, und wie wichtig Rechtsschutz für Ärzte ist. Außerdem liest er sich gründlich in das Thema Praxiswertermittlung ein. Denn ohne eine gründliche Berechnung ist von der Bank wohl keine Finanzierungszusage zu erwarten. Das Thema Praxisübernahme ist komplexer als gedacht, weshalb er wohl zusätzliche Hilfe brauchen wird.

Sein Freund hat ihm zu einer umfassenden Due-Diligence-Prüfung geraten. Eine solche Due Diligence, auf Deutsch am ehesten mit „gebührende Sorgfalt“ zu übersetzen, hilft die mit einem Kauf verbundenen Risiken aufzudecken, da dabei sowohl die Stärken als auch die Schwächen eines Objekts aufgedeckt werden. Weil sich eine solche Risikoabschätzung für Dr. Julius Weber parallel zum Klinikalltag nicht stemmen lässt, entschließt er sich, erstmal einen Fachanwalt für Medizinrecht aufzusuchen. Dr. Weber weiß, dass bei einer Due-Diligence-Prüfung mehrere Experten am Werk sind. Da es sich bei der geplanten Praxisübernahme um ein größeres, finanzielles Projekt handelt, will er die Hilfe der erforderlichen Fachleute gern in Anspruch nehmen.

Praxisübernahme: Warum Due Diligence?

Analyse durch Due Diligence Prüfung
Bei einer Due Diligence prüfen und analysieren verschiedene Experten wie z. B. Fachanwälte für Medizinrecht.

Wer eine Praxisübernahme plant, sollte die Vor- und Nachteile des konkreten Objekts kennen. Denn nur so kann der Arzt drohende wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und vor allem finanzielle Risiken weitestgehend vermeiden. Laut Definition leistet Due Diligence genau das: die sorgfältige Überprüfung und Analyse der Wirtschaftlichkeit einer zum Verkauf stehenden Praxis.

Bei einer Due-Diligence-Prüfung ermitteln Experten wie auch Fachanwälte für Medizinrecht vor einer Praxisübernahme die Schwächen und Risiken einer solchen Transaktion. Auf diese Weise sind außerdem realistischere Abfindungssummen zu erzielen. Andere Experten wie etwa Steuerberater sorgen im Rahmen ihrer Untersuchungen dafür, Steuernachforderungen besser vorbeugen zu können. Medizinrechtler und Wirtschaftsexperten analysieren demzufolge gemeinsam die Stärken eines Betriebs und machen zudem Vorschläge zur Wertsteigerung einer Praxis.

Dazu gehört, wertmindernde Faktoren aufzudecken und das bestmögliche Verfahren zur Praxiswertermittlung zu finden. Neben der oft kritisierten Ärztekammermethode, findet heute überwiegend das sogenannte modifizierte Ertragswertverfahren Anwendung unter den Experten.

Due-Diligence-Prüfungen führen also zu einer realistischen Risikobewertung der Arztpraxis und wirken sich auf die exakte Bestimmung des Kaufpreises aus. Damit sind sie gleichzeitig ein wichtiger Mosaikstein auf dem Weg zur Praxisfinanzierung. Die Due Diligence bildet somit die Grundlage einer Praxiswertermittlung. Muss der Arzt einen Kredit zur Existenzgründung beantragen, ist sie für den Kreditgeber oft unentbehrliche Voraussetzung.

Praxisübernahme und Due Diligence: Wie sieht der Ablauf einer Due Diligence aus?

Praxisübernahme und Due Diligence mit rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen
Bei einer Due-Diligence-Prüfung werden rechtliche und wirtschaftliche Fragen geklärt.

Der Ablauf einer Due Diligence erstreckt sich je nach Größe des Praxisbetriebs von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Die Prüfung läuft anhand einer Due-Diligence-Checkliste in verschiedenen Phasen ab. Am Ende der Due-Diligence-Prüfung steht schließlich die Unternehmensbewertung. Folgende Arten einer Due Diligence kommen auch bei einer Praxisübernahme in Frage:

  • Financial Due Diligence – Im Vorfeld einer Praxisübernahme erfolgt sowohl eine Beurteilung der Finanzlage der Praxis als auch eine Analyse der finanziellen Aussichten und Risiken.
  • Commercial Due Diligence – Der Geschäftsplan wird mit Blick auf das Marktumfeld und die Wettbewerbssituation unter die Lupe genommen und auf die Umsatzaussicht überprüft. Treten in dieser Phase Widersprüche auf, kann das bereits gegen eine Praxisübernahme sprechen.
  • Legal Due Diligence – Hierbei sind rechtliche Fragen u. a. hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Struktur der Praxis zu überprüfen.
  • Tax Due Diligence – Bei der Tax Due Diligence stehen sämtliche steuerrechtlichen Aspekte im Fokus.
  • Technical Due Diligence – Der bauliche Zustand der Praxis wird untersucht. Auch andere materielle Werte wie Praxisausstattung oder Geräte sind zu analysieren und die Notwendigkeit von Modernisierungsmaßnahmen zu bewerten.
  • Personal Due Diligence – Wie sieht die personelle Ausstattung und die Qualifikation von Beschäftigten und Kollegen aus?
  • Digital Due Diligence – siehe mediorbis 360° Digitalcheck

Der gesamte Due-Diligence-Ablauf wird am Ende der Prüfung in einer Kompaktübersicht, dem Due-Diligence-Report, zusammengefasst.

Praxisübernahme und Due Diligence: Wie funktioniert eine Praxiswertermittlung?

Praxisübernahme: Praxiswert ermitteln
Eine Praxiswertermittlung verdeutlicht das Verhältnis zwischen Umsatz und Gewinn.

Vor einer exakten, aber kostenpflichtigen Ermittlung des Praxiswertes von Arztpraxen in Deutschland kann eine kostenfreie Preisschätzung mit einem Online-Rechner interessant sein. Darüber hinaus empfiehlt sich für diesen wichtigen Schritt im Rahmen der Praxisübernahme jedoch die Beauftragung von Experten. Während der Fachanwalt für Medizinrecht vor allem die rechtlichen Belange, insbesondere vertragliche Vereinbarungen, wie beispielsweise eine aufschiebende Bedingung behandelt, übernehmen sonstige Fachberater bzw. Praxismakler den Part der Praxiswertermittlung.

Der Wert einer Praxis berechnet sich nach den folgenden Faktoren:

  1. Umsatz
  2. Gewinn
  3. Rentabilität
  4. Kassenanteil
  5. Zulassungsstatus
  6. Anzahl der angestellten Ärzte und Medizinischen Fachangestellten (MFA)

Wie bereits erwähnt, hat sich ein mittlerweile marktübliches Verfahren, das modifizierte Ertragswertverfahren, als Berechnungsmethode für die Praxiswertermittlung durchgesetzt. Dabei werden zum materiellen Praxiswert wie z. B. die technischen Geräte einer Praxis oder die Praxiseinrichtung die immateriellen Praxiswerte (Patientenstamm, Praxisstandort, Know-how der Mitarbeiter etc.) hinzugerechnet. Beide Verfahren nehmen den Bruttoumsatz der vergangenen drei Kalenderjahre unter die Lupe. Das modifizierte Ertragswertverfahren bereinigt allerdings die Praxiseinnahmen um einmalige Positionen, wenn diese nicht repräsentativ für das jeweilige Geschäftsjahr sind.

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Welche Unterlagen benötigt man für eine Finanzierungszusage?

Praxisübernahme und Due Diligence : Finanzierungszusage
Eine Finanzierungszusage stellt die Praxisübernahme auf finanziell sichere Beine.

Selten kommen Ärzte bei einer Praxisübernahme oder Neugründung ohne ein Bankdarlehen aus. Auch Dr. Weber weiß, dass er zusätzliche finanzielle Hilfen in Form eines Darlehens in Anspruch nehmen muss. Damit er auch mithilfe einer Due Diligence beim Finanzierungsgespräch zwecks Finanzierung der Arztpraxis einer Finanzierungszusage positiv entgegenblicken kann, sollte er verschiedene Unterlagen zur Hand haben.

Grundsätzlich verlangt die Bank zur Überprüfung der Geschäftsidee die Vorlage eines Businessplans, der die gedankliche Grundlage der anstehenden Existenzgründung bietet. Der Businessplan liefert der Bank einen genauen Überblick über alle Kosten, die bei der Praxisübernahme zu erwarten sind. Zu diesen Posten zählen beispielsweise Neuanschaffungen, Versicherungen oder Mieten. Daneben listet der Businessplan die zu erwartenden Einnahmen auf.

Neben dem Bankkredit können auch vergünstigte Darlehen bei der Existenzgründung helfen. So kann etwa die Kreditanstalt für Wiederaufbau dem Arzt bei dem Projekt „Praxisübernahme“ mit dem sogenannten KfW-Existenzgründerdarlehen unter die Arme greifen.

Wie plant man eine Praxisnachfolge?

Praxisübernahme: Praxisnachfolge
Wer sich für eine Praxisnachfolge entscheidet, wird sein eigener Chef.

Eine Praxisnachfolge kostet sowohl den Verkäufer als auch den Käufer einer Praxis viel Zeit. Allein die Vorbereitung kann sich über Monate oder sogar Jahre erstrecken. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Physiotherapiepraxis zum Verkauf steht oder ob der Arzt eine Praxisvermittlung für Ärzte für seine Zwecke bemüht. Dr. Weber ist zudem gut beraten, vorab genau abzuwägen, ob für ihn eine Praxisübernahme oder vielleicht doch eher eine Praxisneugründung günstiger ausfällt.

Auch dabei hilft die Due Diligence, bei der die Summe der geplanten oder vorhandenen Ärztestellen miteinzubeziehen ist. Bei einer Physiotherapie-Praxis ist z. B. die Anzahl der Therapeutenstellen mitentscheidend. Wird die Leistung nämlich gleich von mehreren Therapeuten erbracht, wirkt sich dies bei der Praxiswertermittlung aus, da dadurch ein multiplizierender Faktor zu berücksichtigen ist. Sind mehrere Ärztestellen vorhanden, kann dies vor der Praxisnachfolge vorteilhaft sein. Denn in dem Fall kann der Arzt vorab angestellt tätig sein und sich somit als zukünftiger Praxisübernehmer einarbeiten lassen.

Der abgebende Arzt kann die Praxisnachfolge aber auch den Ablauf der Due Diligence vor allem dann komfortabel gestalten, wenn er frühzeitig mit seinen Planungen und Vorbereitungen beginnt. Gleiches gilt natürlich für eine Nachfolge in Heilberufen wie beispielsweise beim Verkauf einer Physiotherapiepraxis. Nicht selten kann allein die Vorbereitungszeit mehrere Jahre dauern. Denn mit einer zeitlich großzügig angelegten Vorlaufzeit wird immer das Ziel verfolgt, Praxisabläufe zu optimieren und eine für alle Beteiligten bestmögliche Praxisnachfolge zu finden.

Themen wie Praxisvermittlung, Bestimmung und Optimierung des Praxiswertes durch die Due Diligence und die Gestaltung eines Praxisübernahmevertrages betreffen demnach beide Seiten, die an einer Praxisnachfolge beteiligt sind.

Wie sinnvoll ist eine Praxisvermittlung?

Praxisübernahme: Praxiswertermittlung
Wer regelmäßig Praxisbörsen besucht, wird irgendwann fündig.

Wer als Angestellter eine neue Stelle in einer Klinik sucht, findet über die zahlreichen Jobbörsen Unmengen von Stellenangeboten mit freien Arztstellen. Entscheidet man sich, in die Selbstständigkeit zu gehen und z. B. als niedergelassener Arzt, Internist oder Zahnarzt zu arbeiten, muss man andere Quellen aufsuchen. Bei der Vermittlung einer Arztpraxis helfen Praxisbörsen: digitale Marktplätze, auf denen Ärzte verschiedener Fachrichtungen ihre Praxis-Niederlassungen anbieten. Praxisvermittlungen gibt es auch für andere Heilberufe wie z. B. bei Praxen für Physiotherapie.

Bei den KV-Börsen, den Praxisbörsen der Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. über Praxis-Börsen privater Anbieter, wie die von mediorbis, findet der Arzt ein großes Angebot, welches den Vorstellungen über seine zukünftige Praxis entsprechen dürfte.

Was ist bei der Übernahme einer Praxis für Physiotherapie zu beachten?

Praxisübernahme und Due Diligence: Physiotherapie
Der Patientenstamm gehört zur Übernahme einer Praxis für Physiotherapie.

Wie bei der Praxisübernahme durch den Arzt bestehen grundsätzlich seitens der Krankenkassen auch keine Zulassungsbeschränkungen für den Therapeuten, der eine Physiotherapie-Praxis kaufen will.

Eine Praxisübernahme im Bereich der Physiotherapie kann sich für den Therapeuten in mehrfacher Hinsicht lohnen. Natürlich ist das immer dann der Fall, wenn eine Nische besetzt wird und sich die Konkurrenz im Umfeld im Rahmen hält. Der Start in die Selbstständigkeit ist bei der Übernahme einer Praxis für Physiotherapieinsofern leichter, da der bereits bestehende Patientenstamm übernommen werden kann und Neuanschaffungen nicht zwangsläufig erforderlich sind.

Wenn der Kauf einer Praxis für Physiotherapie ansteht, kann dem Therapeuten mithilfe der Due-Diligence-Prüfung die wirtschaftliche Situation der Praxis aufgezeigt werden. Auf diese Weise kann der Praxisübernehmer die Übernahme der Einrichtungsgegenstände und der erforderlichen Geräte bei der Praxisauflösung der Physiotherapie finanziell besser einschätzen.

So wie bei einer Praxisübernahme der Einstieg als angestellter Arzt über offene Ärztestellen die Nachfolge fließender gestaltet, kann dieses Modell auch bei der Übernahme einer Praxis für Physiotherapie angewendet werden.

Praxisübernahme und Due Diligence: Was sollte ein Praxisübernahmevertrag beinhalten?

Praxisübernahme mit Praxisübernahmevertrag
Am Ende einer Due-Diligence-Prüfung steht im besten Fall der Praxisübernahmevertrag.

Bahnt sich nach einer erfolgten Due-Diligence-Prüfung schließlich die Praxisübernahme an, legt der Praxisübernahmevertrag fest, zu welchen Konditionen und mit welchen Gegenständen eine Arztniederlassung, z. B. beim Verkauf einer Zahnarztpraxis, veräußert wird.

In einem Praxisübernahmevertrag sind in der Regel folgende vertragsrelevante Regelungen festgehalten:

  • Was ist Gegenstand des Arztpraxis-Verkaufs? – Dabei geht es in erster Linie um die Zulassung als Vertragsarzt als aufschiebende Bedingung sowie um die Anfertigung einer Inventarliste.
  • Welcher Übergabezeitpunkt wird vereinbart? – Dies ist z. B. für die Übernahme des Mietvertrags der Arztpraxis wichtig.
  • Wie hoch ist der Kaufpreis? – Im Due-Diligence-Verfahren hat die Wertermittlung bereits stattgefunden. Der Kaufpreis kann hiernach genauer bestimmt werden.
  • Welche Patientendaten darf ich übernehmen? – Wer eine Niederlassung als Arzt übernimmt, muss vor der Übernahme der Patientendaten das Einverständnis der Patienten einholen.
  • Bleibt das Personal bestehen? – Da die Praxisübernahme nach § 613a BGB einen Betriebsübergang darstellt, muss das gesamte Personal übernommen werden. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse behalten damit ihre Gültigkeit.
  • Welche Honorarforderungen gehen auf mich über? – Hierbei ist zu klären, welche Forderungen beim Verkäufer verbleiben oder auf den Nachfolger übergehen.
  • Konkurrenzausschlussklausel: Dadurch wird dem abgebenden Arzt für eine bestimmte Dauer untersagt, im Einzugsbereich der Praxis tätig zu werden.
  • Haftungsbegrenzung: Der neue Praxisinhaber sollte von Ansprüchen Dritter freigestellt sein.

Wenn Sie Beratung zum Praxisübernahmevertrag benötigen, nehmen Sie Kontakt zu einem advomeda-Rechtsexperten auf.

Sind Ärzteversicherungen Pflicht?

Praxisübernahme: Ärzteversicherungen
Als Mediziner ist man mit einer Ärzteversicherung gut abgesichert.

Jeder Arzt benötigt Ärzteversicherungen. Kommt es nach der Due Diligence zur Praxisübernahme, stellt sich die Frage, welche Ärzteversicherungen übernommen werden können, welche vorgeschrieben sind und für welchen Fall sie eintreten. Schließt etwa die Privathaftpflichtversicherung Schadensfälle in der Praxis mit ein? Ebenso muss der Arzt überlegen, ob er eine Unfallversicherung abschließen möchte.

Zur Basisausstattung zählt beispielsweise die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte. Da für den Arzt der Rechtschutz im Zusammenhang mit der Arzthaftung essenziell ist, ist der Arzt sogar zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet.  

Tipp: Vor dem Abschluss von Arzthaftungs-Versicherungen oder Rechtsschutz für Ärzte sollten Mediziner als Mitglieder in einem Berufsverband nach Sonderkonditionen für Ärzte fragen. Manche Versicherer bieten z. B. beim Abschluss einer Ärzte-Unfallversicherung einen größeren Leistungsumfang oder geben Berufsrabatte bei Autoversicherungen.

Praxisübernahme: Wann besteht eine Versicherungspflicht?

Berufshaftpflicht
Für die Berufshaftpflicht besteht eine indirekte Versicherungspflicht.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist die einzige Versicherung für Ärzte, für die indirekt eine Versicherungspflicht besteht. Sie ist zwar für die Berufserlaubnis keine zwingende Voraussetzung, die Pflicht für Ärzte ergibt sich jedoch aus der Berufsordnung der jeweiligen Ärztekammer. Danach sind sie verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche zu versichern, die aus ihrer ärztlichen Tätigkeit resultieren können.

Tritt dieser Fall ein, ist der Arzt gegenüber Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen abgesichert, denn die Berufshaftpflichtversicherung schützt den selbstständigen Mediziner vor solchen Haftungsansprüchen. Sie verhindert, dass er im Schadensfall mit seinem Privatvermögen haftet. Selbstständige wie angestellte Ärzte sind gut beraten, zusätzlich eine private Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, da hier die Deckungssumme oft bis zu fünf Millionen Euro ausgedehnt werden kann.

Welche Praxisversicherung macht Sinn?

Praxisversicherung
Auch Praxisgeräte sollte der Arzt über eine Praxisversicherung absichern.

Neben der Due Diligence sind außerdem Praxisversicherungen wichtig, um finanzielle Folgen überschaubar zu halten.

  • Praxisausfallversicherung: Sie greift immer dann,wenn der Praxisbetrieb z. B. durch Ausfall des Arztes nicht möglich ist.
  • Praxisinventarversicherung: Versichert die gesamte Praxisausstattung.
  • Elektronikversicherung: Sichert Schäden an elektronischen Geräten, Anlagen und Systemen ab und kommt u. a. für durch Unachtsamkeit entstandene Schäden auf.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediziner: Sollte ein Arzt seinen Beruf nicht mehr ausüben können, sichert diese Versicherung ihn ab. Dabei kann der Arzt einzelne Parameter wie die Beitragshöhe oder die exakte Laufzeit der Versicherung mit seinem Versicherer frei aushandeln.

Praxisübernahme: Warum ist Rechtsschutz für Ärzte wichtig?

Rechtsschutz bei der Übernahme einer Praxis
Wer behandelt, sollte Rechtsschutz für Ärzte besitzen.

Durch ihre Arbeit an und mit Menschen tragen Ärzte bei ihrer Berufsausübung eine hohe Verantwortung. Das Risiko, dadurch in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, ist permanent gegeben. Denn beruflich bedingte Auseinandersetzungen können sich sowohl mit Patienten, Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung als auch Behörden ergeben. Daher ist der umfassende Rechtsschutz für Ärzte und Therapeuten oder Pfleger sonstiger Heilberufe von besonderer Bedeutung. Eine Ärzteversicherung übernimmt im Rechtsschutzfall die Kosten für Anwälte, Prozesse, Gutachten, Zeugen oder Mediationen.

Wenn es um Rechtsschutz geht, bietet sich für Ärzte natürlich ein ausführlicher Vergleich an. Dabei sind Rechtsschutzversicherungen, die nicht nur Einzelbereiche abdecken, manchmal sogar die günstigere Option.

Bildquellen zum Ratgeber „Praxisübernahme und Due Diligence: Ihr Kompass für die eigene Praxis“

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