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Medizinrecht

Fachanwalt-Medizinrecht: Rechts- & Wirtschaftsberatung für Leistungserbringer

Das deutsche Medizinrecht ist die Grundlage unseres robusten Gesundheitssystems. Pharmaunternehmen, Heilberufler und Standesorganisationen sind fest im fünften Sozialgesetzbuch verankert und finden dort die gesetzliche Grundlage für ihr Schaffen. Ihre Ziele als Leistungserbringer balancieren wir mit den heilgesetzlichen Rahmenbedingungen aus. Gerne richten wir unser Augenmerk auch auf die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens und erweitern bei Bedarf unsere Expertise durch die Hinzunahme von spezialisierten Fachkollegen aus dem Medizinrecht und der Wirtschaftberatung. Finden Sie Ihren passenden advomeda-Rechtsexperten hier.

Rechts- & Wirtschaftsberatung für Leistungserbringer Fachanwalt Medizinrecht

Praxisabgabe / Praxisverkauf

Fachanwalt Medizinrecht: Wir entwickeln mit Ihnen eine ausgewogene Abgabestrategie.
Fachanwalt-Medizinrecht Praxisabgabe

Praxisabgabe

Die Praxisabgabe ist viel weniger ein Ereignis als ein Prozess, der obligatorische Planung und Vorbereitung auslöst. advomeda-Fachanwälte Medizinrecht unterstützen Sie dabei, eine ausbalancierte Abgabestrategie zu finden, bereiten die Due Diligence für den Praxisnachfolger vor und regeln alle getroffenen Vereinbarungen in einem Praxisübernahmevertrag.

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Praxisabgabe-Praxisverkauf

Praxisabgabe / Praxisverkauf – wie man den Wert der Praxis bestimmt

Ganz gleich, ob die Praxis für Augenheilkunde oder die Zahnarztpraxis zum Verkauf steht – will der Arzt „nach getaner Arbeit“ seine Praxis verkaufen, muss er nicht nur einen Praxisnachfolger finden, sondern er sollte auch den Wert seiner Arbeitsstätte kennen.

Der Vorteil des allgemein anerkannten, modifizierten Ertragswertverfahrens liegt beim Praxisverkauf klar auf der Hand: Nur mithilfe einer seriösen Wertermittlung kann der Verkäufer einen realistischen Verkaufspreis verlangen. Damit sich die Praxisnachfolge auch finanziell positiv gestaltet, müssen materieller und immaterieller Wert einer Praxis ermittelt werden.

Da sich die erforderliche Berechnung aufwendig und mitunter kompliziert gestaltet, sollte hierfür unbedingt ein Gutachter bzw. Sachverständiger herangezogen werden.

 

Soll ich meine Praxis über eine Praxisbörse verkaufen?

Bevor die KV-Zulassung beantragt und das Nachbesetzungsverfahren eingeleitet wird, muss der bevorstehende Praxisverkauf über ein Inserat öffentlich gemacht werden. Hierfür eignen sich Fachzeitschriften, noch effizienter können dies jedoch Praxisbörsen erledigen. Dabei unterscheidet man zwischen den kostenfreien Praxisbörsen, die als „PaaS“ (Platform as a Service) auftreten und den Praxismakler-Börsen, deren Dienste mittels Provisionen zu bezahlen sind.

Wer als Arzt die Dienste eines Maklers oder Finanzdienstleisters in Anspruch nehmen möchte, muss dabei nicht nur etwas tiefer in die Tasche greifen. Denn die Provisionen können bis zu 5 % des Kaufpreises betragen. Als nachteilig kann sich zudem die vertraglich vereinbarte Zahlungspflicht erweisen, selbst wenn der Arzt außerhalb der Börse einen Käufer finden sollte.

 

Wie werden „gesperrte Zulassungen“ übertragen?

Geht es um die Übertragung einer Kassenzulassung, so entscheidet der Zulassungsausschuss über die Besetzung durch einen Praxisnachfolger. Die Erteilung einer Kassenzulassung für den Arzt, aber auch die Kassenzulassung einer Psychotherapie oder einer Physiotherapie sind davon abhängig, ob die Praxis in einem gesperrten Planungsbereich liegt. In dem Fall wird mit einer (modifizierten) Verzichtserklärung der eigenen Zulassung das Nachbesetzungsverfahren eröffnet. Der Zulassungsausschuss entscheidet dann über einen qualifizierten Nachfolger. Möchte der abgebende Arzt seine Kassenzulassung an einen selbst gewählten Nachfolger übertragen, ist dies zwar möglich, aber gleichzeitig an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. So ist es u. a. vorteilhaft, wenn der Wunschnachfolger vor der Praxisabgabe bereits in der Praxis angestellt war.

 

Was gehört in einen Praxisübernahmevertrag?

Der Praxisübernahmevertrag ist für den scheidenden Arzt als beruhigende Rechtsgrundlage beinahe das Herzstück der Praxisabgabe. In ihm sind nicht nur der Kaufgegenstand, nämlich die Praxis und ihr Inventar als materieller Wert, die immateriellen Werte („Goodwill“) und natürlich der Kaufpreis aufgeführt. Zusätzlich hat der Praxisübernahmevertrag alle wichtigen Punkte zum Gegenstand, die rund um die eigentliche Praxisabgabe bzw. Praxisübernahme geregelt werden müssen. Dazu gehört die Pflicht des Arztes, sowohl seine Mitarbeiter schriftlich über den Wechsel zu informieren als auch die Patienten um ihre Einwilligung zur Datenweitergabe zu bitten. Des Weiteren sind Fragen zur Haftung, Versicherungen oder zu den übernehmenden Arbeitsverträgen Inhalt des Praxisübernahmevertrages.

Praxisverkauf

Unsere Erfahrung aus der Begleitung unzähliger Praxisverkäufe fließt in unsere Tätigkeit für Sie ein. Als Fachanwalt-Medizinrecht erhalten Sie profunde Beratung, wenn es darum geht, ob man einen Arzt vor dem Praxisverkauf anstellen oder sich eher zu einer Zusammenarbeit nach der Übernahme bereiterklären sollte. In Abstimmung mit dem Vertragsarztrecht entwickeln wir mit Ihnen eine ausgewogene Lösung.

RechtsRatgeber Praxisabgabe
Praxisabgabe: So gelingt der Praxisverkauf von Anfang an

In diesem advomeda-Rechtsratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Praxisabgabe / Praxisverkauf. Es werden die Verfahren zur Praxiswertermittlung vorgestellt, die Charakteristika der verschiedenen Arten von Praxisbörsen erläutert, wichtige Informationen zum Nachbesetzungsverfahren geliefert u. v. m.

Zum kompletten RatgeberLesedauer · 14 min
Praxisübernahmevertrag

Fachanwalt Medizinrecht: Praxisübernahmevertrag

Jeder Vertrag ist so einzigartig wie die Praxisabgabe selbst.

Der Praxisübernahmevertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen Praxisabgeber und Praxisübernehmer. Der Vertrag erfüllt den Zweck eines Kaufvertrags, wenngleich das Vertragswerk aufgrund der Einzigartigkeit jeder Praxisnachfolge individuelle Bestandteile umfasst. Die Praxisabgabe ist erst rechtsgültig, wenn alle aufschiebenden und aufhebenden Bedingungen des Praxisübernahmevertrags erfüllt worden sind. Was im Rahmen Ihrer Praxisabgabe im Praxisübernahmevertrag zu berücksichtigen ist und wie umfangreich das Vertragswerk sein sollte, lässt sich einfach in einem Vorgespräch klären.

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RechtsRatgeber Praxisüber-
nahmevertrag
Praxisübernahmevertrag: Nur gut geplant, ist wirklich gut!

In diesem advomeda-Rechtsratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Praxisübernahmevertrag. Es werden sowohl die Perspektive des Praxisabgebers als auch des Praxiskäufers berücksichtigt, die wichtigsten Einzelposten im Praxisübernahmevertrag erläutert, die Sinnhaftigkeit eines Vorvertrags diskutiert u. v. m.

Praxisübernahmevertrag: Rechtssicher für alle Beteiligten

Jede Praxisübernahme ist mit großen Hoffnungen, Zielen und Wünschen verbunden. Als Verkäufer erwarten Sie durch die Übergabe i. d. R. eine Basis für ein sorgenfreies Leben im Alter. Als Käufer planen Sie einen gelungenen Einstieg in eine erfolgreiche neue Phase des Berufslebens. Der Praxisübernahmevertrag sollte beiden Zielen genügen und darüber hinaus Käufer und Verkäufer vor unliebsamen Überraschungen schützen.

Im Mittelpunkt steht ein für beide Seiten akzeptabler Kaufpreis. Zusätzlich sind beispielsweise Regeln aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Datenschutz wichtig. Einen rechtssicheren Vertrag für die Praxis-Übernahme auszuarbeiten, ist nicht einfach. Aber die Hürden lassen sich meistern.

Übernahme einer Arztpraxis: Im Mittelpunkt steht der Kaufpreis

Der Verkaufspreis einer Arztpraxis sollte dem Wert der Praxis entsprechen. Als Grundlage der qualifizierten Wertermittlung für einen Praxisübernahmevertrag hat die Ärztekammer auf Bundesebene ihre „Richtlinie zur Bewertung von Arztpraxen“ (Ärztekammer-Methode) herausgebracht. Sie berücksichtigt einerseits den materiellen Wert der Praxiseinrichtung. Bei der Praxisübernahme in der Physiotherapie fließen hier natürlich völlig andere Werte ein als bei der Praxisübernahme durch einen Zahnarzt oder Gastroenterologen.

Zusätzlich zu den Materialwerten wird ein ideeller Wert berücksichtigt. Er wird als Goodwill bezeichnet und umfasst u. a. Patientendaten sowie den Ruf der Praxis. Die Ärztekammer-Methode nutzt nur die Praxiseinnahmen zur Wertermittlung. Dagegen stellt die modifizierte Ertragswert-Methode den Einnahmen für die Praxisübernahme Kosten gegenüber, die etwa durch den Mietvertrag für eine Arztpraxis entstehen. Nutzt der Verkäufer eine gute Steuerberatung für Ärzte, sind passende Kennzahlen schnell verfügbar.

Ein guter Übernahmevertrag schützt Sie

Die Wertermittlung bewahrt Sie als Verkäufer oder Käufer vor Fehlentscheidungen. Ein guter Praxisübernahmevertrag schützt Sie – etwa durch eine Haftungsabgrenzung – zusätzlich vor anderen Risiken. Die Haftungsabgrenzung stellt Sie beim Eintritt in eine Gemeinschaftspraxis von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Behandlungsfehlern vor Ihrer Zeit entstanden sind.

Eine weitere Herausforderung bildet die Übernahme der Patientendaten, die datenschutzkonform ablaufen muss. Bevor Sie als Praxiskäufer solche Daten nutzen dürfen, müssen die Patienten einwilligen. Um die Bereitschaft dafür zu steigern, können Sie die Praxisübernahme mit einem Schreiben an die Patienten einläuten. Solch ein Anschreiben sollte die Patienten über die Praxisübernahme informieren und Vertrauen in die neue Praxisleitung aufbauen. Zusätzlich zum Anschreiben können Sie die Praxisübernahme mit einer Anzeige publik machen.

Bei der Praxisübernahme sind auch Mitarbeiter wichtig

Natürlich sind auch die Mitarbeitenden einer Praxis von einer Übernahme betroffen. Ihre Beschäftigungsverhältnisse sollten im Praxisübernahmevertrag dokumentiert werden. Darüber hinaus besteht die Pflicht, die Mitarbeitenden über die Praxisübernahme zu informieren. Sie können für diese Informationspflicht nach Paragraf 613a BGB Musterschreiben verwenden, die ein Fachanwalt für Medizinrecht individuell abgestimmt erstellt. Das Schreiben muss Informationen wie den Zeitpunkt der Praxisübernahme sowie die Folgen für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin enthalten.

Bisweilen ist es sinnvoll, wenn Sie wesentliche Vertragsgegenstände vor Vertragsabschluss in einem Vorvertrag festhalten. Auch für solch einen Vorvertrag sind Muster beim Fachanwalt des Vertrauens erhältlich. Sie helfen dabei, die Praxisübernahme rechtssicher zu gestalten.

 

Fachanwalt Medizinrecht Kassenzulassung und Vertragsarztrecht

Kassenzulassung und Vertragsarztrecht

Fachanwalt Medizinrecht: Nutzen Sie für sich die richtigen Strategien im Nachbesetzungsverfahren.

Die Kassenzulassung wird im Vertragsarztrecht geregelt, die gesetzliche Grundlage für Ihre kassenärztliche Zulassung. Die Zulassung als Kassenarzt bringt Reglementierungen mit sich, wenn die Arztpraxis in einem überversorgten und deshalb geschlossenen Planungsbereich liegt. Ist dies der Fall, wird der Kassensitz ausgeschrieben und in einem Nachbesetzungsverfahren der Kassenärztlichen Vereinigung neu vergeben.

Das Vertragsarztrecht, auch Kassenarztrecht genannt, regelt also die Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Ärzten, Zahnärzten sowie Psychotherapeuten.

Sie möchten sich als Arzt in eigener Praxis niederlassen? Sie planen die Praxisabgabe und möchten Ihren Kassensitz verkaufen? Sie fragen sich, in welchen Fällen Sie den Verlust Ihrer Kassenzulassung als Vertragsarzt zu befürchten hätten? Diese und alle weiteren Fragen rund um die Kassenzulassung und das Vertragsarztrecht, beantwortet Ihnen gerne das advomeda-Team: Schreiben Sie uns Ihr Anliegen!

Fachanwalt Medizinrecht: Kassenzulassung und Vertragsrecht

RechtsRatgeber Zulassung
Vertragsarzt
Vertragsarztrecht und Kassenzulassung – dies gilt es zu beachten!

In diesem advomeda-Rechtsratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Kassenzulassung und Vertragsarztrecht. Es werden rechtliche Aspekte der Niederlassung als Arzt mit kassenärztlicher Zulassung beleuchtet, die Grundlagen des Vertragsarztrechts vermittelt, Fragestellungen zum Verlust der Kassenzulassung beantwortet u. v. m.

vertragsarztrecht-und-kassenzulassung

Was zeichnet Vertragsärzte aus?

Nach der Definition ist der Vertragsarzt ein zugelassener Arzt, der gesetzlich Versicherte behandeln darf. Dabei haben die Patienten des Vertragsarztes gleichzeitig einen Anspruch auf vertragsärztliche Versorgung, welche sowohl die ärztliche, die zahnärztliche als auch die psychotherapeutische Behandlung umfasst. Nach dem Vertragsarztrecht ist der Vertragsarzt demnach ein niedergelassener Arzt, der mit seiner Praxis einen Vertragsarztsitz erworben hat. Vertragsärzte arbeiten entweder in ihrer eigenen Praxis, in Berufsausübungsgemeinschaften, als freiberuflicher Arzt in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder in einer Teilgemeinschaftspraxis. Zu unterscheiden sind sie hierbei von Ärzten, die lediglich als Angestellte in einem MVZ tätig sind. Denn diese haben zwar keinen Vertragsarztstatus, sind aber Mitglieder ihrer regionalen Kassenärztlichen Vereinigung (KV).

 

Was regelt das Vertragsarztrecht?

Die rechtlichen Grundlagen für das Recht der Vertragsärzte finden sich sowohl im Sozialgesetzbuch SGB V als auch in der Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV). Dabei regelt das Vertragsarztrecht die Beziehungen aller Beteiligten. Diese sind auf der einen Seite die Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenkassen. Auf der anderen Seite stehen die Leistungserbringer selbst, also die Vertragsärzte, Krankenhäuser oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Weitere Bestandteile des Vertragsarztrechts sind das Kassenarztrecht oder das Zulassungsrecht für Ärzte. Während es beim Kassenarztrecht um die Beziehungen zwischen Krankenkassen, Ärzten und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) geht, regelt das Zulassungsrecht für Ärzte den Erwerb des Kassenarztsitzes. Die Vorschriften des ärztlichen Berufsrechts wiederum sind vor allem in den jeweiligen Berufsordnungen verankert.

 

Wie erhält man als Arzt die Kassenzulassung?

Als Arzt oder Ärztin kann man eine Kassenzulassung erhalten, wenn man die folgenden beiden Bedingungen erfüllt: Man benötigt hierfür die Approbation als Arzt und einen Facharzttitel. Ärzte mit Kassenzulassung sind danach berechtigt, gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen ihre erbrachten Leistungen abzurechnen. Gleiches gilt z. B. auch für Psychotherapeuten, Psychologen oder Neuropsychologen mit Kassenzulassung. Den entsprechenden Antrag stellt der Arzt bei der Kassenärztlichen Vereinigung seines Wohnortes, über extra eingerichtete Zulassungsstellen erfolgt dann schließlich die Zulassung. Die Kosten einer Kassenzulassung fallen für den Arzt recht unterschiedlich aus. Dabei sind die Kosten bei Praxisneugründungen etwas niedriger anzusetzen als bei einer Praxisübernahme. Denn im letztgenannten Fall zahlt man zusätzlich den ideellen Wert (Patientenstamm, Lage der Praxis).

 

In welchen Fällen muss der Arzt seine Kassenzulassung abgeben?

In erster Linie sei erwähnt, dass der Arzt so lange tätig sein darf, wie er dazu fähig ist. Eine Altersgrenze für Ärzte, wonach der Arzt oder die Ärztin ihre Kassenzulassung abgeben müssen, existiert daher seit dem Jahr 2009 nicht mehr. Damals durften Ärzte nur bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres ihre Patienten behandeln. Dennoch kann der Arzt seine Kassenzulassung verlieren. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Arzt bei Ausübung seines Berufs entweder seine ärztlichen Pflichten verletzt oder er seine vertragsärztliche Tätigkeit erst gar nicht beginnt. Der Entzug der Kassenzulassung für die Praxis oder auch die Physiotherapie ist aber nicht gleichbedeutend mit der freien Entscheidung, wenn der Arzt seine Kassenzulassung zurückgibt. In diesem Fall erklärt der Arzt seine Verzichtserklärung, die bereits nach Ablauf des folgenden Kalendervierteljahres wirksam wird.

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Fachanwalt Medizinrecht: Praxisübernahme und Due Diligence

Genauer Hinsehen ist obligatorisch.

Während der Praxiskäufer manche Verträge zwingend übernehmen muss, besteht beim Rest die Wahl einer Auflösung, Modifizierung oder unveränderten Weiterführung. Wir prüfen alle relevanten Verträge der Praxis im Rahmen einer Due Diligence, zeigen Schwachstellen auf und erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten individuell abgestimmte Lösungen.

Informieren Sie sich beim advomeda-Fachanwalt.

Praxisübernahme und Due Diligence Fachanwalt Medizinrecht
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Warum eine Due-Diligence-Prüfung vor der Praxisübernahme wichtig ist

Wenn Ärzte eine Praxisübernahme planen, hat das wirtschaftlich und existenziell eine große Tragweite. Allerdings erwirbt ein Mediziner im Laufe des Studiums zwar das nötige medizinische Fachwissen, doch lernt er dabei (fast) nichts, was ihm beim Kauf einer Praxis hilfreich sein könnte. Denn anders als bei der Zusage einer Arztstelle in einer Klinik ist mit einer Praxisübernahme eine Vielzahl neuer Aufgaben verbunden: Als niedergelassener Arzt wird er zum Unternehmer.

 

Was ist Due Diligence?

Meist beginnt die Suche nach einer Arztpraxis z. B. bei einer Praxisbörse oder einer KV-Börse, also einer Suchbörse wie sie u. a. die KV Nordrhein und die KV Westfalen-Lippe betreiben. Das Funktionsprinzip ist ähnlich einer Jobbörse, in der Stellenangebote in einer Arztpraxis, im Krankhaus etc. zu finden sind. In der Praxisbörse werden Arztpraxen aller Fachrichtungen angeboten. In einer Praxisbörse wird also auch ein Zahnarzt auf Praxissuche fündig.

Nach einer Praxisvermittlung sollte man als potenzieller Käufer rechtzeitig vor dem Unterzeichnen eines Praxisübernahmevertrages alle mit dem Kauf verbundenen Risiken identifizieren. Dabei hilft ein Due-Diligence-Verfahren. Mit diesem soll bei einer angedachten Praxisnachfolge ausgeschlossen werden, dass wirtschaftlich, steuerlich, finanziell oder juristisch Problematiken vorliegen. Der Begriff „Due Diligence“ lässt sich auf Deutsch wörtlich mit „gebührende Sorgfalt“ übersetzen.

Ziel einer Due-Diligence-Prüfung ist es, den Zielwert des Kaufobjektes festzulegen und aufzuzeigen, welche Erträge für die Zukunft zu erwarten sind. Das wiederum ist – neben den erforderlichen Ärzteversicherungen – wichtig für die Finanzierung bzw. das Erwirken einer Finanzierungszusage durch eine Bank. Eine Due-Diligence-Prüfung macht zudem Gründe sichtbar, die für spezielle vertragliche Vereinbarungen wie eine aufschiebende Bedingung sprechen. Diese kann den Eintritt eines Vertrages von dem eines bestimmten Umstandes abhängig machen und sichert den Käufer zusätzlich ab.

 

Wobei hilft ein Fachanwalt für Medizinrecht?

Es empfiehlt sich für Due Diligence-Prüfungen Rat bei einem Fachanwalt für Medizinrecht zu suchen. Solche Kanzleien beraten nicht nur Ärzte, sondern auch Angehörige anderer Heilberufe rechtlich, z. B. vor der Übernahme einer Praxis für Physiotherapie.

Oft arbeiten Fachanwälte für Medizinrecht auch mit Steuerberatern zusammen, die ebenfalls auf Ärzte spezialisiert sind. Eine solch breit aufgestellte Unternehmensberatung für Ärzte ermöglicht eine saubere Due-Diligence-Prüfung und bildet ein in jeder Hinsicht sicheres Fundament für eine Praxisübernahme.

 

Wonach richtet sich die Praxiswertermittlung?

Das marktübliche Verfahren für die Bewertung einer Arztniederlassung, also die Praxiswetermittlung, ist das modifizierte Ertragswertverfahren.

Der Ertragswert bringt neben dem Umsatz einer Praxis auch den sogenannten Substanzwert – also den materiellen Wert – in Ansatz. Handelt es sich statt um eine Praxis um ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), werden vorhandene Arztstellen meist als „Praxisbesonderheiten“ mit ausgeschrieben.

Apparategemeinschaft

Fachanwalt Medizinrecht: Schaffen Sie Synergien, indem Sie Anschaffungskosten auf mehrere Eigentümer verteilen.

Bei manchen Fachgruppen wie beispielsweise der Radiologie geht eine Niederlassung mit einem extrem hohen Investitionsaufwand einher. Oft sind die Geräte nicht durch die Einzelniederlassung ausgelastet, sodass es lange dauert, bis sich die Investition amortisiert. Für Praxen mit geringer geografischer Streuung bietet sich in diesem Fall eine Apparategemeinschaft an.

Informieren SIe sich beim advomeda-Fachanwalt.

RechtsRatgeber Apparategemeinschaft
Apparategemeinschaft: Gemeinsam mehr erreichen!

In diesem advomeda-Rechtsratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Apparategemeinschaft. Es werden die wichtigsten Fakten zu den verschiedenen ärztlichen Kooperationsformen geboten, Vor- und Nachteile einer Apparategemeinschaft erörtert, Abrechnungsfragen geklärt u. v. m.

Apparategemeinschaft: spart Kosten, birgt Herausforderungen

Eine Apparategemeinschaft bringt Vorteile. Möchte man eine Arztpraxis eröffnen, sind Voraussetzungen wie eine solide Finanzierung bisweilen hohe Hürden. Dasselbe gilt beim Betreiben der Praxen. Deshalb können sich eigenständig arbeitende Ärzte für ärztliche Kooperationsformen entscheiden und Investitionen gemeinschaftlich angehen. Die Apparategemeinschaft ist eine davon.

Apparategemeinschaften gehören zu den Praxisgemeinschaften, bei denen beteiligte Ärzte im Gegensatz zur Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) alleiniger Vertragspartner des Patienten bleiben. Viele sehen darin einen Vorteil, weil sie die engen Kooperationen in einer Berufsausübungsgemeinschaft als Nachteile empfinden und dennoch Kosten durch eine Zusammenarbeit reduzieren möchten. Allerdings birgt auch eine ärztliche Apparategemeinschaft diverse Herausforderungen.

Einige Definitionen: Was ist eine Praxisgemeinschaft?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung liefert für die Praxisgemeinschaft die Definition: Zusammenschluss von Ärzten und / oder Psychotherapeuten mit dem Ziel, „Räume, Geräte und Personal gemeinsam zu nutzen“. Damit ist die Apparategemeinschaft per Definition eine Praxisgemeinschaft. Und da Laborgemeinschaften zu den Apparategemeinschaften gehören, gilt für die Laborgemeinschaft eine ähnliche Definition.

Die Europäische Verordnung für Medizinprodukte liefert wiederum für medizinische Apparate eine Definition. Sie bezeichnet sie und andere Medizinprodukte in Kapitel 1, Artikel 2 als für Menschen bestimmte Instrumente, die „allein oder in Kombination einen oder mehrere“ der in der Verordnung aufgeführten Zwecke erfüllen. Zu diesen Zwecken gehören die „Diagnose, Verhütung, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten“. Beispiele für medizinische Apparate sind Großgeräte für Computer-Thomographie und Magnet-Resonanz-Therapie.

Praxisgemeinschaft – Rechtsform und andere Herausforderungen

Praxisgemeinschaften wie eine ärztliche Laborgemeinschaft sind Gesellschaften, an denen Ärzte oder medizinische Organisationen als Gesellschafter beteiligt sind. So kann auch ein Medizinisches Versorgungszentrum Gesellschafter einer Laborgemeinschaft werden. Als Rechtsform für die Praxisgemeinschaft kommt beispielsweise die Gesellschaft bürgerlichen Rechts infrage.

Die Gesellschafter sollten alle Fragen rund um die Apparategemeinschaft vertraglich regeln: Dazu gehören etwa die Anteile der Gesellschafter an den Geräten und die Aufteilung laufender Kosten. Sie werden bei einer Onlinerecherche mehr als einen Mustervertrag für die Praxisgemeinschaft finden. Da jede Gründung individuell ist, sollten sie aber nur als Orientierung dienen.

Ärztliche Leistungen und Umsatzsteuer: ein Spezialthema

Laborgemeinschaften können mehrere hundert Gesellschafter umfassen und sind hochdigitalisiert, was etwa die App MLD Apparategemeinschaft belegt. Je komplexer Apparategemeinschaften sind, desto wichtiger werden vertragliche Regeln. Wie eine Apparategemeinschaft rechtssicher geführt wird, ist nicht immer eindeutig. So war etwa der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) Basis einer Diskussion darüber, inwieweit die Befreiung von der Umsatzsteuer für Ärzte bei den Leistungen einer Apparategemeinschaft gilt.

Wird die Behandlung von Privatpatienten abgerechnet, müssen Versicherer Vorleistungen einer Apparategemeinschaft zudem nicht immer erstatten und der Arzt ist im ungünstigsten Fall einem Betrugsvorwurf ausgesetzt. Deshalb sollten Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Medizinrecht konsultieren.

Fachanwalt Medizinrecht: Praxismietvertrag

Wir prüfen und modifizieren auf Wunsch.

Der Praxismietvertrag sichert Ihre heilberufliche Tätigkeit in den dafür vorgesehenen Räumen. Bei der Ausgestaltung des Praxismietvertrages ist folglich zu berücksichtigen, dass die Fortführung im Rahmen einer Praxisübernahme gesichert ist.

Ein advomeda-Spezialist für Mietrecht kann Sie bei allen Fragen rund um den Praxismietvertrag unterstützen. Buchen Sie gerne einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch.

fachanwalt medizinrecht Verträge Praxispersonal

Verträge Praxispersonal

Fachanwalt Medizinrecht: Personalverträge bilden einen wichtigen Faktor für den Praxiserfolg ab.

Alle Rollen, die im Rahmen eines Praxisbetriebes erfüllt werden, finden ihre Definition in Verträgen mit dem Praxsipersonal.

Sprechen Sie uns auch gerne spontan zu anstehenden Verträgen mit Ihrem Praxispersonal an, wir bieten Ihnen dazu ein kostenfreies Erstgespräch mit einem advomeda-Spezialist für Arbeitsrecht.

RechtsRatgeber Assistenzarzt-
vertrag
Assistenzarzt-Vertrag: Inhalte und Formulierungen des Arbeitsvertrags

In diesem advomeda-Rechtsratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Assistenzarztvertrag – informativ, übersichtlich, kompakt und aus der Sicht vom erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht. Es werden grundsätzliche gesetzliche Bestimmungen aufgeführt, Besonderheiten in Hinblick auf Schwangerschaft und Elternzeit erklärt, Tarifverträge und Entgeldgruppen besprochen u. v. m.

Assistenzarzt-Vertrag: Worauf Sie beim Arbeitsvertrag für Assistenzärzte achten sollten

Geschafft – nach erfolgreichem Medizinstudium und der Approbation liegt der erste Anstellungsvertrag als Assistenzarzt auf dem Tisch. Dieser wird meist als befristeter Arbeitsvertrag für den Arzt in Weiterbildung geschlossen und enthält Regelungen zu Gehalt, Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen wie Einsatzort, Befristung, Weiterbildung oder Assistenzarzt-Tarif.

Da es sich beim Vertrag für den Assistenzarzt um einen privatrechtlichen Vertrag handelt, unterliegt dieser in Bezug auf Form und Inhalte der Vertragsfreiheit. Doch nicht alle Inhalte sind auch arbeitsrechtlich erlaubt. Zudem gibt es auslegungsbedürftige Formulierungen, bei denen es im Konfliktfall zur Klage kommen kann. Wir fassen zusammen, worauf Sie als Assistenzarzt gerade beim ersten Vertrag achten sollten.

 

Befristeter Arbeitsvertrag für den Arzt in Weiterbildung

Meist ist der Arbeitsvertrag für den Assistenzarzt befristet. Doch damit die Befristung wirksam ist, müssen einige Gesetze beachtet werden. Am wichtigsten ist hierbei das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung. Demnach muss die Anstellung der Weiterbildung dienen – beispielsweise zum Facharzt, zur Anerkennung eines Schwerpunkts, einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fakultative Weiterbildung.

Dafür muss der Arbeitgeber bereits bei Vertragsabschluss eine zeitlich und inhaltlich strukturierte Planung der Weiterbildung nachweisen. Ansonsten ist die Befristung unwirksam. Die maximale Befristungsdauer beträgt acht Jahre. Ausgenommen sind hierbei jedoch Schwangerschaft und Elternzeit, und der Assistenzarzt-Vertrag verlängert sich um diese Schutzzeiten.

 

Gehalt und Assistenzarzt-Tarife: Wie viel verdient ein Assistenzarzt?

Die Vergütung bei Assistenzärzten richtet sich danach, ob der Arbeitsvertrag tarifgebunden ist oder nicht. In Deutschland gibt es Tarifverträge für kommunale Krankenhäuser (TV-Ärzte VKA), Universitätskliniken (TV Ärzte TdL) und private Klinikgruppen. Diese Tarifverträge regeln das Grundgehalt für die Ärzte nach Entgeltgruppen, die wiederum mehrere Gehaltsstufen umfassen. Für Ärzte in Weiterbildung gilt die Entgeltgruppe 1. Das Grundgehalt an Unikliniken ist meist am höchsten. In allen Kliniken werden Dienste, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft zusätzlich vergütet.

Bei nicht-tarifgebundenen Arbeitsverträgen haben die Arbeitgeber größere Gestaltungsfreiheit. Unterschiede gibt es meist bei Gehalt und Fristen. Wer einen nicht-tarifgebundenen Arbeitsvertrag erhält, sollte die Abweichungen zu einem vergleichbaren Tarifvertrag prüfen.

 

Rechtssicherer Assistenzarzt-Vertrag: Inhalte, Kündigung, Mustervertag

Weiter regelt der Assistenzarzt-Vertrag die Arbeitsleistung, den Umfang, Aufgaben oder Arbeitsort. Die Anstellung sollte in einer bestimmten Fachrichtung erfolgen, sonst ist der Einsatz in anderen Fachbereichen möglich. Bei der Vergütung werden Tarifvertrag, Grundgehalt, Zulagen und Boni sowie Dienste festgelegt.

Achten Sie beim Anstellungsvertrag zudem darauf, dass Fristen wie Probezeit, Arbeitszeiten oder Urlaub enthalten sind. Mit der sogenannten Opt-out-Regelung umgehen Arbeitgeber oft die Maximalarbeitszeit. Diese lässt sich jedoch innerhalb von sechs Monaten widerrufen.

Kündigen kann der Assistenzarzt in der Probezeit sofort, danach gelten die Kündigungsfristen. Einfache, allgemein gehaltene Vertragsvorlagen bieten Ärztekammern unter den Stichworten „Mustervertrag Assistenzarzt“ oder „befristeter Arbeitsvertrag für den Arzt in Weiterbildung“. Aber nur wer sich durch einen Fachanwalt für Medizinrecht beraten lässt, ist auf der sicheren Seite.

 

Praxisgründung

Wählen Sie die richtige Praxisform.

Bei der Praxisgründung steht die passende Praxisform im Vordergrund. Von der klassischen GbR über die GmbH bis hin zu einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) lassen sich alle Praxisformen im Rahmen der Praxisgründung umsetzen. Sie alle haben ihre Vor- und Nachteile.

Ein advomeda-Fachanwalt für Medizinrecht berät Sie gerne, welche Praxisform für Ihr Vorhaben die richtige ist. Lesen Sie außerdem den großen advomeda-Rechtsratgeber zum Thema Praxisgründung.

RechtsRatgeber Praxisgründung
Praxisgründung: Es gibt viele Erfolgsfaktoren!

In diesem advomeda-Rechtsratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Praxisgründung. Es werden rechtliche Aspekte der Praxisneugründung im Vergleich zur Praxisübernahme beleuchtet, die Inhalte eines Businessplans für Ärzte erörtert, spezielle Fragen zur Praxisgründung in verschiedenen Fachrichtungen beantwortet u. v. m.

Praxisgründung: Gute Planung ist oberstes Gebot!

Eine eigene Praxis zu eröffnen, ist für Ärzte wie Sie ein großer Schritt und oftmals ein guter. Allerdings sollten Sie ihn sorgfältig planen, denn er ist mit einigen Investitionen verbunden und nicht völlig risikolos. Für die Gründung einer neuen Einzelpraxis als Hausarzt würden Sie beispielsweise im Durchschnitt knapp 180.000 Euro ausgeben, bevor Ihre Arztpraxis Eröffnung feiert. Analysieren Sie deshalb mit Experten vorab die Chancen und Risiken der Praxisgründung. Klären Sie dabei u. a., ob Alternativen wie eine Praxis-Übernahme oder die Gründung einer Gemeinschaftspraxis die bessere Alternative wären. Ein guter Fachanwalt für Medizinrecht kann dabei die rechtlichen Fragen rund um die Gründung klären.

Praxis-Übernahme: Manchmal ist das die bessere Wahl

Eine neue Arzt- oder Physiotherapie-Praxis zu eröffnen, ist in Deutschland keineswegs immer möglich. In einem für seine Fachrichtung gesperrten Planungsgebiet kann ein Arzt sich nur mit einer Arztpraxis niederlassen, wenn ein anderer Arzt der Fachrichtung seine Zulassung zurückgibt oder verliert. In diesem Fall wäre für Sie ein Praxiskauf oder die Übernahme der Zulassung für eine Praxisneueröffnung möglich. Dasselbe gilt bei einer Praxisgründung für Psychotherapie. Dagegen gibt es für Zahnärzte de facto keine gesperrten Planungsgebiete. Sie können überall in Deutschland eine Zahnarztpraxis kaufen oder neu gründen. Frei in der Standortwahl sind Sie auch, wenn Sie eine Heilpraktiker-Praxis eröffnen, weil Sie dann grundsätzlich privat mit Patienten abrechnen.

Praxiseröffnung: Besser gemeinsam oder alleine?

Die Gründung einer Einzelpraxis ist nur eine mehrerer Optionen. Eine Einzelpraxis gibt Ihnen maximale Freiheit in der Praxisgestaltung. Wenn Sie Ihre Praxis einrichten, müssen Sie den Kauf von Geräten allerdings alleine stemmen. Als Alternativen kommen die Gemeinschaftspraxis und die Praxisgemeinschaft infrage. Bei der Gemeinschaftspraxis betreuen mehrere Ärzte einen gemeinsamen Patientenstamm. Dagegen teilen sie in der Praxisgemeinschaft nur Räume, Personal und Geräte. Eine weitere Option ist die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ), für welche das Medizinrecht u. a. als Gesellschaftsform eine GmbH zulässt. Eine Fachanwältin für Medizinrecht / ein Fachanwalt für Medizinrecht kann Sie bei der Vertragsgestaltung unterstützen. Bei der GmbH ist für Ihre Praxis eine Anmeldung im Handelsregister erforderlich.

Keine Praxisgründung ohne Analyse von Chancen und Risiken

Sie sollten keine Praxis eröffnen, ohne mit Fachleuten Chancen und Risiken der Neugründung oder Übernahme analysiert zu haben. Das gilt unabhängig davon, ob Sie eine Arzt- oder etwa eine Physiotherapie-Praxis eröffnen möchten. Ein passendes Instrument ist die SWOT-Analyse. „SWOT“ steht für die englischen Begriffe strengths (Stärke), weaknesses (Schwäche), opportunities (Chancen) und threats (Risiken). Gefordert wird solch eine Analyse häufig von Kreditgebern. Aber sie bringt auch den Gründern selbst wertvolle Erkenntnisse für Strategien, die ihren Praxiserfolg sichern. Als Stärke oder Schwäche lassen sich beispielsweise die eigene Qualifikation einordnen, aktuelle Standortbedingungen und die Geräteausstattung der Praxis. Chance oder Risiko kann etwa die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung am Standort sein.

Versorgungsvertrag

Fachanwalt Medizinrecht: Wichtige Grundlage für Krankenhäuser.

Der Versorgungsvertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den öffentlich-rechtlichen Krankenkassen und dem Träger einer öffentlich-rechtlichen oder privaten Einrichtung. Aufgrund des Versorgungsvertrags darf die heilberufliche Einrichtung an der medizinischen Versorgung der Versicherten teilnehmen.

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Selektivverträge

Fachanwalt Medizinrecht: Honorierung hochwertiger medizinischer Leistungen.

Selektivverträge: Der medizinische Fortschritt ermöglicht eine hochspezialisierte, patientenorientierte Medizin, weshalb diese von schonenden, innovativen Verfahren profitieren können und lange Verweildauern bei vielen Krankheitsbildern nicht mehr notwendig sind. In diesem Zusammenhang spielen Selektivverträge eine Rolle. Denn bei einem Selektivvertrag handelt es sich – im Gegensatz zum Kollektivvertrag – um Versorgungsverträge, die ohne gesetzliche Verpflichtung zwischen einer Krankenkasse (oder mehreren) und bestimmten Leistungserbringern geschlossen werden.

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Versorgungsvertrag_selektivvertrag

Was ist ein Selektivvertrag?

Der Selektivvertrag gehört im Gesundheitswesen zu den Versorgungsverträgen und wird zwischen den Krankenkassen und den einzelnen Leistungsanbietern geschlossen. Den verschiedenen Leistungserbringern bietet sich durch Selektivverträge die Chance, mit den Krankenkassen speziell ausgearbeitete Leistungen und Versorgungsprogramme anbieten zu können.

Dabei ist zwischen Selektivverträgen und Kollektivverträgen zu unterscheiden. Während in den sogenannten Kollektivverträgen die Rahmenbedingungen für die vertragsärztliche Versorgung festgehalten werden, werden Selektivverträge sozusagen ergänzend genutzt, um flexibel auf regionalen Behandlungsbedarf reagieren zu können.

Die außerhalb von Kollektivverträgen geschlossenen Selektivverträge betreffen sowohl die ambulante ärztliche bzw. zahnärztliche Versorgung als auch die Gesundheitsbereiche der Psychotherapie und der Homöopathie. Selektivverträge gelten für alle Kassen und alle an der Versorgung teilnehmenden Mediziner.

 

Welche Arten von Selektivverträgen gibt es?

Mithilfe von Selektivverträgen können neue, notwendige Versorgungsformen in bestimmten Regionen angeboten werden. So lässt sich etwa auf besondere Krankheiten besser reagieren. Zu den Vertragspartnern der Krankenkassen gehören beim Selektivvertrag z. B. das Krankenhaus, MVZ (Medizinische Versorgungszentren), pharmazeutische Unternehmen, Hersteller von Medizinprodukten oder bestimmte Arztnetze.

Nach dem SBG V (Sozialgesetzbuch) kommen vor allem drei Vertragstypen infrage:

  • In erster Linie ist hier der Vertrag der Besonderen Versorgung (§ 140a SBG V) zu erwähnen. Er regelt die präventive, ambulante und stationäre Versorgung.
  • Daneben gibt es gemäß § 137f-g SBG V Strukturierte Behandlungsprogramme, welche die Zusammenarbeit von Krankenhäusern, Haus- oder Fachärzten koordinieren.
  • Das Modellvorhaben nach § 63 SGB V wiederum hat die „Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung“ zum Inhalt.

 

Wie können Krankenkassen von Selektivverträgen profitieren?

Den Krankenkassen bietet sich über die Anwendung von Selektivverträgen die Möglichkeit, auch außerhalb von Kollektivverträgen neue Versorgungsansätze anzubieten. Bei der Frage welche Vorteile Selektivverträge für Krankenkassen haben, richtet sich der Fokus auf die sektorenübergreifende, interdisziplinäre Versorgung. Die auch als Direktverträge bezeichneten Selektivverträge weiten damit die Gesundheitsbereiche, für die sie gelten, erheblich aus.

Nutznießer sind neben den Krankenkassen natürlich auch die Versicherten bzw. Patienten selber. Sie können sich im Ergebnis nicht nur über kürzere Wartezeiten freuen. Auch doppelt vorgenommene Untersuchungen können vermieden werden. Für Kassen wie die AOK, TK oder DAK kann der Selektivvertrag das Angebot etwa im Bereich der Psychotherapie vergrößern. Nach Überprüfung des individuellen Falls können die Leistungen bei einer erforderlichen ambulanten psychotherapeutischen Behandlung übernommen werden.

 

Wie kann der Fachanwalt für Medizinrecht bei Selektivverträgen helfen?

Wenn es um die Versorgung von chronisch Kranken geht, ist der Abschluss von Selektivverträgen mit Krankenkassen stets eine wichtige Option. Der Fachanwalt für Medizinrecht verfügt über das nötige Know-how und die erforderliche Erfahrung, um in rechtlichen Angelegenheiten Hilfe zu leisten. Seine anwaltliche Unterstützung reicht von gesundheitsökonomischen Berechnungen bis zu konkreten Vertragsverhandlungen, die er zum erfolgreichen Abschluss bringt.

Daneben berät er etwa Medizinproduktehersteller bei Besonderen Versorgungsverträgen gemäß § 140a SGB V oder hilft bei sonstigen Vertragsgestaltungen bei Modell- oder Innovationsfördervorhaben.

Außerdem kann der Rechtsanwalt für Medizinrecht bei Verhandlungen über den Selektivvertrag mit der ARGE (Arbeitsgemeinschaft) beratend tätig sein, wenn es z. B. darum geht, strukturelle Verbesserungen für die beteiligten Krankenkassen und deren Versicherte zu erreichen.

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Pflegesatzverhandlung – Fachanwalt Medizinrecht

Fachanwalt Medizinrecht: Vergütungsverhandlungen im Fokus.

Die Pflegesatzvereinbarung regelt Art, Höhe und Laufzeit der Pflegesätze zwischen dem Träger eines Pflegeheims und den Leistungsträgern (Pflegekassen, Träger der Sozialhilfe). Pflegesatzverhandlungen stehen daher grundsätzlich bei der Neueröffnung eines Pflegeheims an. In der Folge werden von Zeit zu Zeit erneute Pflegesatzverhandlungen erforderlich, um Anpassungen wegen Kostenveränderungen vorzunehmen.

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Versorgungsvertrag_selektivvertrag

Worum genau geht es bei Pflegesatzverhandlungen?

Nach der Definition von Pflegesatzverhandlungen werden als zentrale Inhalte die Bereiche sowohl Pflegeleistung, Unterkunft und Verpflegung als auch Investitionskosten verhandelt. Geführt werden Pflegesatzverhandlungen von Pflegekassen und Sozialhilfeträgern. Dabei kommt es häufig vor, dass bei Pflegesatzverhandlungen die AOK die Seite der Pflegekassen vertritt.

Die Bedeutung von Pflegesatzverhandlungen bemisst sich auch am Ergebnis der Vereinbarung, nämlich bei der Frage wie viel ein Pflegeheim erhöhen darf. Denn die Beträge der Pflegeheimbewohner sind letztendlich mit ausschlaggebend für die Wirtschaftlichkeit einer Pflegeeinrichtung.

Nur wenn im Vorfeld z. B. die Personal- und Energiekosten gründlich analysiert wurden, können die Pflegesatzverhandlungen aussichtsreich angegangen werden. Dabei sind das verfügbare Budget und exakte Kalkulationen das A und O erfolgreicher Pflegesatzverhandlungen.

 

Wie sind Pflegesatzverhandlungen am besten zu führen?

Grundsätzlich werden Pflegesatzverhandlungen für die Bereiche Altenheime, ambulante Pflege, Krankenhaus, Pflegeheime, stationäre Pflege oder Tagespflege geführt. Auch im Jahr 2021 können Pflegesatzverhandlungen auf zwei Arten geführt werden. Entweder wählt man die individuelle Verhandlung oder man beteiligt sich an sogenannten Pauschalverhandlungen.

Die Möglichkeit, sich den Pauschalverhandlungen anzuschließen, richtet sich ganz nach den jeweils geltenden Vorschriften des einzelnen Bundeslandes. Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg beispielsweise müssen ihre Pflegesatzverhandlungen grundsätzlich individuell führen.

Wurden diese Pflegesatzverhandlungen allerdings im Ergebnis vorteilhaft geführt, so kann es sich lohnen, sich den Pauschalverhandlungen anzuschließen. So oder so ist der Fachanwalt für Medizinrecht im Rahmen solcher Verhandlungen für alle Beteiligten ein wichtiger Ansprechpartner, um sämtliche rechtlichen Hürden zu meistern und für den Laien unsichtbare Fallstricke vermeiden zu können.

 

Wie ist der ideale Ablauf für Pflegesatzverhandlungen?

Ganz generell gesagt ist der Ablauf von Pflegesatzverhandlungen umso idealer, je besser man sich auf die Gespräche vorbereitet. Dies gilt natürlich für alle Fälle, in denen man sich nicht den Pauschalverhandlungen anschließen kann und stattdessen individuell verhandeln muss.

Wichtige Eckpfeiler der Pflegeheimanalyse bei anstehenden Pflegesatzverhandlungen sind Punkte wie Investitionskosten und Personalschlüssel. Denn nur mit den „bereinigten“ Unterlagen, die sich aus einer sorgfältig erstellten Analyse ergeben, kann und sollte man die Verhandlungsphase beginnen. Wenn der Startschuss dazu gefallen ist, müssen Unterlagen wie Jahresabschlüsse, Wertnachweise aus der Betriebswirtschaftlichen Auswertung oder auch der Nachweis des Personalbestandes eingereicht werden. Aber Vorsicht vor falsch angegebenen Zahlen! Denn hier drohen empfindliche Strafen.

 

So kann Ihnen der Anwalt für Medizinrecht bei Pflegesatzverhandlungen helfen!

Pflegesatzverhandlungen erschöpfen sich jedoch keineswegs in dem Einreichen von Unterlagen. Eine sorgfältige Analyse und exakte Berechnungen sind daher nur einzelne Bestandteile, um sich auf die Pflegesatzverhandlungen vorzubereiten. Eine Vielzahl von Rechtsvorschriften muss dabei ebenfalls beachtet werden. Die hierzu erforderliche Unterstützung finden Sie in der Expertise und der jahrelangen Erfahrung eines Fachanwalts für Medizinrecht. Er hilft Ihnen bei Pflegesatzverhandlungen, um z. B. die Tariflöhne richtig zu berechnen oder Personalnebenkosten korrekt aufzuarbeiten und zu kalkulieren. Daneben unterstützt er Sie dabei, sämtliche Pflegesätze zu verhandeln oder ein Schiedsverfahren durchzuführen. Denn erst seine Kenntnis der genauen Zahlen und der passenden Verhandlungsstrategie werden in den Pflegesatzverhandlungen zu einem positiven Ergebnis führen.

RechtsRatgeber Versorgungs- Selektivvertrag Pflegesatz-
verhandlung
Versorgungsvertrag Selektivvertrag Pflegesatzverhandlungen

In diesem advomeda-Rechtsratgeber für Kliniken, Pflegeheime und andere Interessierte aus dem Gesundheitssektor erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Themen Versorgungsvertrag, Selektivvertrag sowie Pflegesatzverhandlungen. Es werden die Vorteile von Selektivveträgen diskutiert, der Nutzen des Strukturerhebungsbogens erläutert, Tipps für Pflegesatzverhandlungen vermittelt u. v. m.

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fachanwalt medizinrecht Chefarztvertrag bundesweit

Chefarztvertrag

Fachanwalt Medizinrecht: Zwischen Patientenwohl und Wirtschaftlichkeit.

Der Chefarztvertrag ist kein Arbeitsvertrag wie jeder andere, denn der Chefarzt hat als verantwortlicher Leiter einer Fachabteilung der Klinik nicht nur besondere Verantwortung. Er unterliegt auch besonderen organisatorischen und wirtschaftlichen Zwängen. Dokumentations- pflichten, Entscheidungen der Wirtschaftlichkeit, Planungsvorgänge u. ä. bestimmen neben der Medizin seinen Alltag.

Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um den Chefarztvertrag geht – das Aufsetzen, das Prüfen, das Modifizieren. Lassen Sie sich jetzt von einem qualifizierten advomeda-Anwalt beraten: Hier Kontakt aufnehmen!

fachanwalt medizinrecht Chefarztvertrag
RechtsRatgeber Chefarztvertrag
Chefarztvertrag: Was muss er beinhalten?

In diesem advomeda-Rechtsratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Chefarztvertrag. Es werden die rechtlichen Beziehungen zwischen einem endverantwortlich tätigen leitenden Krankenhausarzt und dem anstellenden Krankenhausträger erläutert, relevante allgemein-arbeitsrechtliche Bestimmungen aufgeführt, Besonderheiten bezüglich beispielsweise Privatliquidation sowie Entwicklungsklausel dargelegt u. v. m.

chefarztvertrag

Der Chefarztvertrag – Vorsicht vor Standardverträgen!

Sie haben die Möglichkeit, einen Chefarztvertrag zu unterschreiben? Herzlichen Glückwunsch. Jetzt kommt es vor allem auf Sie und Ihren Anwalt an. Denn der Chefarztvertrag regelt nicht nur die Arbeitszeiten und den Chefarztverdienst, sondern vielmehr sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eines Chefarztes. Der Chefarztdienstvertrag zählt zudem zu den komplexesten Vertragsgestaltungen. Wenn Sie von der Klinik ein DKG-Muster eines Chefarztvertrages vorgelegt bekommen, sollten Sie als angehender Chefarzt darauf achten, dass Ihre Position klar definiert ist. Allerdings sind die verschiedenen Vertragsbestandteile nicht immer leicht zu durchschauen. Daher ist es umso wichtiger, dass das meist privatrechtlich ausgestaltete Vertragsverhältnis zur Erstellung oder zur Überprüfung in die rechtskundigen Hände eines Fachanwalts für Medizinrecht gelangt.

 

Nebentätigkeitserlaubnis für den Chefarzt: Ja, es darf ein bisschen mehr sein

Geht der Chefarzt zusätzlich zu seinem Hauptarbeitsverhältnis einer Nebentätigkeit nach, so ist dies grundsätzlich zulässig. Demzufolge darf ein Chefarzt Privatgutachten erstellen, Unterrichtstätigkeiten nachgehen oder Vorträge bei Seminaren halten – und sich diese Leistungen vergüten lassen. Eine entsprechende Nebentätigkeitserlaubnis steht vor allem dann nichts im Wege, wenn der Chefarzt den mit der Klinik vertraglich vereinbarten Arbeitszeitraum einhält und dadurch seine Dienstaufgaben wie vorgesehen wahrnimmt. Der Chefarzt muss in den meisten Fällen eine ausdrücklich erklärte Nebentätigkeitserlaubnis besitzen. Diese ist allerdings vom Krankenhausträger zu erteilen, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Wenn der Chefarzt bei der Ausübung seiner Nebentätigkeit Räumlichkeiten und Mittel der Einrichtung nutzt, so hat er einen entsprechenden Kostenersatz zu leisten.

 

Wer darf bei der Privatliquidation abrechnen?

Das Gehalt von einem Chefarzt ist einer der entscheidenden Punkte in den Vertragsverhandlungen. Aber wie setzt es sich zusammen und vor allem: Was darf der Chefarzt selbst zusätzlich abrechnen? Der Verdienst besteht aus einer festen und einer variablen Vergütung. Neben der festen Vergütung, dem Jahresgehalt, wird eine variable Vergütung, die Privatliquidation berücksichtigt. Danach kann der Chefarzt in Form der Privatliquidation von ihm erbrachte Zusatzleistungen, sogenannte Wahlleistungen, abrechnen. Aber hat der Chefarzt dadurch ein eigenes Liquidationsrecht, welches ihm die Abrechnung dem Patienten gegenüber erlaubt? Der Trend geht eher dahin, dem Chefarzt das Recht auf Liquidationsbeteiligung einzuräumen, d. h. er wird an den (Brutto-)Liquidationserlösen beteiligt.

 

Was bedeutet die Entwicklungsklausel für den Chefarzt?

Trotz bestehenden Vertrages muss es dem Krankenhausträger möglich bleiben, organisatorische und strukturelle Änderungen vorzunehmen, die gesetzlichen Vorgaben geschuldet sind. Mithilfe der vertraglich ausgestalteten Entwicklungsklausel liegt sozusagen ein vorweggenommenes Einverständnis seitens des Chefarztes in einseitige Vertragsänderungen vor. Diese Methode ist jedoch auch für den Chefarzt vorteilhaft, da dadurch u. U. eine sonst notwendige Änderungskündigung ausgesprochen werden müsste. Ebenfalls zum Schutz des Chefarztes ist die Entwicklungsklausel an besondere Bedingungen geknüpft. So muss der Krankenhausträger z. B. darlegen, dass die anstehenden Änderungen sachlich und wirtschaftlich geboten sind. Zusätzlich ist der Chefarzt derart an den Entscheidungen über die Änderungen zu beteiligen, als sie nur „im Benehmen“ mit dem Chefarzt getroffen werden dürfen.

Assistenzarzt-Vertrag

Fachanwalt Medizinrecht: Das wichtigste Vertragswerk zum Berufsstart.

In Krankenhäusern bilden Assistenzärzte die größte Gruppe behandelnder Ärzte und sind wichtige Leistungsträger.

Meistens hat der Assistenzarzt gerade das Medizinstudium erfolgreich absolviert, die Bewerbungsphase überstanden und der neue Arbeitgeber legt den Arbeitsvertrag für die erste Assistenzarztstelle auf den Tisch.

Ob der wirklich hieb- und stichfest ist sowie sämtliche für beide Parteien relevanten Punkte umfasst, weiß ein advomeda-Fachanwalt.

RechtsRatgeber Assistenzarzt-
vertrag
Assistenzarzt-Vertrag: Inhalte und Formulierungen des Arbeitsvertrags

In diesem advomeda-Rechtsratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Assistenzarztvertrag – informativ, übersichtlich, kompakt und aus der Sicht vom erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht. Es werden grundsätzliche gesetzliche Bestimmungen aufgeführt, Besonderheiten in Hinblick auf Schwangerschaft und Elternzeit erklärt, Tarifverträge und Entgeldgruppen besprochen u. v. m.

Krankenhausrecht

Fachanwalt Medizinrecht: Das Krankenhausrecht ist die juristische Grundlage für den Klinikbetrieb.

Das Krankenhausrecht ist dem Medizinrecht zuzuordnen und umfasst sämtliche Vorgänge, die in Zusammenhang mit der Eröffnung oder dem Betrieb von öffentlich-rechtlichen, privaten oder kirchlichen Krankenhäusern stehen, insbesondere die Krankenhausfinanzierung und -planung.

Da es sich bei dem Krankenhausrecht um ein komplexes Rechtsgebiet handelt, das auf verschiedene Gesetzesgrundlagen aufbaut, und weil die komplexe Beratung und Vertretung von Krankenhäusern zudem profundes Wissen des Zivil- und Verwaltungsrechts erfordert, ist hier besonderer Wert auf eine entsprechende Spezialisierung des Anwalts zu legen.

Fragen Sie hier eine Empfehlung für einen entsprechend qualifizierten advomeda-Rechtsanwalt an.

RechtsRatgeber Krankenhausrecht
Krankenhausrecht: Alles Wissenswerte

In diesem advomeda-Rechtsratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Krankenhausrecht. Es werden die wichtigsten Rechtsgrundlagen für einen Krankenhausbetrieb vorgestellt, die elementaren Aspekte einer Krankenhausfinanzierung erörtert, Verantwortlichkeiten sowie arbeitsrechtliche Anforderungen bzw. Besonderheiten definiert u. v. m.

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Was gehört alles zum Krankenhausrecht?

Wenn Krankenhausträger eine Klinik übernehmen oder gleich ein neues Krankenhaus bauen lassen wollen, ist die Liste der zu beachtenden Rechtsvorschriften lang. Das ist allerdings verständlich, wenn man bedenkt, welche Verantwortungen rund um die Patientenversorgung übernommen werden. Das hier greifende Krankenhausrecht existiert in der juristischen Fachsprache als solches nicht. Aber es kann als Zusammenfassung aller Gesetze und Rechtsgrundlagen angesehen werden, die ein Krankenhausträger zu beachten hat.

Dies reicht vom Planungsrecht, den Landeskrankenhausgesetzen, über das Steuerrecht, das Vertragsrecht und das Haftungsrecht bis hin zum Kommunalrecht, dem Leistungsrecht und dem Leistungserbringungsrecht. Zudem muss auch im Krankenhaus die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) beachtet werden. Bis all diese Vorschriften erfüllt sind, ist es zwar ein langer aber doch auch lohnender Weg, auf dem ein Anwalt für Medizinrecht jederzeit die nötige Unterstützung anbietet.

 

Welche verschiedenen Arten Krankenhausträger gibt es?

Früher gab es in Deutschland überwiegend Krankenhäuser in öffentlicher bzw. freigemeinnütziger Trägerschaft. Heute ist die Mehrheit der deutschen Kliniken in privater Hand. Private Krankenhausträger sind nach § 2 Nr. 1 KHG Krankenhausgesetz natürliche oder juristische Personen. Dabei ist es grundsätzlich Sache der Länder, sich um eine flachendeckende Krankenhausversorgung mit entsprechend ausreichendem Krankenhauspersonal zu kümmern.

Öffentliche Krankenhausträger sind entweder Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts. Die freigemeinnützigen Trägerschaften werden von karitativen Organisationen, sozialen Vereinigungen oder von der evangelischen bzw. katholischen Kirche betrieben.  

Auch wenn die zunehmende Privatisierung der Kliniken teilweise in der Kritik steht, können einige von ihnen gerade durch private Trägerschaften vor der Schließung bewahrt werden. Vor allem in solchen Fällen, wo es der öffentlichen Hand an Geld fehlt.

 

Was versteht man unter der dualen Krankenhausfinanzierung?

Durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz im Jahr 1972 wurde das bisherige Finanzierungskonzept für Kliniken und Krankenhäuser auf zwei solide Beine gestellt. Bis dahin galt das System der monistischen Krankenhausfinanzierung, wonach die Entscheidung und auch die Verantwortung der Kostenübernahme für die Krankenhäuser allein bei den Krankenkassen lagen.

Dank der dualen Krankenhausfinanzierung teilen sich mittlerweile die einzelnen Bundesländer und die gesetzlichen Krankenkassen die beiden betreffenden Posten auf. Allerdings werden die Rahmenbestimmungen der Krankenhausfinanzierung weiterhin vom Bund festgelegt. Während die Bundesländer die Zahlung der Investitionskosten übernehmen, sind die gesetzlichen Krankenkassen für die laufenden Betriebskosten der Einrichtungen zuständig. Zu den Investitionskosten zählen etwa bauliche Maßnahmen und die Ausstattung aller medizinischen Geräte und Hilfsmittel.

 

Was sind die Aufgaben eines Chefarztes?

Mit durchschnittlich 300.000 Euro Gehalt ist der Chefarzt der Topverdiener im Krankenhaus. Damit liegt er sogar über dem Klinikdirektor. Allerdings ist der Weg zur Spitzenposition unter den Ärzten sowohl langwierig als auch entbehrungsreich. Die einzelnen mehrere Jahre dauernden Karrierestufen zum Chefarzt heißen Assistenzarzt, Facharzt und Oberarzt.

Als medizinischer Leiter eines Krankenhauses sind die Aufgaben eines Chefarztes ansonsten vielfältig, sein Wirkbereich somit breit aufgestellt. Je nach Größe des Krankenhauses übernimmt der Chefarzt entweder die Verantwortung für das Management eines Fachbereiches oder gleich die Verwaltungsaufgabe der gesamten Einrichtung. Daneben werden von ihm strukturelle Abläufe ebenso überwacht wie das Ärztekollegium und die entsprechenden medizinischen Abläufe. Seine Oberärzte und Assistenzärzte unterstützt er dabei nicht nur bei der Chefarzt-Visite.

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Fachanwalt Medizinrecht: Ein immer komplexer werdendes Rechtsgebiet: das Medizinprodukterecht.

Wer Medizinprodukte herstellt und vertreibt, hat es mit einem komplexem Rechtssystem sowohl aus nationalen als auch aus europäischen Regelungen zu tun. Hinzu kommt, dass das Recht der Medizinprodukte ständig reformiert wird und sich dadurch neue Anforderungen ergeben, z. B. im Hinblick auf Konformitätsbewertungsverfahren und klinische Bewertungen. Außerdem stellen sich in der Praxis im Medizinprodukterecht immer wieder Fragen im Zusammenhang mit der Klassifizierung, Kennzeichnung und Bewerbung von Medizinprodukten. 

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EU-Medizinprodukte-Verordnung statt Medizinproduktegesetz?

Die Ablösung kam nicht gerade schleichend, denn es hatte sich schon etwa vier Jahre zuvor angekündigt: Das Medizinprodukterecht ist seit Mai 2021 außer Kraft gesetzt. An dessen Stelle ist die sogenannte Medical Device Regulation, auch MDR genannt, getreten.

Die MDR ist eine europäische Verordnung und entfaltet als solche unmittelbare Rechtswirkung. Sie ist demnach direkt anwendbares Recht, welches nicht erst in nationales Recht umgewandelt werden muss. Allerdings wird die MDR durch das Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG) ergänzt. Dieses Gesetz dient der Durchführung und der Ergänzung der Vorschriften der EU-Verordnung, die bereits im Jahr 2017 erlassen wurde. Mit einer Ausnahme: Nach § 2 Abs. 1 MPDG ist das Medizinproduktegesetz für In-vitro-Diagnostika noch bis zum 25. Mai 2022 anzuwenden.

 

Was sind Medizinprodukte?

Um die Frage zu beantworten, welche Medizinprodukte es gibt, muss ein Blick auf deren Bestimmung geworfen werden. Denn während Arzneimittel pharmakologisch, immunologisch bzw. metabolisch wirken, werden Medizinprodukte eingesetzt, etwa um Krankheiten zu erkennen. Darüber hinaus sollen sie Verletzungen und Behinderungen überwachen oder den anatomischen Aufbau überwachen.

Die bereits bestehende Klassifizierung von Medizinprodukten wurde durch die neue EU- Medizinprodukte-Verordnung (MDR) noch ergänzt: Angefangen bei Klasse I (Produkte mit niedrigem Risiko), über Klasse I r (wiederverwendbare chirurgische Instrumente) und Klasse II (Produkte mit erhöhtem methodischem Risiko) reicht die Einstufung bis zur höchsten Risikostufe der Klasse III – letztgenannte gilt u. a. für Produkte wie Herzschrittmacher oder Stents.

 

Was genau regelt die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung?

Das Medizinproduktegesetz (MPG) wurde wie erwähnt durch die EU-Medizinprodukte-Verordnung ersetzt. Aber welche Neuerungen bringt die europäische Verordnung für die Betreiber der Gesundheitseinrichtungen mit sich? Allen Veränderungen gemein ist das ausgerufene Ziel, den Schutz des Patienten zu verbessern.

So ist in der Verordnung festgehalten, dass die bestehenden Sicherheitsanforderungen erhöht werden. In der MDR sind weitaus mehr Kontrollen vorgesehen als es noch im Medizinproduktegesetz der Fall war. Zusätzlich sind erweiterte Melde- und Dokumentationspflichten eingefügt worden. Sogar eine europaweite Datenbank wurde eingeführt, die die einzeln zu vergebenden Produktnummern speichert. Des Weiteren werden die Produkte selbst seit 2021 nach Kategorien wie Risiko, Kontaktdauer oder Invasivität eingestuft.

 

Sind Medizinprodukte weiterhin einweisungspflichtig?

Das können wir auch für die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung kurz und knapp mit ja beantworten. Die Einweisungspflicht bleibt bestehen und betrifft in erster Linie den Betreiber einer Gesundheitseinrichtung. Er muss sicherstellen, dass sein Personal so geschult ist, dass die korrekte Anwendung jederzeit gewährleistet ist. Diese Aufgabe muss der Betreiber jedoch nicht selbst übernehmen. Die Einweisung kann auch durch den Hersteller übernommen werden.

Welche Medizinprodukte sind einweisungspflichtig? Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller jedes Produktes verpflichtet ist, eine umfassende Einführung bei der Übergabe durchzuführen. Ist die Einweisung gemäß der neuen EU-Verordnung ordnungsgemäß erfolgt, so wird der Vorgang in einem Medizinproduktebuch dokumentiert. Daneben muss jedes Produkt in seiner Funktionsfähigkeit überprüft werden. Dementsprechend sollen die Produkte gemäß der Instandhaltungshinweise behandelt und zusätzlich müssen die jeweiligen Sicherheitsbestimmungen beachtet werden.

Medizinprodukterecht fachanwalt medizinrecht
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Pharmarecht

Fachanwalt Medizinrecht: Ein interdisziplinäres Rechtsgebiet rund um Arzneimittel- und Medizinprodukterecht. 

Nicht nur bei den Apotheken, auch innerhalb der Handelsstufen ist die Pharmadistributionskette in Bewegung. Insbesondere das Pharmarecht und der Pharmagroßhandel hat sich über seine traditionelle Rolle hinaus mit innovativen Distributionsmodellen zu beschäftigen. Hinzu kommen ein unübersichtliches und von unnötigen Zweifelsfragen durchzogenes Arzneimittelpreisrecht, an das mit jeder Gesundheitsreform erneut Hand angelegt wird.

Unsere Fachanwälte für Medizinrecht beraten und vertreten Sie in Fragen der Großhandelserlaubnis, zum Preisrecht und Rabatte, zur Heilmittelwerbung sowie zu Distributionsmodellen und Belieferungsanspruch.

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Was regelt das Pharmarecht?

Zu behaupten, dass es das Pharmarecht an sich nicht gäbe, wäre wohl zu weit gegriffen. Aber es ist dennoch richtig, dass das Pharmarecht lediglich ein interdisziplinäres Rechtsgebiet ist, welches jedoch längst seinen Platz in der juristischen Fachliteratur gefunden hat. In erster Linie sind das Arzneimittel- und das Medizinprodukterecht die „Hauptbestandteile“ des Pharmarechts. Das Pharmarecht stellt zwar kein klassisches Rechtsgebiet dar. Aber es enthält Rechtsvorschriften aus den Bereichen Verwaltungsrecht, Strafrecht und dem Bürgerlichen Recht.

Kurz zusammengefasst, behandelt das Pharmarecht die Erforschung, die Herstellung und die Qualitätssicherung bezüglich Arzneimittel und Medizinprodukte, die in Deutschland vertrieben werden. Die 1977 gegründete Forschungsstelle für Pharmarecht führt Juristen mit Vertretern von Industrie und Hochschule zusammen, um einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen.  

 

Welche sind die relevantesten Gesetze im Pharmarecht?

Wenn sich das Pharmarecht mit den beiden Bereichen Arzneimittel- und Medizinprodukterecht befasst, so ist damit eine Vielzahl von Gesetzen gemeint. Allein das Arzneimittelrecht gliedert sich in die Bereiche: Arzneimittelstrafrecht, Arzneimittelhaftungsrecht, Arzneimittelsicherheitsrecht und Arzneimittelzulassungsrecht. Daneben umfasst das Pharmarecht u. a. das Apothekenrecht, das Arzt- und Krankenhaushaftungsrecht und das Beihilferecht.

Bereits anhand dieser Aufzählung wird deutlich, dass die geltenden Rechtsvorschriften rund um das Pharmarecht stark verzweigt sind. Schnell können sowohl der Klinikdirektor, der Apotheker als auch ein Hersteller von Medizinprodukten auf die Hilfe eines Fachanwaltes bzw. einer Kanzlei für Arzthaftungsrecht angewiesen sein. Denn so mancher juristische Fallstrick lauert im Detail des juristischen Pharmarecht-Dschungels.

 

Hier kann der Rechtsanwalt für Pharmarecht helfen!

Wie erwähnt kann das Pharmarecht in seiner Gesamtheit für den Mediziner und gleichzeitig juristischen Laien erdrückend sein. Die auf Pharmarecht spezialisierte Kanzlei kann in vielen Bereichen und Fällen dort behilflich sein, wo gründliches Expertenwissen erforderlich ist. Dabei geht es zum Beispiel um die Abgrenzung von Arzneimitteln bzw. Medizinprodukten zu anderen Produktkategorien.

Daneben kann anwaltliche Beratung auch bei der Vermarktung und Bewerbung der Produkte gewinnbringend sein. Aber auch beispielsweise dann, wenn es darum geht, drohende Fallstricke im Heilmittelwerbegesetz (HWG) zu umgehen. Da zudem seit Mai 2021 das Medizinproduktegesetz (MPG) außer Kraft gesetzt wurde und die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) gilt bzw. an dessen Stelle trat, ist der Anwalt für Pharmarecht die ideale Unterstützung bei allen an dieser Stelle auftretenden Fragen.

 

Kann man Pharmarecht studieren?

Wenn es um „medizinisches Recht“ geht, spielt auch das Pharmarecht eine übergeordnete Rolle. Denn die Bedeutung des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts könnte heute nicht größer sein. So ist es nur folgerichtig, dass sich Juristen, aber auch Mediziner, Pharmazeuten oder Naturwissenschaftler an der Universität Marburg in diesen Rechtsgebieten fortbilden können.

Die Dauer dieses berufsbegleitenden Präsenzstudiums beträgt zwei Jahre und ist als Masterstudiengang „Pharmarecht“ (LL.M) betitelt. Dabei sind Erfahrungen in Teilbereichen des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts sicherlich hilfreich, um die Komplexität des Rechtsgebietes, auch in Beziehung zum Gesundheitssystem, aus rein juristischer Sicht zu erfassen. Der Titel „Masters of Laws“ gilt als lohnendes Sprungbrett, um sich als Experte zu etablieren und somit die Chancen auf lukrative Jobs im Pharmarecht erhöhen zu können.

Heilmittelrecht

Fachanwalt Medizinrecht: Den Heilerfolg rechtsicher sichern.

Heilmittel i.S.d. § 32 SGB V sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden dürfen. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen der physikalischen Therapie sowie Leistungen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie der Beschäftigungstherapie. Für die Leistungserbringung der Heilmittel benötigen die Therapeuten eine Zulassung (§ 124 SGB V), die von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen erteilt wird. Die weiteren Rahmenbedingungen und die Vergütungen werden in Versorgungsverträgen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern bzw. deren Verbänden geregelt.

Die advomeda-Fachanwälte für Medizinrecht beraten und vertreten Leistungserbringer und ihre Verbände zu sämtlichen Fragen des Heilmittelrechts, insbesondere im Zusammenhang mit Zulassungsverfahren sowie bei der Gestaltung und Verhandlung von Versorgungsverträgen mit den Krankenkassen oder bei der Abwehr von Rückforderungsansprüchen der Krankenkassen für schon geleistete Vergütungen.

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Was zählt zu Heilmitteln?

Nach der Definition wirken Heilmittel äußerlich auf den Körper ein, um eine Krankheit zu heilen oder zu lindern. Was genau sind Heilmittel? Unter Heilmitteln versteht man z. B. Maßnahmen der physikalischen Therapie wie Massagen oder der Physio-, Ergo- oder Sprechtherapie.

Näher konkretisiert wird der Begriff der Heilmittel in den Heilmittelrichtlinien. Heilmittel werden in der Regel von einem Arzt verordnet, sie können aber auch vom Therapeuten selbst vergeben werden. Die Kosten für die Maßnahmen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Der Patient hat folglich einen Anspruch auf Verschreibung dieser medizinisch notwendigen Heilmittel. Er muss allerdings eine Zuzahlung von 10 % und die Gebühren für die Verordnung übernehmen.  

 

Heilmittelverordnung 2021 – was ist neu?

Die auf Januar 2021 verschobene neue Heilmittelverordnung bringt 20 Jahre nach der letzten Neufassung der Heilmittel-Richtlinie entscheidende Veränderungen für die Verordnungsformulare. Was genau hat sich geändert? Die neue Heilmittel-Verordnung soll vor allem Ärzte entlasten. Um die angestrebte Entbürokratisierung der Arztpraxen zu erreichen, wurden die Formulare 13, 14 und 18 zu einem neuen Formular 13 abgeändert. Damit kann u. a. die genaue Maßnahme in der Verordnung angekreuzt werden. Diese Neuerung bringt auch für den Patienten Vorteile. Andere Formularfelder fallen dagegen weg. So wird künftig keine Unterscheidung mehr zwischen Verordnungen außerhalb und innerhalb des Regelfalls getroffen. Außerdem haben Ärzte nun sogar die Möglichkeit, Blankoverordnungen zu vergeben.

 

Was besagt das Heilmittelwerbegesetz?

Im deutschen Gesundheitswesen dreht sich alles um die Gesundheit des Patienten. Sie zu schützen und zu pflegen sollte stets vorrangiges Ziel und oberste Pflicht sein. Dies gilt natürlich in gleichem Maß für den Gesetzgeber. Bevor sich der Patient mit einer unsachgemäßen Selbstmedikation gesundheitlich schaden kann, regelt das Heilmittelwerbegesetz sozusagen im Vorfeld Vorschriften, die die Werbung von Arzneimitteln betreffenden.

Anwendung findet das Heilmittelwerbegesetz demnach vor allem auf Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte (§ 1 Abs. 1 HWG). Dabei unterscheidet das Heilmittelwerbegesetz zwischen Werbung gegenüber Fachkreisen und gegenüber Laien. So darf etwa keine Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber Laien gemacht werden. Gänzlich untersagt ist die Werbung – wie auch die irreführende Werbung – für nicht zugelassene Arzneimittel. Der Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht kann in diesen und ähnlich gelagerten Fällen Auskunft geben und steht als Experte beratend zur Verfügung.

 

Was wird durch das Heilmittelgesetz geregelt?

Zu guter Letzt werfen wir noch einen kurzen Blick über die Grenze zu unseren eidgenössischen Nachbarn. Bei den Schweizern regelt das sogenannte Heilmittelgesetz den Umgang mit Arzneimitteln und Medizinprodukten bzw. deren Abgabe und Zulassung (§ 2 HMG). Per Definition gelten in der Schweiz diese beiden Gruppen als Heilmittel. In § 1 des Heilmittelgesetzes ist festgelegt, dass die Vorschriften den Schutz sowohl von Mensch als auch Tier garantieren. Deswegen dürfen nur sichere und wirksame Heilmittel von hoher Qualität in Verkehr gebracht werden.

Überwacht und kontrolliert wird die Einhaltung der Vorschriften des Heilmittelgesetzes durch das Schweizerische Heilmittelinstitut SWISSMEDIC. Welche Bereiche sind vom Heilmittelgesetz betroffen? Geregelt werden z. B. Betriebsbewilligungen und die Marktüberwachung. Daneben werden der Betäubungsmittelverkehr kontrolliert und regelmäßig die Arzneimittelqualität durch die Behörde überprüft.

 

RechtsRatgeber Pharma-
Medizinprodukt- Heilmittelrecht
Pharmarecht Medizinprodukterecht Heilmittelrecht – das ist neu!

In diesem advomeda-Rechtsratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Themenbereiche Pharmarecht, Medizinprodukterecht sowie Heilmittelrecht. Es werden aktuelle Neuerungen besprochen, Definitionen aufgestellt, Aspekte wie die Unique Device Identification (UDI) sowie die Einweisungspflicht von Medizinprodukten erläutert u. v. m.

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Kosmetikrecht

Kosmetikrecht

Der Fachanwalt Medizinrecht bietet rechtliche Beratung für kosmetische Mittel in Bezug auf Kennzeichnung und Werbung.

Das Kosmetikrecht regelt Zusammensetzung, Kennzeichnung, Bewerbung, Vertrieb und Überwachung von Kosmetika. Die EU-Kosmetik-Verordnung, die sogenannte Claims VO und das LFGB bilden die gesetzlichen Grundlagen für das Kosmetikrecht. Vor allem pflegende Kosmetika stellen ein anspruchsvolles Tätigkeitsfeld für Unternehmen dar. Auch hier liefert das geltende Recht bestenfalls unscharfe Maßstäbe zur Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln, Lebensmitteln oder Biozidprodukten. Und auch darüber hinaus hält das Kosmetikrecht manche Herausforderung bereit, etwa was Werbung, Kennzeichnung oder die stoffliche Zusammensetzung von Kosmetika anbelangt.

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Apothekenrecht

Worum geht es beim Kosmetikrecht?

Wer beabsichtigt, kosmetische Mittel herzustellen oder auf den Markt zu bringen, stößt auf einen Berg rechtlicher Vorschriften. Das Kosmetikrecht „wacht“ anhand verschiedener Verordnungen, über die Einhaltung dieser Vorschriften. Dabei beantwortet das Kosmetikrecht Rechtsfragen u. a. über Pflichten der verantwortlichen Personen, Abgrenzungsfragen hinsichtlich der Einordnung kosmetischer Mittel oder Kennzeichnungspflichten.

Geltende Verordnungen im Kosmetikrecht sind sowohl die EU-Kosmetikverordnung bzw. die EG-Richtlinien als auch die neue deutsche Kosmetikverordnung. Als weitere rechtliche Grundlage dient die Claims-VO, die Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln regelt. Ebenso hat etwa das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) die Aufgabe, bei kosmetischen Mitteln oder Lebensmitteln gesundheitlichen Gefahren vorzubeugen.

 

Was versteht man unter einem kosmetischen Mittel?

Kosmetische Mittel haben ausschließlich den Zweck, äußerliche Teile des Menschen wie z. B. Haut, Haare oder Lippen zu reinigen, zu parfümieren, im Aussehen zu verändern, zu schützen und in gutem Zustand zu halten oder aber den Körpergeruch zu beeinflussen. Nach § 2 Abs. 1a der EU-Kosmetikverordnung können derartige Stoffe oder Gemische zudem in der Mundhöhle verwendet werden.

Damit wird deutlich, dass kosmetische Mittel weniger dazu verwendet werden, um Krankheiten zu verhindern oder zu behandeln. Vielmehr ist ihr Anwendungsbereich darin zu sehen, das Aussehen und den Geruch positiv zu beeinflussen und das Wohlbefinden zu steigern. Zu kosmetischen Mitteln gehören z. B. Körperlotionen, Nagellack, Zahnpasta, Shampoo, Parfüm, Rasierwasser, Lippenstift, Rouge u. v. m.

 

Gilt bei in Deutschland die deutsche oder die EU-Kosmetikverordnung?

Die EU-Kosmetikverordnung, auch bekannt unter der Bezeichnung „Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel“, verfolgt das Ziel, sämtliche in den EU-Mitgliedsstaaten geltende Rechtsvorschriften zu vereinheitlichen. Dadurch beabsichtigt man, die im Kosmetikrecht angewandten Verfahren zu vereinfachen. Ist demnach die deutsche Kosmetikverordnung hinfällig geworden? Nicht ganz.

Es ist richtig, dass solche europäischen Verordnungen nicht erst in nationales Recht umgewandelt werden müssen. Das bedeutet, oben genannte Verordnung tritt unmittelbar in Kraft – und zwar in jedem einzelnen Staat der EU. Allerdings regelt die weiterhin geltende, deutsche Kosmetikverordnung zusätzlich lediglich die Bereiche, die über die EU-Verordnung hinausgehen. Dies betrifft u. a. Regelungen zur Anzeigepflicht oder zur Kennzeichnung deutscher Produkte in deutscher Sprache.

 

Hierbei hilft der Anwalt für Kosmetikrecht!

Das in der EU geltende, umfassende Kosmetikrecht und die jene Vorschriften ergänzende deutsche Kosmetikverordnung bieten dem Rechtsanwalt für Kosmetikrecht genügend Spielraum, um seinem Mandanten hilfreich zur Seite zu stehen. Zu umfangreich und auch zu einschränkend wirken sich die Rechtsvorschriften auf die jeweilige, verantwortliche Person im Kosmetikrecht aus. Wenn zum Beispiel bei der Herstellung der Kosmetik die gleichen Inhaltstoffe wie in der Pharmazie verwendet werden, ist der Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Medizinrecht oder auch die Kanzlei für Arzthaftungsrecht gefordert, um die gebotene, rechtliche Abklärung vorzunehmen.

Aber auch bei Fragen zum rechtmäßigen Vertrieb oder zur Haftung bei der Herstellung kosmetischer Mittel sind das Wissen und die Erfahrung des Rechtsexperten gern gesehene Begleiter.

Oder schreiben Sie Ihr Anliegen hier direkt an das advomeda-Team.

Fachanwalt Medizinrecht: Apothekenrecht

Fachanwalt Medizinrecht: Ihr Sicherstellungsauftrag für die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln.

Sie sind Apotheker und haben Fragen zum Erwerb oder der Übernahme einer Apotheke? Sie ärgern sich über Geschäftspraktiken von Wettbewerbern? Sie haben Probleme mit der Apothekerkammer? Ihre Apotheke hat eine Abmahnung erhalten? Sie sind bezüglich neuen Regelungen im Apothekengesetz unsicher? Im advomeda-Verzeichnis für Fachanwälte für Medizinrecht finden schnell den passenden Rechtsanwalt für Apothekenrecht. Als Apotheker werden Sie in der täglichen Berufspraxis immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Neben der Information und Beratung von Kunden müssen sich Apotheken u. a. mit der Zulassung und Kennzeichnung eigener Medikamentenmarken, Restriktionen bezüglich Rabatten und Boni sowie Neuerungen im Apothekengesetz auseinandersetzen. In den Fokus rücken zunehmend Streitigkeiten mit Krankenkassen über Vergütungen der Apotheken.

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Apothekenrecht

Das bedeuten die 5 Säulen des Apothekenrechts

Die Bedeutung des Apothekenrechts ist aufgrund seiner Auswirkung für das Allgemeinwohl nicht groß genug einzuschätzen. Schließlich geht es dabei um die ordnungsmäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Aber auf welchen Grundprinzipien basiert das Apothekenrecht oder: Was bedeuten die 5 Säulen des Apothekenrechts?

Dazu gehören die Niederlassungsfreiheit des Apothekers in Deutschland und die Aufgabe des Staates, die Sicherstellung und Versorgung mit Arzneimitteln zu überwachen. Außerdem besteht die Pflicht seitens des Apothekers, in seiner Apotheke präsent zu sein. Die vierte und im Grunde letzte, bestehende Säule des Apothekenrecht besagt, dass nur der Apotheker die Leitung selbst übernehmen darf. Sozusagen „brüchig“ wurde die fünfte Säule, das Mehrbesitzverbot. Denn seit 2004 darf der Apotheker bis zu drei Filialen eröffnen.

 

Arzneimittel und Apothekenrecht – sind Versand und Werbung erlaubt?

Die Vorschriften über Arzneimittel und das Apothekenrecht sind nicht voneinander zu trennen. Die Fülle an Rechtsvorschriften sind demzufolge auch nicht in einem (einzigen) Buch über das Apothekenrecht zu finden. Zu viele unterschiedliche Gesetze sind zu berücksichtigen, wie z. B. die Vorschriften über den ordnungsgemäßen Betrieb einer Apotheke. So machen Rechtsfragen zur Vertragsgestaltung und sonstigen Rechtsproblemen die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Apothekenrecht bzw. Arzthaftungsrecht oder auch durch einen Anwalt für Medizinstrafrecht erforderlich.

Aber der Apotheker profitiert mittlerweile von der Aufhebung einzelner Restriktionen. So ist der Versand von Arzneimitteln nach § 43 des Arzneimittelgesetzes seit 2004 – nach entsprechendem Antrag - erlaubt. Ebenso ist es dem Apotheker gestattet, Werbung für seine Apotheke zu machen.

 

Apothekenrecht aktuell – das gilt nach dem Infektionsschutzgesetz

Ganz im Zeichen der aktuellen Lage rund um Corona ist auch das Apothekenrecht in Deutschland verschiedener Veränderungen unterworfen. Wie bereits auf dem Online-Apothekenrecht-Tag 2021 „Interpharm“ erörtert, sind durch Neufassungen des Infektionsschutzgesetzes mögliche Eingriffe in die Arzneimittelversorgung festgelegt worden. Gleichzeitig wird das Bundesgesundheitsministerium dazu ermächtigt, auch beim Umgang mit Lebensmitteln spezielle Hygienevorschriften erlassen zu können.

Des Weiteren soll es möglich sein, Ausnahmen zuzulassen, die das Arzneimittelgesetz, das Betäubungsmittelgesetz oder das Apothekengesetz betreffen. Durch diese Änderungen sind folglich Vorschriften mitumfasst, welche die Herstellung, Anwendung, Kennzeichnung oder auch die Verschreibung von Arzneimitteln regeln.

Aufgrund der besonderen Corona-Situation sind zudem Ausnahmen solcher Vorschriften möglich, die den Betrieb der Apotheke selbst gestalten.

 

OHG und das Apothekenrecht – was bestimmt das Fremdbesitzverbot?

Im Apothekenrecht ist der Grundsatz verankert, dass nur der Apotheker Inhaber der Apotheke sein darf. Das sich hieraus abgeleitete Fremdbesitzverbot regelt demzufolge auch die Vorschriften, welche die Rechtsform der Apotheke bestimmen. Da der Apothekenbetreiber eine natürliche Person sein muss, und keine juristische Person die Leitung übernehmen darf, scheiden bestimmte Rechtsformen aus. So kann weder eine GmbH noch eine AG, die als Kapitalgesellschaft in Erscheinung tritt, Inhaber einer Apotheke sein. Dagegen ist der Betrieb einer Apotheke in der Form der OHG nach Apothekenrecht zulässig. Ebenso darf eine Apotheke durch eine GbR betrieben werden. Auch hier gilt: Wer auf diesem Gebiet auf der rechtssicheren Seite stehen will, ist mit einem Fachanwalt für Medizinrecht bestens beraten.

Die meisten der selbstständigen Apotheker sind Mitglieder der insgesamt 17 Landesapothekenverbände. Diese wiederum sind unter Anwendung des Apothekenrechts im DAV (Deutscher Apothekenverband e. V.) zusammengeschlossen.

RechtsRatgeber Apothekenrecht Kosmetikrecht
Apothekenrecht Kosmetikrecht – das müssen Sie wissen!

In diesem advomeda-Rechtsratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Themenbereiche Apothekenrecht und Kosmetikrecht. Es werden die fünf Säulen des Apothekenrechts besprochen, rechtliche Aspekte zum Versand von Arzneimitteln erklärt, kosmetische Mittel definiert u. v. m.

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Hilfsmittelrecht – Fachanwalt Medizinrecht

Hilfsmittel i.S.d. § 33 SGB V sind sächliche Mittel, die von Versicherten benötigt werden, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Dazu gehören Hörhilfen, orthopädische Einlagen, Elektrostimulationsgeräte, Prothesen ebenso wie Software. Hilfsmittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen i. d. R. auf ärztliche Verordnung erstattet. Das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V liefert als wichtiges Steuerungsinstrument einen Überblick über die zu Lasten der Krankenkassen verordnungsfähigen Hilfsmittel, auch wenn es nicht abschließend ist.

Die advomeda-Fachanwälte für Medizinrecht beraten einzelne Leistungserbringer und ihre Verbände zu sämtlichen hilfsmittelrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Kontext von Ausschreibungen und bei der Gestaltung und Verhandlung von Versorgungsverträgen mit den Krankenkassen und natürlich auch zur Aufnahme von innovativen Medizinprodukten in das Hilfsmittelverzeichnis.

Sie beschäftigt eine juristische Fragestellung im Bereich des Hilfsmittelrechts. Das advomeda-Team hilft Ihnen gerne: Schreiben Sie uns Ihr Anliegen!

Medizin-Strafrecht

Medizinstrafrecht – Fachanwalt Medizinrecht

Den zunehmend spezialisierten Ermittlungsbehörden treten die advomeda-Fachanwälte für Medizin- und Strafrecht mit Fachwissen und Erfahrung entgegen. Für uns sind fundierte Kenntnisse sowohl im  Medizinrecht als auch im Strafrecht selbstverständlich und unerlässlich.

Unsere Fachanwälte für Medizin- und Strafrecht wissen um die vielfältigen strafrechtlichen Risiken der ärztlichen Berufsausübung und haben stets im Blick, dass die Folgen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens für Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen schnell existenzbedrohend sein können. Hier sehen wir einen besonderen Verantwortungsbereich individueller Beratungsleistung, denn schon die Verhängung einer Geldstrafe kann den Entzug der Approbation zur Folge haben. Daneben führt die mediale Aufmerksamkeit zu einer besonderen öffentlichen Wahrnehmung des Medizinstrafrechts – mit weitreichenden Konsequenzen für die Reputation von betroffenen Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen im Gesundheitswesen.

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Was ist Medizinstrafrecht?

Das Medizinstrafrecht beschreibt in seiner Gesamtheit alle strafrechtlichen Sachverhalte, welche die medizinische Behandlung und ganz allgemein Beteiligte des Gesundheitssystems betreffen. Für das Medizinstrafrecht lässt sich ansonsten keine eindeutige, klassische Definition formulieren. Auch existiert für diesen Rechtsbereich kein extra Gesetz, in dem spezielle Normen zusammengefasst sind. Stattdessen sind die Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) und des Arzneimittelgesetzes (AMG) anzuwenden.

Beim aktuellen Bezug des Medizinstrafrechts zu Corona bleibt abzuwarten, wie sehr das Spannungsfeld von Medizin, Ethik und Strafrecht bemüht werden muss. In jedem Fall ist die Öffentlichkeit und die Presse stets daran interessiert, bekannte Fälle aufmerksam zu begleiten. Ärzten und auch Krankenhäusern wird bereits im Fall eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens empfohlen, anwaltliche Hilfe im Bereich des Medizinstrafrechts in Anspruch zu nehmen.

 

Welche Fälle werden im Medizinstrafrecht behandelt?

Unterliegt der Arzt einem Behandlungsfehler, so kommt er nicht sofort mit dem Medizinstrafrecht in Berührung. Vielmehr können diesbezüglich zivilrechtliche Forderungen gegen ihn erhoben werden. Bekanntere Fälle aus dem Medizinstrafrecht drehen sich eher um Themen bzw. Delikte wie die fahrlässige Körperverletzung (229 StGB) oder sogar die fahrlässige Tötung (§ 222 StGB). Auch die (strafbare) Sterbehilfe gemäß § 216 StGB ist ein im Medizinstrafrecht vieldiskutiertes Thema, vor allem in der öffentlichen Wahrnehmung.

Daneben kann für Ärzte auch das Wirtschaftsstrafrecht eine Rolle spielen, wenn ihnen z. B. Abrechnungsbetrug oder Untreue zur Last gelegt werden. Daher ist es umso wichtiger für Ärzte, Anwälte an ihrer Seite zu wissen, die sich auf Probleme im Medizinstrafrecht spezialisiert haben.

 

Kann man Medizinstrafrecht studieren?

Yes, man kann! Die Literatur zum Medizinstrafrecht ist vielfältig und breit gefächert. Zu diesem Thema existieren zahlreiche Bücher, sodass sich gerade an Universitäten das ein oder andere Handbuch, Skript oder Lehrbuch über Medizinstrafrecht finden lässt. Medizinstrafrecht wird z. B. an der LMU im Fachbereich Jura (Ludwig-Maximilians-Universität München) gelehrt. Mit der Folge, dass sich bereits der Jurastudent auf Medizinstrafrecht als einer der Schwerpunkte in seiner Ausbildung spezialisieren kann. Auch wenn es aktuell noch keinen Fachanwalt für Medizinstrafrecht gibt, so sind doch damit fundierte Kenntnisse im Bereich Medizinrecht, insbesondere dem Medizinstrafrecht, gewährleistet. Daher kann und sollte sich jeder betroffene Arzt vertrauensvoll an Anwälte wenden, welche in diesen Themen praxiserfahren sind.

 

So hilft der Anwalt für Medizinstrafrecht

Wenn einem Arzt ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird, so kann ihm beruflich der Worst Case drohen. Denn er kann seine ärztliche Approbation verlieren. Ein strafrechtliches Verfahren bzw. das erlassene Urteil stützt sich auf Untersuchungen, medizinische Gutachten und Beweise. Auch im Vertrauen auf die Unabhängigkeit und Gesetzestreue der Richter ist der Ausgang eines solchen Strafverfahrens nicht immer vorhersehbar. Wird der Arzt zudem zu Unrecht beschuldigt, ist er daher gut beraten sich in dem Fall einen Anwalt für Medizinstrafrecht zu suchen. Den Fachanwalt für Medizinstrafrecht gibt es zwar noch nicht, aber bei der Suche nach einer Kanzlei, die auf Medizinstrafrecht spezialisiert ist, wird man beispielsweise im Raum München mit Sicherheit fündig.

Arzthaftungsrecht – Fachanwalt Medizinrecht

Steht eine Haftung wegen eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers im Raum, beraten und vertreten Sie die advomeda-Experten im Medizinrecht. Unsere Fachanwälte für Medizinrecht kümmern sich um die (Durchsetzung und) Abwehr von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden und jeglichen schädigungsbedingten Mehrbedarf (z. B. Fahrtkosten, behinderungsbedingter Mehraufwand). Zudem arbeiten wir eng mit der ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung zusammen, um gemeinsam ein optimales Ziel zu erreichen.

arzthaftungsrecht fachanwalt medizinrecht
RechtsRatgeber Arzthaftung Strafrecht
Arzthaftungsrecht und Medizinstrafrecht: Was Ärzte wissen müssen

In diesem advomeda-Rechtsratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Themenbereiche Arzthaftungsrecht und Medizinstrafrecht. Es werden die wichtigsten Fakten in puncto Behandlungsvertrag vermittelt, Behandlungsfehler kategorisiert, medizinstrafrechtliche Fokusbereiche erläutert u. v. m.

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